Darf ich eigene Arbeiten als Hausmeisterkosten ansetzen?

Diskutiere Darf ich eigene Arbeiten als Hausmeisterkosten ansetzen? im Hausmeister Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Mein Mann und ich sind Vermieter eines Mehrfamilienhauses mit 8 Mieteinheiten. Für die Treppenhausreinigung sind laut Mietvertrag die Mieter...
  • Darf ich eigene Arbeiten als Hausmeisterkosten ansetzen? Beitrag #1

mautzbi

Mein Mann und ich sind Vermieter eines Mehrfamilienhauses mit 8 Mieteinheiten.
Für die Treppenhausreinigung sind laut Mietvertrag die Mieter selbst zuständig. Die Aussenanlagenreinigung (bzw. Neubepflanzung etc.), Rasenmähen, Schneeberäumung etc. wird von uns ausgeführt. Wir haben dafür Kosten von 0,15€ je qm Wohnfläche auf die Mieter umgelegt. Nur für unsere Arbeitszeit, Arbeitsmaterial oder neue Pflanzen werden nicht berechnet.
Darf ich diese Arbeitsaufwand-Kosten berechnen oder nicht? Ich habe ja keine Rechnung dafür... :motzki
Gibt es dazu eine Regelung oder ein Urteil?

LG Biggi
 
  • Darf ich eigene Arbeiten als Hausmeisterkosten ansetzen? Beitrag #2

Capo

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Neue Pflanzen sind Vermietersache (Neuanschaffung), Arbeitsmaterial stellt ebenfalls der Vermieter. Wegen der Arbeitszeit solltest du schon Rechnungen vorlegen können...

Aber das weißt du bestimmt schon aus dem anderen Forum..
 
  • Darf ich eigene Arbeiten als Hausmeisterkosten ansetzen? Beitrag #3

Beluga

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Rechnung aber ohne MWSt. !

Zur Vermeidung von Mißvertändnissen, am bestens die Mieter auf die Umlegung der Kosten schon im Vorfeld hinweisen, damit sie nicht aufgrund
eigener Unwissenheit überrascht sind und sich überrumpelt fühlen.

:zwinker
 
  • Darf ich eigene Arbeiten als Hausmeisterkosten ansetzen? Beitrag #4

mautzbi

Ich kann mir doch nicht selbst eine Rechnung über meine Arbeitsstunden schreiben :wand:

Wie ich oben schon geschrieben habe, lege ich weder die Pflanzenkosten, noch Arbeitsmaterial auf meine Miter um. Ich möchte lediglich eine kleine Entschädigung für die Arbeitszeit, die ich aufwende, um Rasen zu mähen, Schnee zu schieben oder eben auch die Pflanzenrabatten zu pflegen...
 
  • Darf ich eigene Arbeiten als Hausmeisterkosten ansetzen? Beitrag #5

RMHV

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Original von capo
Neue Pflanzen sind Vermietersache (Neuanschaffung), Arbeitsmaterial stellt ebenfalls der Vermieter. Wegen der Arbeitszeit solltest du schon Rechnungen vorlegen können...

Aber das weißt du bestimmt schon aus dem anderen Forum..

Kosten für den Austausch von Pflanzen sind umlagefähige Kosten der Gartenpflege. Dass der Vermieter Arbeitsmaterial stellen müsste, wird immer wieder behauptet. Eine auch nur ansatzweise nachvollziehbare Begründung dafr habe ich allerdings noch nicht gelesen. Dass der Vermieter Rechnungen für Arbeitszeiten vorlegen müsste, ist schlicht und einfach falsch. Werfen wir doch einfach mal einen Blick in die Betriebskostenverordnung:

§ 1 Betriebskosten
(1) Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Sach- und Arbeitsleistungen des Eigentümers oder Erbbauberechtigten dürfen mit dem Betrag angesetzt werden, der für eine gleichwertige Leistung eines Dritten, insbesondere eines Unternehmers, angesetzt werden könnte; die Umsatzsteuer des Dritten darf nicht angesetzt werden.

§ 2
10. die Kosten der Gartenpflege,
hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand und der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen;

Wie man sieht, kann der Vermieter eigenen Arbeitsleistung in der Betriebskostenrechnung ansetzen. Auch Sachleistungen wie die Bereitstellung von Arbeitsgeräten sind mit dem Betrag ansetzbar, den ein Dritter dafür verlangen bzw. in den Preis seiner Leistung einkalkulieren würde.
 
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