Bewertungsmieten für neue Grundsteuer

Diskutiere Bewertungsmieten für neue Grundsteuer im Grundsteuer Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Ich stelle immer wieder Folgendes fest: Bei der Festsetzung des neuen Grundsteuermessbetrages erfolgt eine Berechnung des Immobilienwertes im...
  • Bewertungsmieten für neue Grundsteuer Beitrag #1

Immofrager

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Ich stelle immer wieder Folgendes fest: Bei der Festsetzung des neuen Grundsteuermessbetrages erfolgt eine Berechnung des Immobilienwertes im Rahmen des Ertragsverfahrens. Die hier angenommene Miete liegt teilweise deutlich über der real vor Ort zu realisierende Miete. Z.B. wird eine Miete von 7,5Euro pro qm angenommen, realistisch sind aber (ländliches Sachsen) nur 5 Euro pro qm.
Soll man hier Einspruch einlegen oder (ironisch gemeint) den Bescheid gleich als Grundlage für eine Mieterhöhung nehmen? Schon crazy.
 
  • Bewertungsmieten für neue Grundsteuer Beitrag #2

Ferdl

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Soll man hier Einspruch einlegen oder (ironisch gemeint) den Bescheid gleich als Grundlage für eine Mieterhöhung nehmen?
Kann man machen wenn man nichts besseres zu tun hat.

Ganz im Ernst? Früher oder später kriegen sie uns alle.
Auf Basis des alten Grundsteuerwertes hat man bei uns die Grundsteuer mal eben um 27% erhöht.
Dann kann man näxt Jahr auch Problemlos "Aufkommensneutral" umstellen.

Um auf dem Otto sein Bruder, den Ernst, zurück zu kommen, die Grundsteuer ist in der VM das kleinste Problem.
 
  • Bewertungsmieten für neue Grundsteuer Beitrag #3
immodream

immodream

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Hallo Immofrager,
dann müssten wir wahrscheinlich alle einen Einspruch einlegen.
Die zu Grunde gelegten Mieten liegen auch hier im Ruhrgebiet ca. 30 % über dem Mietspiegel und den selbst bei Neuvermietung erzielbaren Mieten .
Habe irgendwo gelesen, das diese Tabelle nach Werten aus dem Mikrozensus erstellt worden ist.
Das ist einfach nicht nachvollziehbar.
Da der Grundsteuermessbetrag nach der neuen Ermittlung
des neuen Grundsteuerwertes bei meinen Objekten ca. 15 -25 % unter den derzeitigen Werten nach dem alten Einheitswert liegt , habe ich beschlossen , abzuwarten.
Grüße
Immodream
 
  • Bewertungsmieten für neue Grundsteuer Beitrag #4
immodream

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Hallo Ferdl,
da ja die Grundsteuer von Grundsteuermessbetrag und Hebesatz abhängt, werden wir dann sehen, wie hoch dann in 2025 die Grundsteuer ausfällt.
Tatsache ist, der Staat braucht Geld .
Wenn dann wie bei mir und wahrscheinlich auch den Anderen mit ähnlichen Objekten nach der Neuermittlung der Grundsteuermessbetrag sinkt, mußt dann zwangsläufig der Hebesatz erhöht werden.
Ob schon 2023, 2024 oder erst 2025 wird sich zeigen.
Grüße
Immodream
 
  • Bewertungsmieten für neue Grundsteuer Beitrag #5
taxpert

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Tatsache ist, der Staat braucht Geld .
Wenn der Staat, oder besser die Stadt/Gemeinde, Geld braucht, denn die die GrSt ist eine Gemeindesteuer, dann braucht man jetzt und nicht erst 2025. Das hat also nichts mit der neuen GrSt zu tun!
Das ist einfach nicht nachvollziehbar.
Es ist eigentlich ziemlich egal, ob die GrSt nach einem fiktiven Wert oder z.B. nach der Breite des Hauses ( gab es mal in Holland) oder der Anzahl der Fenster berechnet! Es ist immer nur eine gesetzlich normierte Größe.

Z.B. wird eine Miete von 7,5Euro pro qm angenommen, realistisch sind aber (ländliches Sachsen) nur 5 Euro pro qm
Die zu Grunde gelegten Mieten liegen auch hier im Ruhrgebiet ca. 30 % über dem Mietspiegel und
Da die GrSt wie gesagt eine Gemeindesteuer ist, ist es eigentlich egal ob für alle Immos ein "falscher" Mietwert angesetzt wird, wenn er für alle Immos angesetzt wird.

taxpert
 
  • Bewertungsmieten für neue Grundsteuer Beitrag #6
prinzregent

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Die hier angenommene Miete liegt teilweise deutlich über der real vor Ort zu realisierende Miete. Z.B. wird eine Miete von 7,5Euro pro qm angenommen, realistisch sind aber (ländliches Sachsen) nur 5 Euro pro qm.
Soll man hier Einspruch einlegen oder (ironisch gemeint) den Bescheid gleich als Grundlage für eine Mieterhöhung nehmen? Schon crazy.
... das klingt nach Einspruch !

Bei mir wurde die Miete perfekt ausgerechnet, passt genau.

Wenn bei dir 7,5 vom FA angesetzt werden und du nur 5 Euro erzielen kannst, würde ich Einspruch einlegen und darauf hinweisen. ( Steuerbescheid beilegen , da ist die aktuelle Miete drin )

Bedenke, die nehmen dann von den 7,50 Euro die neue Grundsteuer !!! Kann teuer werden.
 
  • Bewertungsmieten für neue Grundsteuer Beitrag #7

Ferdl

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Da die GrSt wie gesagt eine Gemeindesteuer ist, ist es eigentlich egal ob für alle Immos ein "falscher" Mietwert angesetzt wird, wenn er für alle Immos angesetzt wird.
Die Schwierigkeit ist eher der Bezugsraum, in RLP zB gilt ein Mietwert für ganz RLP, in Mainz ist das dann absurd niedrig, bei uns aufm Wald viel zu hoch, andererseits legt ja jede Gemeinde den Hebesatz fest und nivelliert damit die Ungleichheit wieder aus.
denn die die GrSt ist eine Gemeindesteuer,
Formal ist das so richtig, real allerdings nicht, bei uns fließen ca, 89% der Grundsteuereinnahmen über Umlagen wieder ab, die Umlagen werden nach sogenannten Nivellierungssätzen festgelegt, heißt die %Umlage wird vom Nivellierungssatz berechnet. Die Gemeinde behält also nur ~11 % der Steuer sofern sie sich an den Nivellierungssatz hält.
 
  • Bewertungsmieten für neue Grundsteuer Beitrag #8
taxpert

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