Bräuchten dringend mal Rat

Diskutiere Bräuchten dringend mal Rat im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo erst einmal Wir haben folgendes Problem und bitten um Hilfe. Also: Wir sind umgezogen. Bei Vertragsunterzeichnung meinte die Vermieterin...
  • Bräuchten dringend mal Rat Beitrag #1

Fam.Schulte

Hallo erst einmal

Wir haben folgendes Problem und bitten um Hilfe.

Also:
Wir sind umgezogen. Bei Vertragsunterzeichnung meinte die Vermieterin dass wir für Schäden welche unsere Perserkatzen anrichten beim Auszug tragen müssten.
Damit waren wir auch einverstanden da selbstverständlich.

Nun steht im Mietvertrag das wir die Wohnung renoviert übergeben müssen.
Wir haben die Wohnung aber unrenoviert übernommen. Kurz nach Einzug wurde uns erst einmal bewusst was wir da unterschrieben haben. Dem nicht genug. Beim Besichtigungstermin war die Wohnung noch vom Vormieter bezogen und wir konnten nur mal 2 Minuten Reinsehen.
Bei der Wohnungsübergabe hatten wir nur 5 Minuten zeit, da die Vermieterin es sehr eilig hatte.
Wir unterschrieben ein Übergabeprotokoll das die Wohnung ohne Mängel sei.
Beim Einzug stellten wir und unsere Helfer viele Mängel fest. Wir holten darauf eine Malerfirma welche uns einen Kostenvoranschlag erstellte falls wir die Wohnung renovieren lassen würden beim Auszug.
Es kamen ca. 3000 Euro zusammen.
Wir sandten dieses Gutachten/Kostenvoranschlag mit Fotos an die Vermieterin und baten sie um einen Termin um denn Mietvertrag und das Übergabeprotokoll zu ändern

Das war vor 5 Monaten.
Nach dem sie sich nicht meldete, fragte ich immer wieder nach .Jedes Mal wurde ich vertröstet.
Jetzt heißt es, sie müsse auf Ihren Bruder warten welcher mit Eigentümer sei. Dieser halte sich in Afrika auf.
Der Bruder war bei Unterzeichnung des Vertrages auch nicht anwesend. Sie hat in unseren Beisein für Ihren Bruder mit unterschrieben. Also mit seiner Unterschrift.

Nun war der Bruder über weihnachten da. .Er rief uns an und teilte uns mit, dass er irgendwann im Januar mal vorbei kommt.( Vermieterin wohnt 10 Minuten von hier und die Eltern im Nebenhaus)

Daraufhin forderte ich ihn auf, mir einen konkreten Termin zu benennen. Erfolglos. Ich sagte dann, dass ich einen Anwalt aufsuchen werde.
Das war ihm egal und seit dem hat er sich gar nicht mehr gemeldet. Die Vermieterin auch nicht.

Was sollen wir den jetzt tun? Wie verhalten?

Die Wohnung weißt auch noch folgende Mängel auf:

- Laminat an 2 stellen beschädigt ( müssen wir ja reparieren laut Mietvertrag)
- Löcher gebohrt in Fließen ( „“ „“ )
- Einige Fenster undicht
- Wasser tritt aus unter Spülmaschine ( Küche war schon drin
- Spülmaschine funktioniert nur wenn man sie etwas unter der Arbeitsplatte vorzieht.
- Garagentür schließt nicht. Immer ein spalt offen. Wenn wind geht öffnet sie sich alleine und die gelben Säcke werden von Mäusen angefressen.
- Baddecke ist mit Ölfarbe blau gestrichen(müsste bei Auszug weiß sein)
- In jedem Raum Bordüre geklebt.( muss laut Mietvertrag ja ab bei Auszug)
- Alte Telefonleitung hängt im Wohnzimmer rum.
- Kabel für Fernseher geht nicht welches zur Schüssel auf Dach geht
- Balkon ist gefährlich. Mauerwerk bröselt am Stützpfeiler
- Wasserflecken rund ums Badfenster (Dachschrägenfenster)
- Schimmelansatz um das sich gelöste Silikon an den Fliesenwand- ende

Uvm.

