Bewertung von Brennstoffvoräten und anerkannte Verbrauchsmessung von Pellets

Diskutiere Bewertung von Brennstoffvoräten und anerkannte Verbrauchsmessung von Pellets im Abrechnungs-/Umlagmaßstab Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo, Die Zentralheizung meiner Mieter läuft auf Pellets. Die Pelletspreise waren bislang immer konstant, gut 200Eurs/Tonne Wer jedoch im letzten...
  • Bewertung von Brennstoffvoräten und anerkannte Verbrauchsmessung von Pellets Beitrag #1

Vermieter146

Neuer Benutzer
Dabei seit
25.01.2023
Beiträge
1
Zustimmungen
1
Hallo,
Die Zentralheizung meiner Mieter läuft auf Pellets.
Die Pelletspreise waren bislang immer konstant, gut 200Eurs/Tonne
Wer jedoch im letzten Sommer eingekauft hat lag plötzlich bei 800Eurs, jetzt sind es 400Eurs.
Wird das den jeweiligen Mietern dann dennoch rigoros nach Einkaufspreis abgerechnet ?
Was ja einen Mieter der heute einzieht stark benachteiligt wenn er die hohen Preise von letzten Jahr umgelegt bekommt, sollte zu 800Eurs eingekauf worden sein. Umgekehrt wäre er stark im Vorteil sollten noch Vorräte aus der Billigphase zu 200eurs vorhanden sein, dann zahlt er unterdurschnittlich niedrige Heizkosten obwohl die Pellets längst das doppelte kosten.
Oder ist das alles egal bzw Pech bzw Glück für den Mieter und es wird mmer nach den Entstehungskosten abgerechnet der Pellets die gerade im Lager sind, d.h zB Restbestand 1t zu 200eurs + nachgekauft 5t zu 800Eurs = 1*200+5*800/6 = 700Eurs/Tonne die dann ein Mieter zahlen muss der heute einzieht obwohl die Pellets längst 400Eurs kosten ?
UND:
Wozu ich auch noch nichts gefunden habe; gibt es eine anerkannte Methoden den laufenden Pelletsverbrauch bzw Lagerbestand zu messen ? Ich registriere die Betriebsstunden der Einschubschnecke, die Fördermenge der Einschubschnecke ist abhängig von der Zeit im Mittel immer gleich, die Fördermenge habe ich durch mehrfaches abwiegen selbst gemittelt - Daten hierzu scheint es von Seiten der Hersteller nicht zu geben - Gibt es da eine bessere Methode, etwa einmalig den Pelletbedarf der Heizung für 1kw/h zu ermitteln und anhand dieses Wertes den laufenden Verbrauch anhand der Anzeige der Wärmemengenzähler rückrechnen ? Was mir nicht so gefällt da bei Pellets der Verbrauch stark von der Auslastung bzw Einschaltdauer der Heizung abhängt, d.h. in der Übergangszeit viele Pellets pro kw/h, im Winter viel weniger.
Danke ! Peter
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Bewertung von Brennstoffvoräten und anerkannte Verbrauchsmessung von Pellets Beitrag #2
dots

dots

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
08.07.2014
Beiträge
7.540
Zustimmungen
3.032
Ort
Münsterland
Woher sollen wir wissen, wie du das abrechnest?
Es sind laut deiner Aussage deine Mieter. Je nach Mietvertragsinhalt wirst du höchstwahrscheinlich gemäß Heizkostenverordnung die dir entstandenen Kosten gegenüber den Mietern abrechnen müssen.

In den meisten Fällen hat diese Abrechnung der Heizkostenverordnung (und dem Mietvertrag, welchen wir nicht kennen) zu entsprechen.

Wie du das gewährleisten willst und kannst, können wir nicht wissen.

Automatisch wird deinen Mietern jedenfalls nichts abgerechnet, schon gar nicht von Dritten, sofern du sie nicht beauftragst. Falls du jemanden damit beauftragt hast, sollte derjenige besser wissen, wie etwas abrechnet. Wir können das nicht wissen.
 
