Janine
Hallo,
ich habe eine Frage:
Das Jahr geht zu Ende, und ich habe noch keine Betriebskostenabrechnung von 2003 bekommen. Da dies meine erste Abrechnung in dieser Wohnung ist, vermute ich zwar, dass ich im Voraus zuviel gezahlt habe, bin mir aber nicht sicher. Ich möchte aber natürlich vermeiden, dass ich etwas nachzahlen muss, und weiß deshalb nicht, ob ich von mir aus noch in diesem Jahr auf einer Abrechnung bestehen soll oder nicht...
Kann ich ggf. noch nach Ablauf der Jahresfrist eine Rückzahlung verlangen oder ist das nur möglich, wenn ich bis Ende 2004 auf einer Abrechnung bestehe?
Es wäre sehr nett, wenn mir jemand einen Tip geben könnte.
Grüße
ich habe eine Frage:
Das Jahr geht zu Ende, und ich habe noch keine Betriebskostenabrechnung von 2003 bekommen. Da dies meine erste Abrechnung in dieser Wohnung ist, vermute ich zwar, dass ich im Voraus zuviel gezahlt habe, bin mir aber nicht sicher. Ich möchte aber natürlich vermeiden, dass ich etwas nachzahlen muss, und weiß deshalb nicht, ob ich von mir aus noch in diesem Jahr auf einer Abrechnung bestehen soll oder nicht...
Kann ich ggf. noch nach Ablauf der Jahresfrist eine Rückzahlung verlangen oder ist das nur möglich, wenn ich bis Ende 2004 auf einer Abrechnung bestehe?
Es wäre sehr nett, wenn mir jemand einen Tip geben könnte.
Grüße