Brunnenwasser / Abrechnung

Diskutiere Brunnenwasser / Abrechnung im Kaltwasserversorgung Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; hallo zusammen wir wohnen in einem alten bauernhaus zur miete, welches mit brunnenwasser gespeist wird. zum einen will der vermieter den...
  • Brunnenwasser / Abrechnung Beitrag #1

ibins

hallo zusammen

wir wohnen in einem alten bauernhaus zur miete, welches mit brunnenwasser gespeist wird.

zum einen will der vermieter den wasserpreis haben, den die anderen, die am wasserwerk angeschlossen sind, zum anderen verlangt er die offiziellen abwassergebühren, obwohl wir zum jetzigen zeitpunkt noch nicht am abwassersystem angeschlossen sind. die kanäle sind gelegt, aber eben noch nicht angeschlossen.

ursprünglich wollte er 30 euro (!!) monatlich frischwasser-abschlag haben. als ich ihm sagte, dass wir diese menge in einem viertel jahr verbrauchen, gab er klein bei - wir zahlen also keinen abschlag.

jetzt wohnen wir ein jahr da und s.o.??

was ist üblich bei brunnenwasser? der vermieter sagt, er müsse die leitung usw. instand halten - aber der preis scheint mir viel zu hoch ???

herzlichen Dank!

ibins
 
  • Brunnenwasser / Abrechnung Beitrag #2

Caro

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Hi Ibins,

wir leben auch in einem alten Bauernhaus wo halb Stadtwasser und halb Brunnenwasser angeschlossen ist.
Das Brunnenwasser läuft bei uns in eine Sickergrube. Dafür brauchst du nichts zahlen. Es sei denn die Grube wird abgepumpt vom Vermieter und dadurch entstehen Kosten. Wir leben seit Jahren hier und sie wurde noch nicht einmal abgepumpt, da ein überlaufen fast unmöglich ist.

Ist dein Abwasser (Brunnenwasser) allerdings an die Kanalisation angeschlossen, mußt du das ABWASSER bezahlen.
Eine Wasseruhr gibt es ja nicht. Das wird dann von den Werken pauschaliert, je nachdem wieviele Personen im Haushalt leben.

LG
Caro
 
  • Brunnenwasser / Abrechnung Beitrag #3
Martens

Martens

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moin,

der Vermieter kann die laufenden Kosten der Wasserver- und Abwasserentsorgung an die Mieter weiterreichen.

Instandhaltungskosten trägt der Vermieter.

Entstehen durch den Brunnen keinen laufenden Kosten - zahlt Ihr auch keine.
Habt Ihr eine Sickergrube, die nicht leergepumpt werden muß - entstehen keine Kosten.

Stromkosten der Brunnenpumpe und Entsorgungskosten für die Sickergrube (oftmals deutlich teurer, als Entsorgung über Kanal) trägt der Mieter als Betriebskosten, sofern diese mietvertraglich vereinbart sind.

hoffe geholfen zu haben,
Christian Martens
 
  • Brunnenwasser / Abrechnung Beitrag #4

ibins

ganz herzlichen dank euch!

wir sind noch nicht am abwasser angeschlossen. dass wir das dann zahlen müssen ist klar. aber im moment hat der vermieter keinerlei arbeit - weder mit frisch- noch mit abwasser.

das einzige was er zahlen muss ist eine kleine untersuchung alle 2 jahre und eine große alle 5.

ich bin sehr gespannt auf die jahresabrechnung, die er zum erstenmal mit dem computer macht bzw. überhaupt macht! die untermieter wohnen schon 2,5 jahre da und hatten noch keine abrechnung! sie muss jetzt nachzahlen 500,- euro. trotz hohem abschlag - aber das ist eine andere geschichte.

ibins
 
  • Brunnenwasser / Abrechnung Beitrag #5

Caro

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Hi,

so ist das meißtens im Dörben........es wurde ein Abschlag gezahlt und nie kam eine Abrechnung.
Kommen aber weitere Kosten dazu und alles wird teurer, dann wird auf einmal auf Hella & Pfennig abgerechnet.
Du kannst davon ausgehen das man ein Guthaben gehabt hätte wo keine Abrechnung erfolgte. Und nun, wo der Eigentümer merkt er kommt nicht mehr lang, wird eine Rechnung erstellt. Ist aber sein gutes Recht. Genauso wie die Mieter im Haus unter dir eine für die anderen Jahre verlagen könnten.

Schönen Tag
Caro
(freue mich schon auf weitere Kommentare zu diesem Beitrag :zwinker )
 
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