  • Bewertung von Brennstoffvoräten und anerkannte Verbrauchsmessung von Pellets Beitrag #3
Goldhamster

Goldhamster

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
06.01.2015
Beiträge
2.397
Zustimmungen
1.227
Ort
Hamsterdam
Hallo,

das Problem mit der Abrechnung bei Tankfüllungen gab es schon früher. Auch bei den hohen Preissprüngen bei Heizöl z. B. vor 50Jahren.

Ich kann mir gut vorstellen, dass Mieter*innen dir berechtigter Weise genau auf die Finger schauen!
Die Versuchung für Vermietende ist natürlich groß, hier den Mieter*innen etwas mehr als angemessen aus dem Geldbeutel zu nehmen.

Angemessen antwortet
DER HAMSTER
 
  • Bewertung von Brennstoffvoräten und anerkannte Verbrauchsmessung von Pellets Beitrag #4
Goldhamster

Goldhamster

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
06.01.2015
Beiträge
2.397
Zustimmungen
1.227
Ort
Hamsterdam
Hallo,
darf ich mal fragen, wieviel qm beheizte Fläche das Wohnhaus hat und wieviel Pettets ihr so im Jahr verbraucht?

Danke
 
  • Bewertung von Brennstoffvoräten und anerkannte Verbrauchsmessung von Pellets Beitrag #5

Happytool

Gesperrt
Dabei seit
07.07.2022
Beiträge
124
Zustimmungen
20
Woher sollen wir wissen, wie du das abrechnest?
Es sind laut deiner Aussage deine Mieter. Je nach Mietvertragsinhalt wirst du höchstwahrscheinlich gemäß Heizkostenverordnung die dir entstandenen Kosten gegenüber den Mietern abrechnen müssen.

In den meisten Fällen hat diese Abrechnung der Heizkostenverordnung (und dem Mietvertrag, welchen wir nicht kennen) zu entsprechen.

Wie du das gewährleisten willst und kannst, können wir nicht wissen.

Automatisch wird deinen Mietern jedenfalls nichts abgerechnet, schon gar nicht von Dritten, sofern du sie nicht beauftragst. Falls du jemanden damit beauftragt hast, sollte derjenige besser wissen, wie etwas abrechnet. Wir können das nicht wissen.
Wenn schon keine Ahnung, würde ich nichts dazu schreiben.
Ich kann mir gut vorstellen, dass Mieter*innen dir berechtigter Weise genau auf die Finger schauen!

DER HAMSTER
Ist ES Hamster vom Mieterbund? Und keine Hilfe wie Ferdl
 
  • Bewertung von Brennstoffvoräten und anerkannte Verbrauchsmessung von Pellets Beitrag #6
Fremdling

Fremdling

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
14.08.2012
Beiträge
1.581
Zustimmungen
805
Vorab: Pellets sind nicht gerade mein Spezialthema. Dennoch meinen Senf?
Wird das den jeweiligen Mietern dann dennoch rigoros nach Einkaufspreis abgerechnet ?
Klar, was denn sonst? Das sind nun mal die Bezugspreise für die Energieform. Die ändern sich auch mal im Zeitablauf, wie so manch anderes.
Oder ist das alles egal bzw Pech bzw Glück für den Mieter und es wird mmer nach den Entstehungskosten abgerechnet der Pellets die gerade im Lager sind...
Das Leben ist nicht gerecht. Dem, der das "ausgleichen" möchte, wünsche ich viel Freude bei seinen Unternehmungen. Solange Du Deine Nebenkostenforderungen nach den Spielregeln der Beheizung und Vermietung korrekt vorrechnen kannst, darf das dem Mieter reichen und er mag für sich entscheiden, ob er Glückspilz oder Pechvogel ist. Ziel war es doch, die Wohnung warm zu bekommen und nicht den Mieter pekuniär glücklich zu machen.
Wozu ich auch noch nichts gefunden habe; gibt es eine anerkannte Methoden den laufenden Pelletsverbrauch bzw Lagerbestand zu messen ?
Ich denke mal, dass Volumen, Gewichte oder sonstige spezifischen Eigenschaften schon ein probater Weg sind, einen Mengenverbrauch binnen einer konkreten Periode festzustellen. Der Heizöltank lässt z.B. zu, die Füllstände zu zwei Terminen zu ermitteln und somit auch den zwischenzeitlichen Verbrauch zu errechnen. Dann noch die FIFO-Methode zu den Bezugspreisen und schon gibt es Ergebnisse. Ich hoffe mal, dass die Erfinder der Pelletheizung etwas adäquates im Angebot haben.
Was mir nicht so gefällt da...
Sorry, aber Dir muss nicht alles gefallen. Du suchst halt korrekte Lösungen, die nicht mit der HKVO kollidieren. Das Kriterium "gefallen" kommt dabei nicht vor.
 
