Betriebskostenabrechnung - wann muss der Mieter zahlen?

Diskutiere Betriebskostenabrechnung - wann muss der Mieter zahlen? im Fristen Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo! Vor einiger Zeit habe ich die Betriebskostenabrechnung für mein vermietetes Haus erstellt und den Mietern zukommen lassen. Nun warte ich...
  • Betriebskostenabrechnung - wann muss der Mieter zahlen? Beitrag #1

sumsi

Hallo!

Vor einiger Zeit habe ich die Betriebskostenabrechnung für mein vermietetes Haus erstellt und den Mietern zukommen lassen. Nun warte ich auf die Zahlung eines beachtlichen Betrages. Leider haben meine Mieter bislang noch nicht bezahlt, allerdings habe ich auch keine Beanstandung der Abrechnung erhalten. Nun meine Frage: Innerhalb welcher Frist muss der Mieter (nachdem er die Abrechnung mittlerweile schon 8 Wochen hat) zahlen?

Für schnelle Hilfe und Tips danke ich herzlich!

Sumsi
 
  • Betriebskostenabrechnung - wann muss der Mieter zahlen? Beitrag #2

gnat

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Hallo Sumsi,

...Einwendungsfrist für Mieter bei der Betriebskostenabrechnung:

Hat der Vermieter die Abrechnung vorgelegt, muss der Mieter seine Einwendungen innerhalb von 12 Monaten vorbringen. Ist diese Frist abgelaufen, kann die Betriebskostenabrechnung nicht mehr beanstandet werden, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. Das bedeutet nicht, dass sich der Mieter mit der Bezahlung immer ein Jahr Zeit lassen kann. Es ist lediglich gesetzlich festgelegt, ab welchem Zeitpunkt keine Beanstandungen mehr möglich sind.
Bestehen keine Einwändungen gegen die Betriebskostenabrechnung, muss der Mieter die geforderte Nachzahlung innerhalb angemessener Zeit, SPÄTESTENS NACH EINEM MONAT begleichen.
Hat der Mieter die Abrechnung des Vermieters akzeptiert, kann der Vermieter nicht wegen eines Fehlers, den er selbst hätte erkennen können, eine Korrektur verlangen...

Quelle: Das Mieterlexikon 2005

LG gnat
 
  • Betriebskostenabrechnung - wann muss der Mieter zahlen? Beitrag #3

RMHV

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Original von gnat
Hat der Mieter die Abrechnung des Vermieters akzeptiert, kann der Vermieter nicht wegen eines Fehlers, den er selbst hätte erkennen können, eine Korrektur verlangen...

Quelle: Das Mieterlexikon 2005

An dieser Aussage habe ich gewisse Zweifel...

Vor der Mietrechtsreform wurde eine Abrechnung durch vorbehaltlosen Ausgleich als unstreitig anerkannt angesehen. Mit der Einführung der Abrechnungs- und Einwendungsfristen (§ 556 Abs. 3 BGB) kann der MIeter Einwendungen gegen eine Abrechnung unstreitig auch nach Ausgleich des Abrechnungssaldos vorbringen. Es ist daher für mich nicht nachvollziehbar, warum der Vermieter innerhalb der Abrechnungsfrist durch ein Anerkenntnis des Mieters auf eine einmal vorgelegte Abrechnung festgelegt sein soll. Ein Begründung dafür ist mir zumindest bisher nicht bekannt.

Man sollte vielleicht nicht alle Wunschträume des Mieterbundes als feststehende Tatsachen ansehen.
 
  • Betriebskostenabrechnung - wann muss der Mieter zahlen? Beitrag #4
Martens

Martens

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moin Sumsi,

um auf die eigentliche Frage zurückzukommen:

Nach erfolgter Abrechnung sind die Beträge fällig. Sind seither acht Wochen vergangen, darfst Du die Mieter an die überfällige Zahlung erinnern.

Zum juristischen Exkurs:

Was macht der Vermieter eines Mehrparteienhauses, wenn Mieter a bis c die Abrechnung durch sofortige Zahlung "anerkennen", Mieter d jedoch einen Fehler bemängelt, auf Grund dessen die Abrechnung neu zu erstellen ist?

Bekommt dann nur d die korrekte Abrechnung?
Wohl kaum, wie ich meine.

hoffe geholfen zu haben,
Christian Martens
 
  • Betriebskostenabrechnung - wann muss der Mieter zahlen? Beitrag #5

sumsi

Betriebskostenabrechnung...

Vielen Dank für die Hilfe. Die Zahlungserinnerung ist raus - bislang aber ohne jegliche Reaktion. Wie lange haben die Mieter dafür Zeit, zu bezahlen? Auch die Betriebskostenabrechnung für das vorangegangene Abrechnungsjahr wurden noch nicht beglichen. Allerdings habe ich dafür bestimmt sämtliche Fristen verstreichen lassen?

Sumsi
 
  • Betriebskostenabrechnung - wann muss der Mieter zahlen? Beitrag #6

sumsi

:wand: :wand: :wand: :wand: :wand:

Die Zahlungserinnerung für die Abrechnung habe ich den Mietern nun zukommen lassen. Bisher haben dies darauf noch nicht reagiert. Wie lange haben die Mieter dafür Zeit, zu bezahlen?

Auch die Betriebskostenabrechnung für das vorangegangene Abrechnungsjahr wurden noch nicht beglichen. Allerdings habe ich dafür bestimmt sämtliche Fristen verstreichen lassen?

sumsi :
 
  • Betriebskostenabrechnung - wann muss der Mieter zahlen? Beitrag #7
Martens

Martens

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moin Sumsi,

die Abrechnung für die vergangene Periode ist aber fristgerecht (innerhalb 12 Monaten nach Ende der Abrechnungsperiode) erstellt und zugeschickt worden?

Dann verjährt die Forderung gegenüber den Mietern erst nach drei Jahren, also Ruhe bewahren.

Da die Forderungen fällig sind, sind sie fällig. Jetzt. Man setzt den Mietern aus Höflichkeit eine Frist von 10 Tagen und gut.

Der nächste Schritt ist der Griff zum Telefon, Anwalt anrufen, oder aber selbst in die Schublade greifen, Vordruck für den Mahnbescheid herausholen...

hoffe geholfen zu haben,
Christian Martens
 
  • Betriebskostenabrechnung - wann muss der Mieter zahlen? Beitrag #8

sumsi

Betriebskostenabrechnung

Die Abrechnung für 2004 ist fristgerecht zugegangen. Stelle diese immer etwa Mitte des Folgejahres (2005), sobald alle Rechnungen an mich gegangen sind. D.h. auch für die Vorperiode lag die Abrechnung innerhalb der Jahresfrist.

Vielen Dank für die Info, wann ich für die Abrechnung 2005 anmahnen darf. Ansonsten wird wohl leider bald mal die Rechtschutzversicherung zum Tragen kommen.

Gruß, Sumsi
 
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