Brunnenreinigung als Betriebskosten

Diskutiere Brunnenreinigung als Betriebskosten im Kaltwasserversorgung Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hi @ll, ich habe meine Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2005 erhalten wo erstmalig eine Brunnenreinigung aufgeführt ist. Es ist ein...
  • Brunnenreinigung als Betriebskosten Beitrag #1

Curly

Hi @ll,

ich habe meine Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2005 erhalten wo erstmalig eine Brunnenreinigung aufgeführt ist.

Es ist ein Mehrfamilienhaus mit mehrenen WE. Die Wasserversorgung erfolgt ausschließlich mit einen Brunnen und es gibt eine Biologische Kläranlage. Eine Wasseruhr habe ich in meiner Wohnung nicht, da der Vermieter keine Wassergebühren an die Gemeinde zahlen muss.

In der Betriebskostenabrechnung steht folgendes:

Kontenbezeichnung: Brunnenreinigung
Gesamtkosten: 1236,00 €
Umlageschlüssel: Wasserverbrauch (Gesamt)
%: 100
Kostenschlüssel: 1236,00 €
Gesamteinheiten: 216,2330
Ihre Einheit: 17,3
Ihre Kosten: 98,89 €

Da ich diese Aufrechnung nicht verstehe, bat ich die Hausverwaltung mir die Rechnung der Brunnenreinigung in Kopie zu übersenden und darum das sie mir aufschlüsseln wie sich der Betrag Gesamteinheiten und Ihre Einheit errechnet.

Die Antwort der Hausverwaltung: Übersendung der Rechnungskopie mit Hinweis das die Reinigung des Brunnens als Wartungsarbeit zur Gewährleistung der Trinkwasserversorgung unerlässlich ist und damit auf die Mieter umgelegt werden kann. Der Kaltwasserverbrauch wurde aufgrund von Vorjahreswerten geschätzt.

Nun verstehe ich nicht wie man einen Schätzung der Kaltwasserversorung machen kann wenn ich in meiner Wohnung noch nie eine Wasseruhr hatte und ob die Brunnenreinigung tatsächlich als Betriebskosten gelten bzw. ob die Umlegung auf die Mieter aufgrund des Wasserverbrauches gerechtfertigt ist.

Für jegliche Hilfe bin ich dankbar. Tausend Dank im Voraus!!!
 
  • Brunnenreinigung als Betriebskosten Beitrag #2
Martens

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moin,

zu den Betriebskosten gehören die Kosten der Wasserversorgung, hier explizit genannt "die Kosten des Betriebs einer hauseigenen Wasserversorgungsanlage und einer Wasseraufbereitungsanlage einschließlich der Aufbereitungsstoffe".

Sind also zum Betrieb einer Brunnenanlage Wartungskosten entstanden, sind diese als Betriebskosten auf den Mieter umlegbar.

Die Frage des Verteilungsmaßstabes ist aber offen, ein geschätzter Verbrauch ohne daß jemals ein Zähler vorhanden war, ist Unfug.

Entweder man installiert Zähler oder man muß die Kosten nach den Regelungen im Mietvertrag umlegen, meist Fläche, bei Wasser aber auch nach Personen möglich.

Was steht also im Mietvertrag?

hoffe geholfen zu haben,
Christian Martens
 
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