  • Bewertung von Brennstoffvoräten und anerkannte Verbrauchsmessung von Pellets Beitrag #7
dots

dots

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
08.07.2014
Beiträge
7.540
Zustimmungen
3.032
Ort
Münsterland
Wenn schon keine Ahnung, würde ich nichts dazu schreiben.
Du hast was dazu geschrieben, also wirst du mehr Ahnung haben. Gut, dann bin ich mal gespannt.
Wenn's geht, achte doch bitte zumindest ein bisschen auf die Rechtschreibung - falls denn nicht nur wieder heiße Luft von euch kommen sollte.
 
  • Bewertung von Brennstoffvoräten und anerkannte Verbrauchsmessung von Pellets Beitrag #8

Ferdl

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
14.09.2015
Beiträge
4.370
Zustimmungen
2.022
Ort
Westerwald
Die Betriebskosten sind die Kosten des Betriebs der Wohnung, so wie sie halt anfallen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten die Kosten des Brennstoffs rechtssicher zu ermitteln, ich verwende die, meiner Meinung nach, einfachste, der Kostenfolgerechnung, d.h.: first in-first out, der Brennstoff der zuerst gekauft wird, wird zuerst verbaucht.
= 1*200+5*800/6 = 700Eurs/Tonne
Das kann man so machen, muss dann aber auch, bei jedem Mieterwechsel und jedem Jahresabschluss die Durchschnittswerte ermitteln.
Ich würde diese Rechnung anders aufstellen, der Bestand 1t x200€ + 5tx800€, die 200er werden zuerst verbraucht, dann kommen die 800 € teuren dran.
Soweit spielt die Brennstoffart keine rolle.
Die Füllstände sind bei Mieterwechsel und zum Jahresende zu messen. Theoretisch könnte deine Methode mit der Schnecke zu Messen funktionieren, jedoch müsste das geeicht sein und da kommt die Theorie ins Straucheln, da die Messung mit einer Schnecke aus technischer Sicht nicht Eichfähig ist. Also bleibt banales Messen des Füllstandes mit dem Zollstock, auch wenn das kein bisschen genauer ist, es ist eine anerkannte Methode, das Volumen wird dann in Gewicht umgerechnet, Umrechnungsschlüssel sollte dein Pelletlieferant wissen, vermutlich um die 650 kg/m³
 
  • Bewertung von Brennstoffvoräten und anerkannte Verbrauchsmessung von Pellets Beitrag #9
taxpert

taxpert

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
02.05.2016
Beiträge
1.816
Zustimmungen
1.660
Ort
Bayern
Was ja einen Mieter der heute einzieht stark benachteiligt wenn er die hohen Preise von letzten Jahr umgelegt bekommt,
Er wird mitnichten benachteiligt!

Rein denklogisch (und wohl auch physikalisch) werden auf Grund der Lagerart der Pellets die "ältesten" Pellets zuerst genutzt, da sie in der Nähe der Schnecke liegen und neuere Pellets erst nachrutschen müssen. Daher kann hier nur das FiFo-Verfahren für die Verbrauchsmessung angewendet werden. Deine Verbrauchsmessung muss also lauten: Einkauf + Bestand 01.01. - Bestand 31.12.

