BK - Wohnungen+Gewerbe in einem Haus

Diskutiere BK - Wohnungen+Gewerbe in einem Haus im Abrechnungs-/Umlagmaßstab Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo, in dem Mietshaus in dem wir wohnen sind insg. 4 Wohnparteien und eine Anwalts-Kanzlei. Meine Frage: Darf der Vermieter die Kanzlei als...
  • BK - Wohnungen+Gewerbe in einem Haus Beitrag #1

COSMO29

Hallo,

in dem Mietshaus in dem wir wohnen sind insg. 4 Wohnparteien und eine Anwalts-Kanzlei.

Meine Frage: Darf der Vermieter die Kanzlei als eine Einzelperson in der BK-Abrechnung behandeln (viel Publikumsverkehr)?

Meine Frage rührt daher, da unsere Kaltwasser-Rechnung extrem hoch ausgefallen ist (Nachzahlung) . Info: Bei uns ist nur ein Wasserzähler für´s gesamte Haus installiert.

Vielen Dank im voraus!
 
  • BK - Wohnungen+Gewerbe in einem Haus Beitrag #2

wolle

Gewerbe und Wohnraum ist grundsätzlich zu trennen. Da muss der Vermieter wohl nacharbeiten und einen Zähler für das Gewerbe installieren.
 
  • BK - Wohnungen+Gewerbe in einem Haus Beitrag #3

RMHV

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Original von Capo
Gewerbe und Wohnraum ist grundsätzlich zu trennen. Da muss der Vermieter wohl nacharbeiten und einen Zähler für das Gewerbe installieren.

Warum sollte er müssen?
Zunächst müssen die Betriebskosten zwischen Wohnraum und Gewerbe nur dann vorab getrennt werden, wenn die Kosten bedingt durch die unterschiedliche Nutzung auch in unterschiedlicher Höhe anfallen. Dies wäre beim Wasserverbrauch allenfalls dann denkbar, wenn die Anwaltskanzlei eine eigene Papierproduktion mit entsprechendem Wasserverbrauch betreiben würde. Davon oder von anderen untypischen Vorgängen war aber nicht die Rede. Die Erfahrung zeigt, dass eine Anwaltskanzlei oder auch ein anderer Bürobetrieb gegenüber einer Wohnung einen eher geringen Wasserverbrauch hat. Nun mag man ausgiebig darüber streiten, ob die Anrechnung einer Person bei der Umlage den Verbrauch angemessen abbildet. Kann man sich nicht auf einen vernünftigen Wert einigen, wird die Vorabtrennung auf der Basis einer Schätzung erfolgen müssen.

Ein einzelner Zähler für das Gewerbe ist für die Zukunft sicher eine Möglichkeit. Allerdings wird sich sicher ein Mieter finden, der auch dagegen Beanstandungen vorbringen wird. Dass der Zähler bisher nicht vorhanden war, macht aber die Abrechnung der Kosten nicht grundsätzlich unzulässig.

Abschließend könnte man noch daran denken, sämtliche Verbrauchsmengen für Wohnung und Gewerbe zu erfassen. Die Kosten wären bei passender Gestaltung durch die Mieter zu tragen. Alle wären glücklich... zumindest bis bei der ersten Abrechnung die Höhe der "Gerechtigkeitskosten" nachzulesen wäre. So passiert in einem meiner Objekte: die Gewerbeeinheit - es war übrigens zufälligerweise auch eine Anwaltskanzlei - hatte bei verbrauchsabängiger Abrechnung die gleichen Kosten wie im Vorjahr. Die Wohnungsmieter hatten durch Kosten für Zählermiete, Ablesung und Abrechnung durchweg höhere Kosten. Gerechtigkeit kostet eben Geld.
 
  • BK - Wohnungen+Gewerbe in einem Haus Beitrag #4
Martens

Martens

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tja,

wenn die Abrechnung nach Personen vorzunehmen ist, kann man viel diskutieren, nicht nur bei Büronutzung, auch bei Wohnungen.

Ich denke auch, daß ein Bürobetrieb (ohne Duschen, Baden, Waschmaschine) weniger Wasser verbrauchen wird, als eine Wohnung, aber man weiß es ja nicht in jedem Falle.

Die Lösung von rmhv ist die einzige, die Transparenz schafft - natürlich zu Lasten der gesamten Mieterschaft (Mietkosten der Wasserzähler, Zählerstandserfassung, Kostenabrechnung - alles Zusatzkosten für die Mieter).

mit freundlichen Grüßen
Christian Martens
 
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