Betriebskostenumlage??????!!!!!!!!!!!

Diskutiere Betriebskostenumlage??????!!!!!!!!!!! im Abrechnungs-/Umlagmaßstab Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Ich bin Vermieter eines Einfamilienhauses , dessen Nebengebäude (Scheunen , Stall ) Ich alleine nutze , Ich wohne nicht dort , nutze diese Gebäude...
  • Betriebskostenumlage??????!!!!!!!!!!! Beitrag #1

gast

Ich bin Vermieter eines Einfamilienhauses , dessen Nebengebäude (Scheunen , Stall ) Ich alleine nutze , Ich wohne nicht dort , nutze diese Gebäude jedoch tagtäglich ( Hobby ). Strom und Wasser geht mit über den Zähler der Mieter .
Darf Ich die gesamten Betriebskosten : Sach - Haftpflicht Gebäude , Sach - versicherung - Glas , Grundsteuer B , Wasserversorgung + Wasser - und Schmutzwasserabschläge , Abfall , Schornsteinfeger zu 100 Prozent auf die Mieter umlegen ? Strom und Heizkosten ( Kohleheizung , Warmwasser durch Durchlauferhitzer ) werden von den Mietern direkt getragen .
 
  • Betriebskostenumlage??????!!!!!!!!!!! Beitrag #2

wolle

Du darfst du das den Mietern in Rechnung stellen, auf das diese auch zugriff haben.
Wenn die Mieter deine Scheune auch mal nutzen (für was auch immer :D ) müssen sie dafür Miete bezahlen und dann natürlich auch Nebenkosten.

Genauso ist das nämlich deklariert: Betriebskosten sind Kosten, die automatisch durch das Grundstück entstehen. (Grundsteuer also nur für den Teil des Grundstücks, das die Mieter auch nutzen bzw nutzen dürfen) Dass du dir dein Hobby von deinen Mietern bezahlen läßt, ist absolut nicht okay. Wenn die Mieter das mitbekommen, musst du dir einen guten Anwalt besorgen...

Die Müllkosten darfst du zu 100% umlegen, wenn du keinen Zugriff mehr auf die Scheune hast. Denn im Moment wirst du als Mieter angesehen und damit teilt sich alles (entweder nach Personen oder qm bzw Verbrauch) unter dir UND den Mietern auf.
 
  • Betriebskostenumlage??????!!!!!!!!!!! Beitrag #3

gast

Betriebskostenumlage

Hallo Capo !
Meine Mieter zweifeln die Betriebskosten bereits an , wir hatten bisher nur einen mündlichen Mietvertrag mit einer Nebenkostenpauschale . Im neuen Mietvertrag habe Ich die Betriebskosten aufgeführt und erhöht , meine Mieter weigern sich diesen zu unterschreiben , da sie sich kundig gemacht hätten . Gibt es Gerichtsurteile oder Paragraphen , auf die sich meine Mieter beziehen könnten ? Wenn ja , könntest du mir diese angeben ? Ich habe es nicht besser gewußt und möchte mich auch nicht unnötig auf einen Rechtsstreit einlassen , Wäre Dir sehr dankbar , Gruß , Gast !
 
  • Betriebskostenumlage??????!!!!!!!!!!! Beitrag #4

wolle

Die Mieter müüsen den neuen Vertrag nicht akzeptieren bzw unterschreiben.
Deine Abrechnung ändert gar nichts. Eine Pauschale kann zwar angepasst werden, wenn die Preis sinken oder du merkst, dass du mit der Pauschale gar nicht hinkommst. eine Abrechnung gibt es bei einer Pauschale aber nicht.
Versuche bei der nächsten Neuvermietung eine Vorauszahlung im Vertrag nach der BetrKV fest zu legen. Dann darfst du auch eine Abrechnung machen.

Bei einer Pauschale gibt es keine Nachzahlung und bevor es eine Rückzahlung gibt, muss der Vermieter die Pauschale anpassen. Das ist mit sehr viel Arbeit verbunden und birgt das Risiko, das bei dir wohl eingetreten ist. Du hast am Ende des Jahres Kosten, die die Mieter mit der Pauschale nicht bezahlt haben. Dann bleibst du darauf sitzen.

Lese dir die BetrKV (hier im Forum online gestellt) mal durch. Da ist die Pauschale auch erwähnt. Vielleicht wird es dann klarer.
Einen Rechtsstreit würde ich nicht anstrengen. Den wirst du wohl ganz bestimmt verlieren, wie ich das sehe.
 
