akira2030
Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Meine Freundin hat sich vergangenen Monat eine Eigentumswohnung gekauft. Diese Wohnung wollen wir selbst beziehen. Im Moment wohnen dort noch die jetzigen Besitzer.
Als "Übergabetermin" bzw. Zahltermin wurde der 17.07. festgelegt. Ab diesem Tag sollte die Wohnung geräumt sein.
Also habe ich meinen bisherigen Mietvertrag zum 30.07. gekündigt. Für meine jetzige Wohnung steht auch schon ein Nachmieter zum 01.08. fest.
Jetzt haben uns die bisherigen Besitzer mitgeteilt, dass ihr Neubau erst vier Wochen später fertiggestellt werden wird und sie die Wohung deshalb erst mitte August räumen werden.
Da hab ich natürlich ein Problen, denn ich hätte dann vom 30.07. bis mitte August keinen Wohnsitz.
Weiß zufällig jemand was ich hier tun könnte? Ich meine klar, wenn die Wohnung nicht zum vereinbarten Termin geräumt wird kann ich sie auch nicht zwangsräumen, aber welche Entschädigung steht mir denn zu?
Für Urteile wäre ich sehr dankbar!
ich habe folgendes Problem:
Meine Freundin hat sich vergangenen Monat eine Eigentumswohnung gekauft. Diese Wohnung wollen wir selbst beziehen. Im Moment wohnen dort noch die jetzigen Besitzer.
Als "Übergabetermin" bzw. Zahltermin wurde der 17.07. festgelegt. Ab diesem Tag sollte die Wohnung geräumt sein.
Also habe ich meinen bisherigen Mietvertrag zum 30.07. gekündigt. Für meine jetzige Wohnung steht auch schon ein Nachmieter zum 01.08. fest.
Jetzt haben uns die bisherigen Besitzer mitgeteilt, dass ihr Neubau erst vier Wochen später fertiggestellt werden wird und sie die Wohung deshalb erst mitte August räumen werden.

Da hab ich natürlich ein Problen, denn ich hätte dann vom 30.07. bis mitte August keinen Wohnsitz.
Weiß zufällig jemand was ich hier tun könnte? Ich meine klar, wenn die Wohnung nicht zum vereinbarten Termin geräumt wird kann ich sie auch nicht zwangsräumen, aber welche Entschädigung steht mir denn zu?
Für Urteile wäre ich sehr dankbar!