MfG
 
  • Bräuchten dringend mal Rat Beitrag #2

wolle

Original von Fam.Schulte
- Laminat an 2 stellen beschädigt ( müssen wir ja reparieren laut Mietvertrag)
Habt ihr für das Laminat bei Einzug einen Betrag gezahlt? Wenn ja, gehört euch das Laminat. Wenn nein, sollte der Vormieter das Laminat ausbauen, wenn ihr das nicht haben wollt. Mit Laminat hat der Vermieter nur in den seltesten Fällen etwas zu tun.
- Löcher gebohrt in Fließen ( „“ „“ )
30 Löcher pro qm sind okay und müssen akzeptiert werden.
- Einige Fenster undicht
Schriftl die Vermieterin auf den Mangel hinweisen und eine Frist setzen. Jedoch gemietet wie gesehen und da wird es schwierig.Warum sind die Fenster undicht? Fehlende Abdichtung ist ein Mangel. Nicht jedoch ein Fenster das "in die Jahre" gekommen ist und nie dicht war.
- Wasser tritt aus unter Spülmaschine ( Küche war schon drin
- Spülmaschine funktioniert nur wenn man sie etwas unter der Arbeitsplatte vorzieht.
Ist nur Bestandteil des Vertrages, wenn die Spüle drin steht. Steht sie nicht drin: Raus schmeissen und neue kaufen, da die Spüle euch gehört.
- Garagentür schließt nicht. Immer ein spalt offen. Wenn wind geht öffnet sie sich alleine und die gelben Säcke werden von Mäusen angefressen.
schriftl Mangel melden und Frist setzen zur Behebung.
- Baddecke ist mit Ölfarbe blau gestrichen(müsste bei Auszug weiß sein)
Warum müsste das bei Auszug weiss sein? Steht das im Vertrag? Wenn nicht, dann ist das eure Sache. Der Vermieter hat mit den Schönheitsreperaturen so gut wie nie etwas zu tun und darum handelt es sich, wenn man das mit Farbe und Tapete "beheben" kann.
- In jedem Raum Bordüre geklebt.( muss laut Mietvertrag ja ab bei Auszug)
Wenn das im Vertrag so drin steht, muss das der Vormieter entfernen, aber nicht der Vermieter (der hat sie auch nicht angebracht)
- Alte Telefonleitung hängt im Wohnzimmer rum.
Vormieter hat wohl etwas gebastelt -> Rückbau durch Vormieter. Ist jedoch die Telefonsteckdose Lose, dann ist das Vermietersache.
- Kabel für Fernseher geht nicht welches zur Schüssel auf Dach geht
Habt ihr noch anderes Kabelfernsehen? Nein, dann wieder schriftl Mangel melden und Frist setzen
- Balkon ist gefährlich. Mauerwerk bröselt am Stützpfeiler
Mauerwerk bröselt nicht, nur Putz und dadurch wird der Balkon nicht gestützt ;) Wer hat den Balkon als gefährlich eingestuft? Ein Statiker oder ihr? Trotzdem muss die Vermieterin den Putz instandsetzen. Sollte ein Statiker den Balkon als gefährlich eingestuft haben? Mietminderung per Anwalt einschalten mit der Statik als Begründung. (Übrigens: Um einen Balkon als gefährlich einzustufen, müßte schon sehr viel herausgebrochen sein. Ein Balkon hat eine enorme Sicherheit. Wenn maximal 4 Personen pro qm angenommen werden hält der bestimmt 8 Personen pro qm aus.) Solange keine Bewehrung im Beton sichtbar ist, sollte das noch okay sein.
- Wasserflecken rund ums Badfenster (Dachschrägenfenster)
Da müßte man die Ursache finden. Wenn eine fehlende Dampfsperre die Ursache ist, hat der Vermieter diesen Baumangel der Baufirma zu melden.
- Schimmelansatz um das sich gelöste Silikon an den Fliesenwand- ende
schriftl Mangel melden und Frist setzen. Die dauerelastische Fuge sollte erneuert werden.
 
