Bewohnerzahl: Ermittlung & Nachweis

Diskutiere Bewohnerzahl: Ermittlung & Nachweis im Abrechnungs-/Umlagmaßstab Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Muss ich mich als Vermieter zur Ermittlung der Bewohnerzahl jeder Wohnung auf die Angaben der Mieter verlassen? Oder kann/darf ich andere...
  • Bewohnerzahl: Ermittlung & Nachweis Beitrag #1

innocent

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Muss ich mich als Vermieter zur Ermittlung der Bewohnerzahl jeder Wohnung auf die Angaben der Mieter verlassen? Oder kann/darf ich andere Nachweise verlangen? (Wie steht es in diesem Zusammenhang mit Meldebescheinigungen?)

Wer muss im Zweifelsfall Nachweis über die tatsächliche Personenzahl erbringen: der Mieter oder der Vermieter?

innocent
 
  • Bewohnerzahl: Ermittlung & Nachweis Beitrag #2

Capo

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Der Mieter gibt in der Personenstandsmeldung alles an. Stimmen die Werte nicht, dann muss der Vermeiter das belegen.

Der Mieter haftet also für die Angabe, was sich so in der Wohnung tummelt. Vom Vermieter kann es nicht verlangt werden, dass er diese Tatsache überprüft.

Fordern kannst du einiges, aber ob der Mieter dann andere Angaben als die Personenstandsmeldung macht :?
 
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Bewohnerzahl: Ermittlung & Nachweis

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