Geht man von deinem Beispiel aus, dass der Bestand am 01.01. und am 31.12. gleich waren, so beträgt der Einkauf 4.000 €, der Anfangsbestand 200 € und der Endbestand 800 €. Der Verbrauch beträgt daher 3.400 €.

Der Mieter, der jetzt neu einzieht, verbraucht nach dieser Verbrauchstheorie doch auch die Pellets, die Du für 800 €/t eingekauft hast! Es spielt doch keine Rolle, dass Du jetzt welche für 400 € bekommst! Er wird daher durch diese Berechnung auch nicht benachteiligt.

taxpert
 
  • Bewertung von Brennstoffvoräten und anerkannte Verbrauchsmessung von Pellets Beitrag #10

Ferdl

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
14.09.2015
Beiträge
4.370
Zustimmungen
2.022
Ort
Westerwald
Rein denklogisch (und wohl auch physikalisch)
Ich würde das trennen wollen, Recht und denklogisch beißt ja eh öftermal. aber die Physik lässt nicht mit sich handeln, die neuesten Pellets werden (größtenteils) zuerst verbraucht, vor 20 Jahren hätte ich dir auch erklären können warum, heute reicht mir zu wissen, dass es so ist:hut002: die Greißheit des Alters halt.
 
  • Bewertung von Brennstoffvoräten und anerkannte Verbrauchsmessung von Pellets Beitrag #11
Andres

Andres

Moderator
Dabei seit
04.09.2013
Beiträge
13.238
Zustimmungen
6.571
aber die Physik lässt nicht mit sich handeln, die neuesten Pellets werden (größtenteils) zuerst verbraucht
Alles klar. Wenn du das glaubst, kannst du statt dem FIFO-Verfahren auch gerne LIFO verwenden. Und wen die volatilen Preise stören, der nimmt eine Durchschnittsbewertung des vorhandenen Brennstoffs vor. Vielleicht gibt es sogar noch andere zulässige Verfahren, aber mindestens diese drei sind zulässig.

Was ja einen Mieter der heute einzieht stark benachteiligt wenn er die hohen Preise von letzten Jahr umgelegt bekommt, sollte zu 800Eurs eingekauf worden sein. Umgekehrt wäre er stark im Vorteil sollten noch Vorräte aus der Billigphase zu 200eurs vorhanden sein, dann zahlt er unterdurschnittlich niedrige Heizkosten obwohl die Pellets längst das doppelte kosten.
Diese Effekte treten (unter den richtigen Umständen) bei allen Verfahren in irgendeiner Form auf. Es ist völlig sinnlos, jetzt Gerechtigkeitsfantasien zu entwickeln - es ist, wie es ist.

Die Füllstände sind bei Mieterwechsel und zum Jahresende zu messen.
Für Mieterwechsel ist nach wie vor eine Aufteilung nach Gradtagzahlen zulässig. Da die Messung von sehr kleinen Entnahmen aus dem Bunker schwierig ist, sehe ich wenig Veranlassung, bei jedem Mieterwechsel nachzumessen. Außerhalb der Heizperiode führt das wegen der Wiederholgenauigkeit früher oder später dazu, dass es zu wundersamen Bestandsmehrungen kommt.

Theoretisch könnte deine Methode mit der Schnecke zu Messen funktionieren, jedoch müsste das geeicht sein und da kommt die Theorie ins Straucheln, da die Messung mit einer Schnecke aus technischer Sicht nicht Eichfähig ist.
Ich halte auch nichts von der Idee mit der Förderschnecke. Trotzdem ist die Schlussfolgerung ... fragwürdig bis falsch. Die Messgröße ist Zeit (Betriebsstunden) und Messgeräte für Zeit unterliegen keiner allgemeinen Eichpflicht.

