Bohrlöcher-Es muss im Rahmen bleiben

Diskutiere Bohrlöcher-Es muss im Rahmen bleiben im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Der Mieter darf in den Wänden der Wohnräume Bohrlöcher anbringen, soweit sich ihre Anzahl im üblichen Rahmen hält (BGH, WM 93, 109). Nach diesen...
  • Bohrlöcher-Es muss im Rahmen bleiben Beitrag #1

sonnenstern228

Der Mieter darf in den Wänden der Wohnräume Bohrlöcher anbringen, soweit sich ihre Anzahl im üblichen Rahmen hält (BGH, WM 93, 109). Nach diesen Maßstäben ist auch das Anbohren von Kacheln und Fliesen im Badezimmer oder in der Küche zulässig (LG Münster, WM 99, 720). Der Mieter darf dort übliche Gegenstände wie Spiegel, Hängeschränke, Toilettenpapier- und Handtuchhalter befestigen.

Im üblichen Umfang gesetzte Bohrlöcher braucht der Mieter beim Auszug nicht zu beseitigen (OLG Frankfurt/Main, WM 92, 56). Eine Klausel in Formularverträgen, die den Mieter verpflichtet, Dübellöcher ordnungsgemäß zu verschließen und angebohrte Kacheln durch gleichartige zu ersetzen, ist unwirksam (BGH, WM 93, 109). Muss der Mieter beim Auszug jedoch die Schönheitsreparaturen durchführen, gehört dazu auch die Beseitigung der Dübellöcher.

Davon abgesehen kann der Vermieter Schadensersatz verlangen, wenn die Anzahl der Dübellöcher über das Maß des Üblichen hinausgeht. Zur Verringerung des Schadens ist es dem Vermieter zuzumuten, einige Fliesen als Ersatz vorrätig zu halten. Ist eine große Zahl von Fliesen zu ersetzen, die im Handel nicht mehr erhältlich sind, muss der Mieter unter Umständen für eine komplett neue Verfliesung aufkommen (LG Göttingen, WM 90, 199).
 
  • Bohrlöcher-Es muss im Rahmen bleiben Beitrag #2

Prüfer

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Hallo zusammen, ich muss morgen eine Wohnungsabnahme machen und ich weiß nicht was ich mit den angebohrten Fliesen(9 Stück teilweise Ecken weggebrochen wegen Bohrung) in der Küche machen soll.

Ist es tatsächlich so das die Mieterin die 5 Jahre alten fliesen nicht ersetzen muss?

Meiner Meinung hätte sie in die Fuge und nicht in die Fliese bohren müssen.

Gruß
 
  • Bohrlöcher-Es muss im Rahmen bleiben Beitrag #3

Capo

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Das ist richtig. Du kannst es nicht fordern, dass die Mieterin die Fugen trifft.
Das ist normale Verwohnung.
Lösung: Die Stellen, die nicht durch Schränke verdeckt werden können (wenn die Schränke "üblich" hängen) kriegen einfach Aufkleber in Fliesengröße verpasst. Das sieht, wenn man es richtig macht und die Fliesenfarbe passt, ziemlich hip aus...
 
  • Bohrlöcher-Es muss im Rahmen bleiben Beitrag #4

Prüfer

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Sie hat gar nicht versucht die Fuge zu treffen, weil die Löcher mitten drinne sind, Fliesen sind ca 30x40cm groß und weiß.

Habe auch noch ein paar in Ersatz nur mir geht es um die Kosten diese austauschen zu lassen.

Gruß
 
  • Bohrlöcher-Es muss im Rahmen bleiben Beitrag #5

Capo

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Tja, auch das ist normales Mieterverhalten und zu akzeptieren...
 
  • Bohrlöcher-Es muss im Rahmen bleiben Beitrag #6

Momo

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Hallo!

Zum Thema "Bohrlöcher" hätte ich auch nochmal eine Frage:
Wie viele Löcher sind denn "normal"

Mein Mieter hat 2007 eine Neubauwohnung als Erstbezug übernommen .. wohnt jetzt seit ca. 1 Jahr alleine in der Wohnung (Freundin ist ausgezogen) und seit ca. 2 Wochen bohrt er fast jeden Abend in der Wohnung mit Bohrmaschine rum.

Auf meine Frage, was er denn bitteschön macht, sagte er, er würde Bilder aufhängen ... hmm ... also ... wenn ich das alles zusammenzähle, dürften wohl mittlerweile so an die 30 Löcher in den verputzten Wänden sein ...

Ist das noch "normal"??

Danke

Momo
 
  • Bohrlöcher-Es muss im Rahmen bleiben Beitrag #7

Michael_62

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ja :wink
 
Thema:

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