Immofrager
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Ich stelle immer wieder Folgendes fest: Bei der Festsetzung des neuen Grundsteuermessbetrages erfolgt eine Berechnung des Immobilienwertes im Rahmen des Ertragsverfahrens. Die hier angenommene Miete liegt teilweise deutlich über der real vor Ort zu realisierende Miete. Z.B. wird eine Miete von 7,5Euro pro qm angenommen, realistisch sind aber (ländliches Sachsen) nur 5 Euro pro qm.
Soll man hier Einspruch einlegen oder (ironisch gemeint) den Bescheid gleich als Grundlage für eine Mieterhöhung nehmen? Schon crazy.
Soll man hier Einspruch einlegen oder (ironisch gemeint) den Bescheid gleich als Grundlage für eine Mieterhöhung nehmen? Schon crazy.