Darf der neue Vermieter Auskunft erfagen?

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  • Darf der neue Vermieter Auskunft erfagen? Beitrag #1

Gast

Hallo zusammen

Darf ein zukünftiger Vermieter eine Auskunft beim derzeitigen "noch" Vermieter einholen? Läuft das nicht unter Datenschutz?
Der evtl. zukünftige Vermieter fragte vorher beim Mieter nach ob er damit einverstanden sei.

Danke
 
  • Darf der neue Vermieter Auskunft erfagen? Beitrag #2

Capo

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Wenn du mit dieser Auskunft einverstanden bist, ist dem Datenschutz genüge getan.
 
  • Darf der neue Vermieter Auskunft erfagen? Beitrag #3

Jerry

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Genau, nur gegen Deinen Willen Auskunft einholen darf der neue Vermieter nicht (und der alte nicht Auskunft geben!).

Allerdings darf der neue Vermieter die Vermietung von der Zustimmung zur Auskunftseinholung abhängig machen - er _muss_ Dir ja nichts vermieten.

Jerry
 
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