Brauche sehr dringend und schnell Hilfe!!!

Diskutiere Brauche sehr dringend und schnell Hilfe!!! im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo! Habe da mal 2 dringende Fragen und hoffe mir kann jemand helfen! 1.) Ich bin im Oktober 2004 in meine Wohnung eingezogen. Heute habe...
  • Brauche sehr dringend und schnell Hilfe!!! Beitrag #1

Pink--Lady

Hallo!



Habe da mal 2 dringende Fragen und hoffe mir kann jemand helfen!



1.) Ich bin im Oktober 2004 in meine Wohnung eingezogen. Heute habe ich das erste Mal eine Jahresabrechnung bekommen. Mein Vermieter sagte er habe mir die Jahresabrechnung von 2004 nicht gegeben weil ich hätte ca. 200 Euro Nachzahlen müssen, da ich zum Winter eingezogen bin und deswegen mehr Heizkosten hatte. Die Jahresabrechnung von 2004 hat er mir halt heute mit der von 2005 mitgebracht. Da ich dieses Jahr sehr sparsam war hätte ich eigentlich 260 Euro zurück bekommen sollen. Das hat er jetzt mit der Jahresabrechnung von 2004 verrechnet und ich habe nur ca. 60 Euro bekommen.

Meine Frage: Darf er das?



Ich dachte immer wenn die Jahresabrechnung nicht bis zum 31.12. des jeweils kommenden Jahres da ist darf er das nicht mehr.



2.) Darf er die Grundsteuer und die Brandschutzversicherung auf die Mieter umlegen? Auch das hat er gemacht.



Bitte helft mir schnell. Und falls er etwas von dem hier beschriebenen nicht darf, kann mir jemand sagen wo ich das nachlesen kann bzw wie ich ihm das beweisen kann???



Liebe Grüße... Annabell
 
  • Brauche sehr dringend und schnell Hilfe!!! Beitrag #2

wolle

Die Grundsteuer und den Brandschutz kann er umlegen, das ist okay.

Jedoch nicht die 2004 Abrechnung. Da du nie etwas erhalten hast, weisst du nicht, ob du wirklich eine Nachzahlung hast. Der Vermieter muss dir das ordentlich aufführen und kann nicht einfach "verrechnen".

Dir stehen (da die Frist für 2004 bereits abgelaufen ist) die vollen 260 euronen zu.
 
  • Brauche sehr dringend und schnell Hilfe!!! Beitrag #3

Pink--Lady

Vielen Dank für die schnelle Antwort @Capo :hase



Stimmt es denn das die Frist am 31.12.2005 abgelaufen ist??? Und kann man das irgendwo nachlesen???



LG Annabell
 
  • Brauche sehr dringend und schnell Hilfe!!! Beitrag #4

wolle

12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes ist die Frist abgelaufen.
BGB §556 Abs3
ist die Verspätung nicht durch den Vermieter zu vertreten (späte Abrechnung durch Versorger etc), kann die Frist entsprechend verlängert werden. Eine Ankündigung durch den Vermieter dieser Verspätung ist erforderlich.

Ich merke schon, ich muss das BGB Mietrecht hier reinsetzen...
 
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