Das beantwortet leider die Frage nicht ganz weil man ansonsten erst über 1 Jahr auf eine Abrechnung warten müsste.
Das Thema muss doch schon jetzt klar sein.
Fällt bei einer Wärmepumpe die CO2 Abgabe an, selbst wenn diese mit "Wärmepumpenstrom" betrieben wird?
Gem. dem Artikel nicht:
t-online . de/heim-garten/energie/id_91353176/fuer-diese-heizarten-fallen-keine-co2-abgaben-an.html
Jedoch bleibt die Frage, ob der Strom der zum Betrieb der Wärmepumpe genutzt wird, auch von der CO2 Abgabe ausgeschlossen ist?
Sonst hätte man am Ende doch immer noch das Problem, die Heizkosten der Mieter teilweise zu zahlen.
(Auch wenn das letztlich vor dem Bundesverassungsgericht enden wird "Haus & Grund klagt gegen CO2-Preis für Vermieter")
Es könnte auch dazu führen, dass ein Eigentümer eine Wärmepumpe in ein ungedämmtes Haus einbaut, die Bewohner weiterhin gleich viel heizen (jetzt mit Strom). Immerhin ist der Eigentümer dann raus und muss die Heizkosten der Mieter nicht zahlen.