dotterblümchen
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Hallo!
Unsere Mieterin zweifelt unsere NK-Abrechnung an und möchte gerne Belege haben.
Die soll sie gerne haben, habe heute das Schreiben mit samt der Belege fertig gemacht.
Nun meine Frage, kann ich ihr eine Frist setzen, für die Prüfung der Unterlagen, habe an eine 2 Wochenfrist gedacht, oder ist das unzulässig. Unsere Mieterin kommt uns jetzt immer direkt mit diversen Gesetzen! Möchte mich nicht in die Nesseln setzen, nicht das wir die A-Karte durch die Fristsetzung gezogen haben.
Mein Schwiegervater hat auch Immobilien und der setzt direkt mit Zustellung der NK eine Zahlungsfrist von 2 Wochen.
Wäre schön, wenn einer eine helfen kann.
LG
dotterblümchen
Unsere Mieterin zweifelt unsere NK-Abrechnung an und möchte gerne Belege haben.
Die soll sie gerne haben, habe heute das Schreiben mit samt der Belege fertig gemacht.
Nun meine Frage, kann ich ihr eine Frist setzen, für die Prüfung der Unterlagen, habe an eine 2 Wochenfrist gedacht, oder ist das unzulässig. Unsere Mieterin kommt uns jetzt immer direkt mit diversen Gesetzen! Möchte mich nicht in die Nesseln setzen, nicht das wir die A-Karte durch die Fristsetzung gezogen haben.
Mein Schwiegervater hat auch Immobilien und der setzt direkt mit Zustellung der NK eine Zahlungsfrist von 2 Wochen.
Wäre schön, wenn einer eine helfen kann.
LG
dotterblümchen