csveni33
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Angenommen ein Wohnungseigentümer eines Mehrfamilienhauses will einen Durchbruch durch den Boden seiner Wohnung in die ihm ebenfalls gehörende darunterliegende Wohnung durchführen.
Braucht er dazu die Zustimmung aller/der Mehrheit der übrigen Wohnungseigentümer oder ist das seine Privatsache?
Das Statikgutachten muss natürlich vorliegen.
Erfordert der Durchbruch eine Baugenehmigung der Bauaufsicht?
Angenommen es handelt sich nicht um eine darunterliegende Wohnung sondern um seinen darunterliegenden Keller.
Ändert das etwas an der Sachlage?
Unabhängig davon, ob die Baumassnahme zustimmungspflichtig ist:
Muss die Baumassnahme den übrigen Eigentümern bekannt gemacht werden?
Vorab oder geht das auch nachträglich?
Claudia
Braucht er dazu die Zustimmung aller/der Mehrheit der übrigen Wohnungseigentümer oder ist das seine Privatsache?
Das Statikgutachten muss natürlich vorliegen.
Erfordert der Durchbruch eine Baugenehmigung der Bauaufsicht?
Angenommen es handelt sich nicht um eine darunterliegende Wohnung sondern um seinen darunterliegenden Keller.
Ändert das etwas an der Sachlage?
Unabhängig davon, ob die Baumassnahme zustimmungspflichtig ist:
Muss die Baumassnahme den übrigen Eigentümern bekannt gemacht werden?
Vorab oder geht das auch nachträglich?
Claudia