  • Bräuchten dringend mal Rat Beitrag #3

wolle

Original von Fam.Schulte
Nun steht im Mietvertrag das wir die Wohnung renoviert übergeben müssen.
Wir haben die Wohnung aber unrenoviert übernommen. Kurz nach Einzug wurde uns erst einmal bewusst was wir da unterschrieben haben.
Halb so wild: Wenn man die Anfangsrenovierung mit Rechnungen nachweisen kann, sollte das reichen. Eine Renovierung entweder bei Einzug oder bei Auszug und natürlich die Fristen beachten.
Wir unterschrieben ein Übergabeprotokoll das die Wohnung ohne Mängel sei.
Beim Einzug stellten wir und unsere Helfer viele Mängel fest. Wir holten darauf eine Malerfirma welche uns einen Kostenvoranschlag erstellte falls wir die Wohnung renovieren lassen würden beim Auszug.
Es kamen ca. 3000 Euro zusammen.
Ich gehe mal von 3 ZKB aus ;) Mehr kann das nicht sein
Wir sandten dieses Gutachten/Kostenvoranschlag mit Fotos an die Vermieterin und baten sie um einen Termin um denn Mietvertrag und das Übergabeprotokoll zu ändern
Warum? Die Klausel mit der Endrenoverung ist nicht mehr haltbar, wenn ihr bei Einzug renovieren musstet. Also muss kein Vertrag geändert werden. Die Malerarbeiten sind eure Sache.
Das war vor 5 Monaten.
Nach dem sie sich nicht meldete, fragte ich immer wieder nach .Jedes Mal wurde ich vertröstet.
Jetzt heißt es, sie müsse auf Ihren Bruder warten welcher mit Eigentümer sei. Dieser halte sich in Afrika auf.
Der Bruder war bei Unterzeichnung des Vertrages auch nicht anwesend. Sie hat in unseren Beisein für Ihren Bruder mit unterschrieben. Also mit seiner Unterschrift.
Welche Unterschrift ist unter dem Vertrag?
Nun war der Bruder über weihnachten da. .Er rief uns an und teilte uns mit, dass er irgendwann im Januar mal vorbei kommt.( Vermieterin wohnt 10 Minuten von hier und die Eltern im Nebenhaus)

Daraufhin forderte ich ihn auf, mir einen konkreten Termin zu benennen. Erfolglos. Ich sagte dann, dass ich einen Anwalt aufsuchen werde.
Das war ihm egal und seit dem hat er sich gar nicht mehr gemeldet. Die Vermieterin auch nicht.
 
  • Bräuchten dringend mal Rat Beitrag #4

Fam.Schulte

Danke

Danke für die vielen Antworten.

Unterschrieben hat die Vermieterin für beide. Also für sich und ihren Bruder mit dessen Unterschrift weil er nicht da war.

Die Spülmaschine gehört zur Einbauküche die hier war.

Laminat war schon beschädigt.


Mir geht es doch darum, dass wir einen Wohnung mit erheblichen Mängeln gemietet haben und unterschrieben hatten, dass wir sie Mängelfrei übernommen haben und renoviert übergeben müssen.

Das heißt, dass wir alle schon da gewesenen Mängel beseitigen müßten (welche die Vermieterin bestimmt einmal bei unseren Auszug feststellen wir) und dies würde laut Malermeister 3000 Euro kosten.

Wie sollen wir denn da raus kommen? Wird sie nicht unsere Kaution einbehalten?

Und das alles obwohl wir nichts gemacht haben

Fristen habe ich schon zur Nachbesserung des Vertrages gestellt. Wie ich schon schrieb,drückt sie sich seit Monaten davor
 
  • Bräuchten dringend mal Rat Beitrag #5

wolle

Du hast den Text wohl nicht gelesen, oder?

Nochmal, Das was der Maler macht, habt ihr zu übernehmen. Das sind Schönheitsreperaturen und Mietersache. Damit hat der Vermieter nichts zu tun. Die Einbauküche ist wohl nicht Bestandteil des Vertrages, sonst hättest du das erwähnt. Dann gehört euch diese. Damit hat der Vermieter ebenfalls nichts mit zu tun.

Es gibt dafür das Mietrecht! Und darin steht, dass Einbauten im Vertrag erwähnt sein müssen. Also habt ihr irgendwelche Schäden an der Einbauküche auch zu bezahlen. Wenn ihr eingezogen seit und die Schäden bereits vorhanden waren, könnt ihr auch die Einbauküche entfernen, denn sie gehört euch. Was ihr damit macht ist euere Sache und deswegen auch irgendwelche Reps.

Die Schäden im Laminat ebenfalls. Wenn das im Vertrag (Mietvertrag, den den ihr unterschrieben habt) aufgeführt ist, so ist das Bestandteil des Vertrages, sonst nicht. Somit können euch die Schäden egal sein. Wenn sie euch stören, dann sagt dem VORMIETER, dass er es entfernen soll.

Du hast eine Frist zur NACHBESSERUNG des Vertrages gestellt, aber nicht eine FRIST FÜR MÄNGEL. Natürlich reagiert die Vermieterin nicht darauf. Würde ich auch nicht. Vertrag ist Vertrag. Ein Mietvertrag ist nunmal kein Haustürgeschäft, das man nach Vertragsunterzeichnung wieder für nichtig erklären kann. Beim Autokauf schaut ja auch jeder genau hin, was er unterschreibt.

