Bodendurchbruch von Eigentümer genehmigungs- und anzeigepflichtig?

Diskutiere Bodendurchbruch von Eigentümer genehmigungs- und anzeigepflichtig? im WEG - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Wohnungseigentum; Angenommen ein Wohnungseigentümer eines Mehrfamilienhauses will einen Durchbruch durch den Boden seiner Wohnung in die ihm ebenfalls gehörende...
  • Bodendurchbruch von Eigentümer genehmigungs- und anzeigepflichtig? Beitrag #1

csveni33

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Angenommen ein Wohnungseigentümer eines Mehrfamilienhauses will einen Durchbruch durch den Boden seiner Wohnung in die ihm ebenfalls gehörende darunterliegende Wohnung durchführen.

Braucht er dazu die Zustimmung aller/der Mehrheit der übrigen Wohnungseigentümer oder ist das seine Privatsache?
Das Statikgutachten muss natürlich vorliegen.

Erfordert der Durchbruch eine Baugenehmigung der Bauaufsicht?

Angenommen es handelt sich nicht um eine darunterliegende Wohnung sondern um seinen darunterliegenden Keller.
Ändert das etwas an der Sachlage?

Unabhängig davon, ob die Baumassnahme zustimmungspflichtig ist:
Muss die Baumassnahme den übrigen Eigentümern bekannt gemacht werden?
Vorab oder geht das auch nachträglich?

Claudia
 
  • Bodendurchbruch von Eigentümer genehmigungs- und anzeigepflichtig? Beitrag #2
dots

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Vorab oder geht das auch nachträglich?
Natürlich "geht" das auch nachträglich.
Aber eigentlich erfährt doch niemand davon, oder?

Wem gehört denn z.B. der Beton (des Bodens bzw. der Kellerdecke), an dem herum manipuliert werden soll?

Wem muss das Statikgutachten vorliegen, und warum natürlich?
 
  • Bodendurchbruch von Eigentümer genehmigungs- und anzeigepflichtig? Beitrag #3
Goldhamster

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Hallo,

wenn ich Miteigentümer in der WG wär und ein anderer Miteigentümer greift baulich ohne meine Zustimmung in tragende Bauteile ein, könnte er was erleben.

Ob er dazu ein fälschlich als "Statikgutachten" bezeichnetes Stück Papier vorlegt oder die Linde rauscht.
Wenn, dann beauftragt die WEG einen Statiker, der sich das anschaut und vollumfänglich für die Umbaumaßnahmen haftet. Auch die Baumaßnahmen sollten dann von der WEG beauftragt und beaufsichtigt werden.

Immer gut beaufsichtigt fühlt sich
DER HAMSTER
 
  • Bodendurchbruch von Eigentümer genehmigungs- und anzeigepflichtig? Beitrag #4
Goldhamster

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Hallo @csveni33

hierzu fällt mir noch ein:

Erfordert der Durchbruch eine Baugenehmigung der Bauaufsicht?

Ich meine, das ist in den Landesbauordnungen verbindlich geregelt.
Maßgeblich dafür ist wohl auch die Gebäudeklasse.

Umbauen sind oft genehmigungsfrei wenn die das Erscheinungsbild und Aussenmaße des Gebäudes nicht verändern. Das liegt dann in Eigenverantwortung der Eigentümer. Zumindest bei kleineren Gebäuden. Genaues regelt deine Landesbauordnung.


am liebsten regelt alles
DER HAMSTER
 
  • Bodendurchbruch von Eigentümer genehmigungs- und anzeigepflichtig? Beitrag #5
Kunibert

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Muss die Baumassnahme den übrigen Eigentümern bekannt gemacht werden?
Vorab oder geht das auch nachträglich?

Claudia
Lärm über Tage… merkt bestimmt keiner

Was wäre der Sinn von nachträglich? Frage ist ernst gemeint
 
  • Bodendurchbruch von Eigentümer genehmigungs- und anzeigepflichtig? Beitrag #6
Goldhamster

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Lärm über Tage… merkt bestimmt keiner

Was wäre der Sinn von nachträglich? Frage ist ernst gemeint


Hallo @Kunibert,

es kann doch gut sein - ist gar nicht einmal so unüblich - dass die anderen Eigentümer vom Lärm nichts mitbekommen.


Ernsthaft meint es stets
DER HAMSTER
 
  • Bodendurchbruch von Eigentümer genehmigungs- und anzeigepflichtig? Beitrag #7

ehrenwertes Haus

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  • Bodendurchbruch von Eigentümer genehmigungs- und anzeigepflichtig? Beitrag #8
Kunibert

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genau und zwischen den Etagen verkehrt man per Leiter. Dann muss auch keine Treppe her. Noch weniger Handwerker im Haus und vor der Tür

Bin in einer (legalen) Maisonette aufgewachsen. Bei großer Familie hat das Vorteile.
 
  • Bodendurchbruch von Eigentümer genehmigungs- und anzeigepflichtig? Beitrag #9
Goldhamster

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Guten Morgen @Kunibert

ich glaub, du gehst bei deinen Mutmaßungen davon aus, dass die Eigentümer auch im Haus wohnen.



genau und zwischen den Etagen verkehrt man per Leiter. Dann muss auch keine Treppe her. Noch weniger Handwerker im Haus und vor der Tür
..
 
  • Bodendurchbruch von Eigentümer genehmigungs- und anzeigepflichtig? Beitrag #10
Kunibert

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Guten Morgen @Kunibert

ich glaub, du gehst bei deinen Mutmaßungen davon aus, dass die Eigentümer auch im Haus wohnen.

Okay. Wenn die nicht drin wohnen und die Mieter das nicht interessiert.

Verjährung irgendwann?
 
  • Bodendurchbruch von Eigentümer genehmigungs- und anzeigepflichtig? Beitrag #11
immodream

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Hallo,
es soll Menschen geben, die mit Messern und anderen Metallgegenstände Tunnel gegraben haben oder Durchbrüche in Wände von Gefängniszellen gemacht haben, ohne dass das Anderen aufgefallen ist.
Immodream
 
Thema:

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