
lostcontrol
Erfahrener Benutzer
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hallo ihr lieben,
mal 'ne technische frage:
ich möchte hier im von mir bewohnten einfamilienhaus mit einliegerwohnung (bj 1932) im UG das treppenhaus nach und den flur unten inklusive der dort abgehenden türen neu streichen.
jetzt ist es aber so, dass eine der besagten türen eine brandschutztüre ist, die in den tankraum (NICHT in den raum wo der brenner steht) führt. ich würde die sehr gerne gleich mitlackieren (einheitliche farbe), weiss aber nicht, ob ich das einfach so mit "normalem" lack machen darf.
klar - es ist eine brandschutztüre, die sicherlich in dieser form genormt ist, aber ich stell mir halt die frage ob diese türe in dieser form so überhaupt pflicht ist bei einem einfamilien-altbau.
kann mir jemand etwas dazu sagen?
die tür sieht einfach ätzend aus, ich hätte das gerne wohnlicher, zumal die tür zur einliegerwohnung direkt nebendran ist...
danke für antworten :-)))
mal 'ne technische frage:
ich möchte hier im von mir bewohnten einfamilienhaus mit einliegerwohnung (bj 1932) im UG das treppenhaus nach und den flur unten inklusive der dort abgehenden türen neu streichen.
jetzt ist es aber so, dass eine der besagten türen eine brandschutztüre ist, die in den tankraum (NICHT in den raum wo der brenner steht) führt. ich würde die sehr gerne gleich mitlackieren (einheitliche farbe), weiss aber nicht, ob ich das einfach so mit "normalem" lack machen darf.
klar - es ist eine brandschutztüre, die sicherlich in dieser form genormt ist, aber ich stell mir halt die frage ob diese türe in dieser form so überhaupt pflicht ist bei einem einfamilien-altbau.
kann mir jemand etwas dazu sagen?
die tür sieht einfach ätzend aus, ich hätte das gerne wohnlicher, zumal die tür zur einliegerwohnung direkt nebendran ist...
danke für antworten :-)))