Warum sollte sie eure Kaution einbehalten? Wenn ihr einmal renoviert habt, reicht das. Es sei denn, ihr wohnt länger drin. Dann gelten die normalen gesetzl. Fristen für Schönheitsreps, die wieder eure Sache sind. (Die ihr bezahlen müßt oder selbst durchführen)

In der Übergabe werden die Besitzverhältnisse festgehalten. Steht die Einbauküche drin? Steht das Laminat drin?

unabhängig davon: Wenn beide Vermieter unterschrieben haben, dann sind auch beide verantwortlich, also hat die Vermieterin richtig gehandelt.
 
  • Bräuchten dringend mal Rat Beitrag #6

Anneka

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Hallo Wolle? :stupid
Du redest ziemlichen Mist, dafür das du vom Fach bist!!! :wand:

Folgende Mängel sind definitiv Vermietersache, da es sich hier um Instandsetzungs- bzw. Instandhaltungsleistungen handeln dürfte:
- Einige Fenster undicht
- Wasser tritt aus unter Spülmaschine ( Küche war schon drin
- Spülmaschine funktioniert nur wenn man sie etwas unter der Arbeitsplatte vorzieht.
- Garagentür schließt nicht. Immer ein spalt offen. Wenn wind geht öffnet sie sich alleine und die gelben Säcke werden von Mäusen angefressen.
- Kabel für Fernseher geht nicht welches zur Schüssel auf Dach geht
- Balkon ist gefährlich. Mauerwerk bröselt am Stützpfeiler
- Wasserflecken rund ums Badfenster (Dachschrägenfenster)
- Schimmelansatz um das sich gelöste Silikon an den Fliesenwand- ende
Diese sollten dem Vermieter schriftlich angezeigt werden mit Fristsetzung! Auch wenn diese Mängelbeseitigungen im Mietvertrag stehen! "Eine zum Nachteil des Mieters wirksame Vereinbarung ist unwirksam!!!"!und Instandsetzung-haltung kann nicht auf den Mieter abgeschoben werden! Zur Hilfe ruhig einen Anwalt dies übernehmen lassen, der kann dies meist besser formulieren!
Der Mieter muss die Wohnung nicht renoviert zurück geben, wenn der aktuelle Zustand der Wohnung dem Zustand der Wohnung bei erhalt entspricht!!!Sprich besenrein bekommen, dann auch besenrein zurück geben. Neu renoviert bekommen, dann auch neu renoviert zurück geben!

Ach und noch was, starre, gesetzliche Fristen für Schönheitsreperaturen sind unwirksam!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! :lol

Schönen Tag noch
Anneka
 
  • Bräuchten dringend mal Rat Beitrag #7

Capo

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@Anneka
Euer Maler ist wohl ein ganz Toller. Kann der auch Kinder kriegen :)
Die starren Fristen sind schon ewige Zeiten unwirksam, nur stand es da noch nicht in der Zeitung mit den großen Buchstaben.

Zeige mir einen Vermieter, der die Wohnung renoviert und so den größten Mangel (unrenoviert) hier beseitigt.

Wir reden hier auch nicht von der normalen Instandsetzung, sondern von der Instandsetzung der Tapete :motzki

Wenn die Spülmaschine wirklich repariert wird, obwohl die dem Vermieter nie gehört hat, sondern vom Vormieter übernommen wurde, dann sag bescheid. So einen netten Vermieter hätte ich auch gerne. Dem gebe ich dann mal ein bissel Arbeit.

wegen den Starren Fristen: folgende Formulierung ist rechtens: "..im allgemeinen nach 3,5,7 Jahren" so wird aus starr - 'Unstarr'

Aber vielleicht erkundigst du dich bei deinem Maler, der macht das ja auch...
 
  • Bräuchten dringend mal Rat Beitrag #8

Anneka

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@capo
du redest immerzu von Maler, Tapetten...renovieren... dies dürfte wohl das kleinste Problem darstellen in der Liste von Mängeln und ist, wie ich schon geschrieben habe je nach Zustand der Wohnung bei Einzug, zu erledigen (hoffentlich gibt es ein Überagbeprotokoll!). :vertrag
Was sagst du zu FENSTER undicht? MAUERWERK bröckelt? oder auch GARAGENTÜR schliesst nicht? Soll das auch dein Maler machen auf Kosten des Mieters, oder siehst du auch mal ein, das hier der Vermieter aufgefordert ist, etwas zu tun? :?
Wie kommst du darauf das die Spülmaschine vom Mieter übernommen wurde und NICHT Gegenstand der Mietsache ist???

Wer lesen kann ist klar im Vorteil! :x

gruss Anneka
 
Thema:

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