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Keine Provision für Immobilienmakler
Eine Immobilienmaklerin muss auf ihre Provision in Höhe von gut 15.000 Euro verzichten, weil sie eine Kundin falsch über ihr Widerrufsrecht informiert hat. Zwei Widerrufsbelehrungen helfen nicht, wenn eine davon falsch ist, urteilte das Landgericht Nürnberg-Fürth.
