wolle
Wurde in der Teilungserklärung eine Verpflichtung auf-
genommen, daß Eigentümer verpflichtet sind, im Bereich des
jeweiligen Sondereigentums Glasschäden an Fenstern und Türen
zu beheben, so kann dies auch die Auswechslung von blinden
Scheiben in rundum verglasten Dachgauben umfassen.
OLG Düsseldorf – Az: I-3 Wx 185/04
genommen, daß Eigentümer verpflichtet sind, im Bereich des
jeweiligen Sondereigentums Glasschäden an Fenstern und Türen
zu beheben, so kann dies auch die Auswechslung von blinden
Scheiben in rundum verglasten Dachgauben umfassen.
OLG Düsseldorf – Az: I-3 Wx 185/04