Martin
Hallo Leute,
der Grund meines Schreibens ist ganz einfach! Da ich absoluter Laie auf diesem Gebiet bin wollte ich mich an euch Profis wenden und unabhängig von irgendwelchen Makler u. a einfach nach einer Ehrlichen Meinung suchen!!
Ich bin auf der Suche nach einer Eigentumswhg: Jedoch ist das ganze leider nicht so einfach wie ich mir das vorgestellt habe :-(
So …… ich habe vor kurzem eine Expose gefunden die mich sehr interessiert. Und zwar ist das eine Dachspeicher, der laut Eigentümerin zum Ausbau freigegeben ist. Es ist ein Mehrfamilienhaus mit 16 Parteien. Da mein Vater für Sanierung u. Ausbauten zuständig ist könnte man da ein Schnäppchen machen
Ich habe von der Eigentümerin eine Teilungserklärung bekommen und in dieser ist folgender Punk hinterlegt: „Der jeweilige Eigentümer dieser Wohnung ist zum jederzeitigen Ausbau berechtigt. Er hat die beim Ausbau am Gemeinschafteigentum entsehenden Schäden zu beseitigen.“
Es war auch schon ein Architekt beauftragt der eine Planung hat anfertigen lassen die auch in dieser Teilungserklärung vorhanden ist jedoch war dies 1985.
So nun meine Frage: Brauche ich noch eine Ausbaugenehmigung!? Oder reicht das was in dieser Teilungserklärung steht!?
Und muss das vom Hausverwalter ebenfalls Bestättigt werden oder muss ich von jedem Eigentümer ein OK bekommen!?
Ich weiß natürlich auch, dass ich eine Baugenehmigung brauche die dann durch den Architekten eingereicht werden muss!
auf was sollte ich da noch achten!?
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen denn die Ämter können es nicht!
Schöne Grüsse
Martin
der Grund meines Schreibens ist ganz einfach! Da ich absoluter Laie auf diesem Gebiet bin wollte ich mich an euch Profis wenden und unabhängig von irgendwelchen Makler u. a einfach nach einer Ehrlichen Meinung suchen!!
Ich bin auf der Suche nach einer Eigentumswhg: Jedoch ist das ganze leider nicht so einfach wie ich mir das vorgestellt habe :-(
So …… ich habe vor kurzem eine Expose gefunden die mich sehr interessiert. Und zwar ist das eine Dachspeicher, der laut Eigentümerin zum Ausbau freigegeben ist. Es ist ein Mehrfamilienhaus mit 16 Parteien. Da mein Vater für Sanierung u. Ausbauten zuständig ist könnte man da ein Schnäppchen machen
Ich habe von der Eigentümerin eine Teilungserklärung bekommen und in dieser ist folgender Punk hinterlegt: „Der jeweilige Eigentümer dieser Wohnung ist zum jederzeitigen Ausbau berechtigt. Er hat die beim Ausbau am Gemeinschafteigentum entsehenden Schäden zu beseitigen.“
Es war auch schon ein Architekt beauftragt der eine Planung hat anfertigen lassen die auch in dieser Teilungserklärung vorhanden ist jedoch war dies 1985.
So nun meine Frage: Brauche ich noch eine Ausbaugenehmigung!? Oder reicht das was in dieser Teilungserklärung steht!?
Und muss das vom Hausverwalter ebenfalls Bestättigt werden oder muss ich von jedem Eigentümer ein OK bekommen!?
Ich weiß natürlich auch, dass ich eine Baugenehmigung brauche die dann durch den Architekten eingereicht werden muss!
auf was sollte ich da noch achten!?
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen denn die Ämter können es nicht!
Schöne Grüsse
Martin