Eine Eichpflicht für "alles mit Heizkosten" gibt es auch nicht. Das übliche Verfahren zur Ermittlung des Pelletverbrauchs ist die Füllstandsmessung im Bunker. Sofern man dafür z.B. einen handelsüblichen Gliedermaßstab verwendet, also "verkörperte Längenmaße mit einer Länge von 2 Metern oder weniger", ist man ebenfalls von der Eichpflicht befreit. Und genau so macht man das normalerweise auch:
  • Den Bunker führt man von Anfang an möglichst quaderförmig aus und bestimmt die Grundfläche. Andernfalls ist eben ein bisschen mehr Arbeit erforderlich.
  • Die Pellets zieht man vor der Füllstandsmessung zu einer halbwegs ebenen Oberfläche ab. Man muss sich dabei nicht verkünsteln.
  • Die Füllstandsmessung erfolgt - wie bereits geschrieben - z.B. mit einem Meterstab. Man kann auch eine Skala fest anbringen.
  • Die Schüttdichte erfragt man beim Lieferanten. 650 kg/m³ ist ein üblicher Wert.
  • Der Rest ist eine Rechenaufgabe. Vor allem bei der Genauigkeit bzw. Rundung sollte man es nicht übertreiben. Die Füllstandsmessung bekommt man sowieso nicht genauer als plus/minus ein paar Zentimeter.
 
  • Bewertung von Brennstoffvoräten und anerkannte Verbrauchsmessung von Pellets Beitrag #12

Ferdl

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
14.09.2015
Beiträge
4.370
Zustimmungen
2.022
Ort
Westerwald
Die Messgröße ist Zeit
Nein, es sollen ja Gewichte ermittelt werden, dies wäre Volumetrisch mittel einer Zellenradschleuse möglich, nicht aber mit einer Schnecke.
Am Ende ist jedoch der berühmte Holzgliedermaßstab, die simpelst, billigste und unangreifbarste Methode.
Für Mieterwechsel ist nach wie vor eine Aufteilung nach Gradtagzahlen zulässig.
Danke, das hatte ich so nicht auf dem Schirm.
 
  • Bewertung von Brennstoffvoräten und anerkannte Verbrauchsmessung von Pellets Beitrag #13
Andres

Andres

Moderator
Dabei seit
04.09.2013
Beiträge
13.238
Zustimmungen
6.571
Nein, es sollen ja Gewichte ermittelt werden
Der Metzger möchte auch nur den Preis ermitteln. Die Messgröße auf seiner Waage ist trotzdem die Gewichtskraft. Genauso ist in der von @Vermieter146 beschriebenen Anordnung die Messgröße die Zeit (Betriebsstunden).

dies wäre Volumetrisch mittel einer Zellenradschleuse möglich
... die übrigens auch nicht eichpflichtig wäre.

Nicht dass ich die Diskussion nicht auch unterhaltsam finde, aber warum befassen wir uns nochmal mit solchen komplizierten Konstrukten, wenn die Ermittlung des Füllstands des Bunkers ausreichend ist?
 
  • Bewertung von Brennstoffvoräten und anerkannte Verbrauchsmessung von Pellets Beitrag #14

Ferdl

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
14.09.2015
Beiträge
4.370
Zustimmungen
2.022
Ort
Westerwald
Thema:

Bewertung von Brennstoffvoräten und anerkannte Verbrauchsmessung von Pellets

Bewertung von Brennstoffvoräten und anerkannte Verbrauchsmessung von Pellets - Ähnliche Themen

Wussten Sie, dass Strom weltweit nur 2-5Ct pro kWh kostet ?: Hier mal eine interessante Email die bei uns ankam, die ich hier so gut es geht versuche einzukopieren: ****************** Wussten Sie, dass...
Vermieter erstellt keine NK/BK-Abrechnung - Will nun aber die Vorauszahlung erhöhen..: .. Was tun? ---------------------------------------------------------------------- Hallo, ich bin Armin und komme aus Düsseldorf. Das...
Oben