innocent
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Muss ich mich als Vermieter zur Ermittlung der Bewohnerzahl jeder Wohnung auf die Angaben der Mieter verlassen? Oder kann/darf ich andere Nachweise verlangen? (Wie steht es in diesem Zusammenhang mit Meldebescheinigungen?)
Wer muss im Zweifelsfall Nachweis über die tatsächliche Personenzahl erbringen: der Mieter oder der Vermieter?
innocent
Wer muss im Zweifelsfall Nachweis über die tatsächliche Personenzahl erbringen: der Mieter oder der Vermieter?
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