magma123
Hallo,
ich habe eine Frage zu einem Garagenmietvertrag. Wir wohnen seit über 20 Jahren in einer Mietwohnung. Vor ca. 7 Jahren haben wir eine Garage auf dem gleichen Grundstück mit seperaten Mietvertrag gemietet, nachdem der alte Mieter verstorben ist.
Am 01.12.06 wurde dann das Grundstück verkauft. Gestern erhielten wir eine Kündigung der Garage zum 31.01.06, Jedoch war die mit Computer geschriebene Kündigung voller Rechstchreibfehler, ohne Briefkopf und mit Kugelschreiber hinzugefügten Änderungen. Nun zu meinen Fragen:
1. Wird der Mietvertrag der Garage als einheitlicher Mietvertrag mit der Wohnung angesehen, also ohne Möglichkeit einer Teilkündigung?
2. Können wir Einspruch gegen die Kündigung einreichen wegen der ganzen Fehler?
und last but not least
3. Haben wir eine Möglichkeit die Garage zu behalten?
ich habe eine Frage zu einem Garagenmietvertrag. Wir wohnen seit über 20 Jahren in einer Mietwohnung. Vor ca. 7 Jahren haben wir eine Garage auf dem gleichen Grundstück mit seperaten Mietvertrag gemietet, nachdem der alte Mieter verstorben ist.
Am 01.12.06 wurde dann das Grundstück verkauft. Gestern erhielten wir eine Kündigung der Garage zum 31.01.06, Jedoch war die mit Computer geschriebene Kündigung voller Rechstchreibfehler, ohne Briefkopf und mit Kugelschreiber hinzugefügten Änderungen. Nun zu meinen Fragen:
1. Wird der Mietvertrag der Garage als einheitlicher Mietvertrag mit der Wohnung angesehen, also ohne Möglichkeit einer Teilkündigung?
2. Können wir Einspruch gegen die Kündigung einreichen wegen der ganzen Fehler?
und last but not least
3. Haben wir eine Möglichkeit die Garage zu behalten?