  • Betriebskostenumlage??????!!!!!!!!!!! Beitrag #5

gast

betriebskostenumlage

Wenn Ich davon ausgehe , daß Ich die Betriebskosten nicht 100 prozentig , auf die Mieter umlegen kann , waren die Kosten immer gedeckt und eine Erhöhung unberechtigt , daher ist es wichtig für mich , warum Ich als " mieter "gelte ; WENN ICH TEILE DES GEBÄUDES ALLEINE NUTZE ! Wo kann Ich das nachlesen , Woher weißt du das eigentlich , Gruß , Gast
 
  • Betriebskostenumlage??????!!!!!!!!!!! Beitrag #6

wolle

Die Mieter sollen das bezahlen, was sie auch nutzen dürfen.
Wenn sie 100% der Scheune bezahlen und du nichts, wieso solltest du es dann auch nutzen dürfen?
Wenn 5 Personen den Garten nutzen können und die Abrechnung nach Köpfen geht, warum sollten dann die Kosten durch 4 gehen???

Wenn eine Wohnung deines Bestandes leer steht, müssen die Mieter dann etwa auch diese Kosten übernehmen, damit deine Mieteinnahmen nicht weniger werden?
Ich hoffe nicht!

Wo du das nachlesen kannst? In der Betriebskostenverordnung, im BGB und in der Heizkostenverordnung. Woher ich das weiss? Jahrelange Ausbildung und Berufserfahrung..
 
  • Betriebskostenumlage??????!!!!!!!!!!! Beitrag #7

gast

betriebskostenverordnung

Ich habe den Mietern schon mit der Kündigung gedroht , falls sie den neuen Mietvertrag nicht unterschreiben wollen , da Ich mich im Recht gefühlt habe .
Welche Folgen kann das nun für mich haben ?
 
  • Betriebskostenumlage??????!!!!!!!!!!! Beitrag #8

wolle

Dass sie dich verklagen bzw widerspruch gegen die Kü einlegen und du auf den Kosten sitzen bleibst. (Anwalt, Gericht usw)
Ich würde die Kü schnellst möglich zurück ziehen (das gleiche würde ich mit der Abrechnung tun) und warten, dass die Mieter baldmöglichst ausziehen. Vielleicht auch einen Stromzähler in die Scheune einbauen, damit ich meinem Hobby fröhnen kann und die Mieter trotzdem den Allgemeinstrom bezahlen müssen...

Wenn die Scheune für alle zugänglich ist, wäre der Strom Allgemeinstrom und somit umlegbar ;) Die Miete würde sich natürlich ebenfalls erhöhen, wegen den zusätzlichen qm ;)
 
  • Betriebskostenumlage??????!!!!!!!!!!! Beitrag #9

gast

betriebskostenumlage

Meinen Stromverbrauch , da er wirklich gering ist haben meine Mieter von je her toleriert , Ein Mieter lebt seit 6 Jahren in dem Haus , meine Miete habe Ich immer pünktlich erhalten , und es ist zweifelhaft , daß Ich andere Mieter finde die so anspruchslos sind , das Haus ist 200 Jahre alt , Nur über Einzelöfen beheizbar , Kein Iso-glas usw. auch habe Ich schon ewig keine Modernisierungen vorgenommen , da Ich mir diese einfach nicht leisten kann , uralte Durchlauferhitzer ect. Ob Ich mir dieses Haus als Hobby ohne Mieteinnahmen leisten Kann ist auch fraglich . Gruß , Gast
 
  • Betriebskostenumlage??????!!!!!!!!!!! Beitrag #10

wolle

Wie du jetzt ja gemerkt hast, werden die Mieter anspruchsvoller. Da musst du gaaanz vorsichtig sein, damit das so ruhig bleibt. Sollten die Mieter mal Modernisierungen fordern, kannst du die Miete ja entsprechend anheben.
Manchmal reicht schon die Ankündigung der Erhöhung, dann geht auch dieser Kelch an dir vorbei.

Auch wenn du nicht viel Strom verbrauchst: Ich habe einen Prozess (als Zeuge) hinter mir, bei dem ein Mieter gegen die Abrechnung widerspruch eingelegt hat.
Er wollte die Differenz zwischen Hauptzähler und der Summe aus allen Mieterzählern plus Allgemeinstrom nicht bezahlen. Kann schonmal 1 kWh ausmachen (je nach Eichung und Leitungswiderständen) :stupid
Ich hoffe für dich, dass deine Mieter diesen Weg nicht gehen werden *daumendrück*
 
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