Untermieter
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Betrugs nach § 263 Mietvertrag
Hallo zusammen,
Wäre untenstehender Mietvertrag nach 10 Jahren anfechtbar, weil Vermieter gar nicht mehr Vertragsfähig war?
Es geht um mutwillige Zerstörung bzw. Ignorieren von Sachbeschädigungen am Mietobjekt, und die Vermutung des Betrugs nach § 263.
Es wurde ein Vertrag mit einem 85 Jährigen Vermieter vor 10 Jahren ausgehandelt.
2 Mieter überredeten Vermieter zu folgendem Vertrag:
700 € Miete (inkl. Heiz- und Nebenkosten) für
Wohnung in einem Baudenkmal (gute Wohnlage) 4 Jahre zuvor umgebaut und saniert - 95 m² Wohnung, 14 m² Terrasse, mit direktem Zugang zu Terrasse, 30 m² Dachbodenanteil, wo sich der Mieter mit Werkbank eingerichtet hat, zusätzlicher Stellplatz auf dem Dachboden, Gartennutzung, Abstellraum im Keller, Fahrradkeller als Hobbyraum für sein Motorrad (der mittlerweile aber zurückerobert wurde).
Nun zum Vertrag (hier ergeben sich einige Fragen):
Hallo zusammen,
Wäre untenstehender Mietvertrag nach 10 Jahren anfechtbar, weil Vermieter gar nicht mehr Vertragsfähig war?
Es geht um mutwillige Zerstörung bzw. Ignorieren von Sachbeschädigungen am Mietobjekt, und die Vermutung des Betrugs nach § 263.
Es wurde ein Vertrag mit einem 85 Jährigen Vermieter vor 10 Jahren ausgehandelt.
2 Mieter überredeten Vermieter zu folgendem Vertrag:
700 € Miete (inkl. Heiz- und Nebenkosten) für
Wohnung in einem Baudenkmal (gute Wohnlage) 4 Jahre zuvor umgebaut und saniert - 95 m² Wohnung, 14 m² Terrasse, mit direktem Zugang zu Terrasse, 30 m² Dachbodenanteil, wo sich der Mieter mit Werkbank eingerichtet hat, zusätzlicher Stellplatz auf dem Dachboden, Gartennutzung, Abstellraum im Keller, Fahrradkeller als Hobbyraum für sein Motorrad (der mittlerweile aber zurückerobert wurde).
Nun zum Vertrag (hier ergeben sich einige Fragen):
- Grundfläche falsch – 95 m² inkl. Halber Terrasse, statt 80 m² wie vom Vermieter angegeben.
(18% weniger). Auf Nachfrage war dem Mieter vorab die Größe klar, er hätte nicht auf den Vertrag geachtet. - Die Wohnung hat nur 2 Zimmer statt 3 Zimmer
- Es besteht kein Bodenraumanteil zur Benutzung als Wohnraum, da der Dachboden nicht zur ständigen Nutzung ausgebaut ist.
- Es besteht kein weiterer Abstellraum im Haus, der zur Verfügung gestellt werden könnte.
- § 3 – das Feld für Miete beträgt ist frei.
- Der wesentliche Vertragsbestandteil der Betriebskostenaufstellung fehlt
- § 6 Kauton fehlt
- § 7 Zustand der Mieträume fehlt
- §21 Hier wird nochmal erwähnt, dass wesentliche Bestandteile fehlen.
- Der m² liegt momentan bei 60 % Vergleichsmiete. Sollten die Gaspreise explodieren, liegt die Wohnung bei ca. 75 % unter der Vergleichsmiete. Das ist das erklärte Ziel der Mieter. Mieter sagen, das wäre nicht Ihr Problem, wenn Vermieter das Haus verkaufen muss. Dann hätte er nicht solche Verträge abschließen sollen. Für sie ändert sich ja nichts. Im Gegenteil, die geringe Grundmiete wäre dann fest geschrieben.
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