Betriebskosten

Diskutiere Betriebskosten im Fristen Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Guten Tag! Ich habe eine Frage. Zur Zeit arbeite ich als Praktikantin in der Hausverwaltung einer Firma. Wir berechnen die Betriebskosten, jedoch...
  • Betriebskosten Beitrag #1

Sakura

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Guten Tag!
Ich habe eine Frage. Zur Zeit arbeite ich als Praktikantin in der Hausverwaltung einer Firma. Wir berechnen die Betriebskosten, jedoch fehlen uns die Rechnungen von einem Versorger. Wir haben die Rechnungen nur bis Nov. und nicht für das komplette Jahr. Meine Fragen sind: ob ich die Kosten aufrechnen darf und welche rechtliche Grundlagen dafür gibt´s! Meine Kollegin meinte, dass sie von einem anderen Verwalter das gehört hat, dass es erlaubt ist. Bitte helf mir!!

P.S. Da ich gerade mal 5 Jahre in Deutschland wohne und nicht als Immobilienkauffrau ausgebildet bin, wäre es ganz nett, wenn ihr nicht so viel Fachchinesisch verwendet.
 
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  • Betriebskosten Beitrag #2

Capo

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Wie wäre es, diesen Posten aus der Abrechnung weg zu lassen und das im Anschreiben den Mietern zu berichten? So läuft die Frist nicht ab (weil die Mieter den Verzögerungsgrund kennen und das nicht am Vermieter liegt) und ihr könnt di nachreichen, wenn denn eine Abrechnung möglich ist.
 
  • Betriebskosten Beitrag #3

Beluga

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Erstellst Du die Abrechnungen nicht nach Abfluss-Prinzip ?

:wisper
 
  • Betriebskosten Beitrag #4

Sakura

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Vielen Dank für die Antwort Beluga und Capo!!! Ich werd` mit meiner Kollegin absprechen, welche Maßnahmen wir nehmen. Vom Abflußprinzip wusste ich nicht, das ist ja interessant. Noch mal vielen Dank!
 
  • Betriebskosten Beitrag #5

Insolvenzprofi

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oje, ich würde es so machen, wie Capo erwähnt hat, und die kosten nachträglich abrechnen
 
  • Betriebskosten Beitrag #6

Sakura

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Danke Insolvenzprofi!
Ich habe über die Abrechnungstechniken rechercht. Aber ich glaube, das trifft nicht ganz so, was ich fragen wollte. Wir haben die Rechnungen vom Okt. 2004 bis Okt. 2005. Und jetzt wollen wir den in die Rechnung gestellten Betrag durch die Tage, (vom Okt. 2004 bis Okt. 2005) dividieren und dann 365 multiplizieren, sodass wir für das ganze Jahr umlagern können. Eigentlich klingt ganz logisch. Aber ich vermute, dass das rechtlich nicht O. K. ist. (nachdem ich über einen Prozeß und Abrechnungstechniken gelesen habe!) Aber vielleicht sollte ich von diesem Thema lieber Finger lassen. Schließlich bin ich keine Immobilienkauffrau...
Aber wenn ihr so nett seid und noch ein bisschen Zeit für mich habt, könnt ihr mir noch weiter helfen, wäre super nett, weil ich ein neugieriger Mensch bin und nicht einfach so aufgeben kann!!!
 
  • Betriebskosten Beitrag #7

Capo

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Das kann man so nicht machen. Das wird nach der Gradtagstabelle berechnet, weil die Heizkosten je nach Monat unterschiedlich sind. Die also raus nehmen und den Rest anteilig berechnen.
 
  • Betriebskosten Beitrag #8

Insolvenzprofi

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Original von Sakura
Aber wenn ihr so nett seid und noch ein bisschen Zeit für mich habt, könnt ihr mir noch weiter helfen, wäre super nett, weil ich ein neugieriger Mensch bin und nicht einfach so aufgeben kann!!!

Hi sakura,

keine ursache, mache ich gerne.. ich habe also richtig verstanden, du hast die kosten von oktober 2004 bis oktober 2005, was halst du davon, wenn du diese kosten dann an ihn weiterleiten würdest?`es ist ja de verbrauch eines (wirtschafts)jahres... diese summe durch 12 Teilen und dann den monatlichen verbrauch auf der neuen abrechnung mitteilen...

man kann es natürlich auch so machen, dass man im dezember zwischenabließt...
viele grüße, wo machste deine ausbildung?
 
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