Bezahle seit 2 Jahren den Strom der Sauna meines Vermieters!

Diskutiere Bezahle seit 2 Jahren den Strom der Sauna meines Vermieters! im Beleuchtung Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Ich habe vor kurzer Zeit festgestellt dass ich seit meinem Einzug im Aug.04 die Stromkosten der angrenzenden Sauna, die mein Vermieter benutzt...
  • Bezahle seit 2 Jahren den Strom der Sauna meines Vermieters! Beitrag #1

Jens

Ich habe vor kurzer Zeit festgestellt dass ich seit meinem Einzug im Aug.04 die Stromkosten der angrenzenden Sauna, die mein Vermieter benutzt bezahle. Da ich meinen Vermieter nun angesprochen habe, hat er mir angeboten ein paar € bei der nächsten stromabrechnung pauschal abzuziehen. nun weis ich noch nicht wie die nächste Abrechnung aussehen wird, allerdings erscheint mir ein paar € pauschal abzuziehen nicht angebracht, da so eine Sauna viel Strom verbraucht. Kann ich auf eine nachvollziehbare Abrechnung bestehen? und wie sollte so etwas am besten nachträglich abgerechnet werden? Vielen Dank für eure Hilfe!
 
  • Bezahle seit 2 Jahren den Strom der Sauna meines Vermieters! Beitrag #2

Capo

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Rückwirkend kann er wohl kaum den Verbrauch bestimmen. Auch in Zukunft wird das keine Änderung ergeben. Außerdem kann nur die letzte Abrechnung "angezweifelt" werden. Also wäre die Pauschale nur ein Tropfen auf dem heissen Stein.

Wie wäre es, wenn der Vermieter stattdessen direkt einen Zähler einbaut bzw die Sauna auf seinen Zähler umklemmt. Dafür sollte die versprochene Pauschale locker reichen und zukünftig bist du wenigstens sicher, nur deinen Strom zu bezahlen. :ätsch
 
  • Bezahle seit 2 Jahren den Strom der Sauna meines Vermieters! Beitrag #3

Chris

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Hallo Jens.

Hatte vor Jahren einen ähnlichen Fall. Der Mieter der Trinkhalle in meinen Haus hat seine Gefriertruhen an den Hausstrom angeschlossen. Der Verbrauch zum Vorjahr schoss natürlich sofort in die Höhe.
Ich habe ihn sofort abgemahnt und er musste auf seine Kosten eine neue Stromleitung, Zähler usw. legen lassen. Danach war Ruhe.
Die Verbrauch des Hausstroms (Treppenhaus, Keller usw.) bleibt ja nahezu fast immer gleich. Die Differenz zu den "normalen" Verbrauch, habe ich ihm in Rechnung gestellt.
 
  • Bezahle seit 2 Jahren den Strom der Sauna meines Vermieters! Beitrag #4

sobinich

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Hi Jens,

sofort drauf bestehen dass ein geeichter Zwischenzähler eingebaut wird! Die nächste Abrechnung vom Vermieter wg. Strom anfechten.
Dann mußt du wohl einen Rechnungszyklus abwarten was dann auf seiner Uhr für die Saune zusammengekommen ist und das dann von ihm für die Jahre zurückverlangen.
Sollte er sich weigern, würde ich ihm mit grober Fahrlässigkeit drohen! Weißt du dass er es nicht mit Absicht gemacht hat? Ist doch sein Haus da muss er doch wissen wo welche Anschlüsse sind.

Wir hatten das in einer Mietwohnung mit zwei Partien. War mal ein Einzelhaus. Als unten neue Mieter einzogen und den Hauptstrom abstellten zum renovieren, leuchteten in drei Zimmern noch die Glübirnen und die Steckdosen funktionierten. Als wir unsere Sicherung rausdrehten, war alles aus.
Wir mußten die Kosten von unserem Vermieter einklagen (er wohnte vorher in der unteren Wohnung) Er wußte ganz genau das der Strom auf meinen Zähler lief!

Es gibt nicht nur böse Mieter sonder auch Vermieter...........
 
  • Bezahle seit 2 Jahren den Strom der Sauna meines Vermieters! Beitrag #5
Martens

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moin Jens,

mal nachgefragt, WIE zahlst Du denn den Strom der Sauna?
Hängt die an Deinem Privatzähler, Du zahlst direkt an das EVU?
Oder hängt sie am Hausstrom und der Vermieter reicht die Kosten über die Betriebskostenabrechnung weiter?

Wenn die Sauna an Deinem Zähler hängt, ist das Stromdiebstahl und strafbar...

Wenn es um Betriebskostenabrechnungen geht, ist die entsprechende(!) Position anzuzweifeln bzw. vom Vermieter zu belegen.

Auf jeden Fall darauf bestehen, daß die Stromversorgung unverzüglich so gestaltet wird, daß Du damit nichts mehr zu tun hast und weiterhin eine Vergütung für die bereits entstandenen(?) Kosten verlangen.

hoffe geholfen zu haben,
Christian Martens
 
  • Bezahle seit 2 Jahren den Strom der Sauna meines Vermieters! Beitrag #6

Insolvenzprofi

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Wenn er den Strom anzapft, macht er sich strafbar, leider habe ich das gesetzesbuch vergessen, aber dort droht eine Geldstrafe bis zu 5000,- EUR oder im schwerwiegenden Fällen sogae eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren... nur sofern er den Anzapft, also wenn er über dein Zähler läuft...

Sofern du die Sauna nicht benutzen kannst, darf er diese auch nicht anrechnen,,,
 
  • Bezahle seit 2 Jahren den Strom der Sauna meines Vermieters! Beitrag #7

Jerry

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'n Abend,

Eine vernünftige Entschuldigung oder gar Begründung für die Duldung eines solchen Verdrahtungs-Pfuschs kann es gar nicht geben.

Dabei würde ich nicht mal zwangsweise die böswillige Anzapfung unterstellen wollen - es reicht schon, wenn bei einer historisch gewachsenen "wilden" Verkabelung mal das ein oder andere falsche Kabel erwischt wird. Was man da gerade in älteren Häusern für Überraschungen erlebt, geht auf keine Kuhhaut...

Was besagte Sauna angeht: Wenn das über meine Wohnung liefe, würde ich ruckzuck rausfinden, welche der Sicherungen dafür zuständig ist, und die Sauna "kaltmachen" - wenn er nicht mehr saunieren kann, wird der Vermieter sicher ganz schnell "elektrisch"... läuft sie über den Hausstrom, ist das schlicht eine Unverschämtheit und muss natürlich angefochten werden.

Gruß,

Jerry
 
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