Enspade
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Ich hoffe zunächst einmal, dass ich mit meinem Anliegen im richtigen Unterforum bin. Falls nicht, bitte ich um Verzeihung und entsprechende Verschiebung:
Ich habe ein EFH (Ende der 70er Jahre erbaut) geerbt und präferiere aufgrund der aktuellen Lebenssituation zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine zumindest temporäre Vermietung, um die Entscheidung über Verkauf oder Eigennutzung zu einem späteren Zeitpunkt treffen zu können.
Ich benötige dabei zunächst eine fachliche gutachterliche Stellungnahme, die den Ist-Zustand des Gebäudes (insbesondere Dach, Heizung, Elektrik, Fenster) bewertet und die Notwendigkeit etwaiger Modernisierungsmaßnahmen beurteilt sowie idealerweise bereits einen langfristigen Modernisierungs-/Sanierungsplan beinhaltet.
In einem zweiten Schritt wäre dann in Abhängigkeit vom Umfang der ggf. notwendigen Modernisierungsmaßnahmen baubegleitende Qualitätskontrolle und Fördermittelbeantragung sowie die Ausstellung eines Energieausweises für mich von Interesse.
Da der Begriff des "Sachverständigen" jedoch leider rechtlich nicht geschützt ist, habe ich mich bei der IHK sowie der Handwerkskammer auf die Suche nach entsprechend "öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen" begeben, was jedoch leider bis jetzt kein zufriedenstellendes Ergebnis gebracht hat:
Schon bei der Beurteilung des Ist-Zustandes fällt es dabei schwer, jemanden mit der richtigen Qualifikation zu finden: Ein Sachverständiger für Bauschäden kann selbstredend etwas zur Bausubstanz oder Statik sagen, ist jedoch offensichtlich nicht der richtige Ansprechpartner für Heizung und Elektrik. Zudem bieten diese häufig aus Gründen der fehlenden Haftpflichtversicherung dann wiederum auch keine Baubegleitung / baubegleitende Qualitätskontrolle an. Gerade die unabhängige Kontrolle möglicherweise durch Fachbetriebe auszuführender Arbeiten wäre für mich jedoch essentiell, um einen möglichen "Pfusch" auch vor der Abnahme und nicht erst danach zu entdecken.
Die entsprechenden öffentlich bestellten Sachverständigen (z.B. für Heizungsbau) erscheinen dann wiederum aber, wenn es um die Berechtigung zur Stellung von Bafa-Anträgen geht, nicht auf der Dena-Liste der legitimierten Antragsteller für Bundesfördermittel. Die bei der Dena gelisteten Experten wiederum sind dann nicht öffentlich bestellt und vereidigt, sodass dieses Qualifikationsmerkmal fehlt.
Wie geht man in einem solchen Fall realistischerweise vor? Ist es tatsächlich notwendig, einen "öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen" für jeden der vier o.g. Teilbereiche zu beauftragen?
Selbstredend könnte ich beispielsweise verschiedene Heizungsbauer, Elektriker, Fensterbauer zur Beurteilung des Ist-Zustandes bitten. Hier fehlt mir jedoch die Unabhängigkeit: Wer garantiert mir, dass eine von diesen genannte Modernisierung wirklich notwendig ist und nicht aus ureigenen finanziellen Motiven erfolgt und wer kontrolliert im Anschluss unabhängig die Qualität der ausgeführten Arbeiten?
Hinzu kommt der Bereich einer möglicherweise langfristigen energetischen Sanierung. An dieser Stelle besteht die Überlegung (unabhängig vom obig ausgeführten Anliegen) , eine BaFa geförderte Energieberatung mit einem langfristigen energetischen Modernisierungsplan in Anspruch zu nehmen.
Ich wäre dankbar für Erfahrungswerte.
Ich habe ein EFH (Ende der 70er Jahre erbaut) geerbt und präferiere aufgrund der aktuellen Lebenssituation zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine zumindest temporäre Vermietung, um die Entscheidung über Verkauf oder Eigennutzung zu einem späteren Zeitpunkt treffen zu können.
Ich benötige dabei zunächst eine fachliche gutachterliche Stellungnahme, die den Ist-Zustand des Gebäudes (insbesondere Dach, Heizung, Elektrik, Fenster) bewertet und die Notwendigkeit etwaiger Modernisierungsmaßnahmen beurteilt sowie idealerweise bereits einen langfristigen Modernisierungs-/Sanierungsplan beinhaltet.
In einem zweiten Schritt wäre dann in Abhängigkeit vom Umfang der ggf. notwendigen Modernisierungsmaßnahmen baubegleitende Qualitätskontrolle und Fördermittelbeantragung sowie die Ausstellung eines Energieausweises für mich von Interesse.
Da der Begriff des "Sachverständigen" jedoch leider rechtlich nicht geschützt ist, habe ich mich bei der IHK sowie der Handwerkskammer auf die Suche nach entsprechend "öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen" begeben, was jedoch leider bis jetzt kein zufriedenstellendes Ergebnis gebracht hat:
Schon bei der Beurteilung des Ist-Zustandes fällt es dabei schwer, jemanden mit der richtigen Qualifikation zu finden: Ein Sachverständiger für Bauschäden kann selbstredend etwas zur Bausubstanz oder Statik sagen, ist jedoch offensichtlich nicht der richtige Ansprechpartner für Heizung und Elektrik. Zudem bieten diese häufig aus Gründen der fehlenden Haftpflichtversicherung dann wiederum auch keine Baubegleitung / baubegleitende Qualitätskontrolle an. Gerade die unabhängige Kontrolle möglicherweise durch Fachbetriebe auszuführender Arbeiten wäre für mich jedoch essentiell, um einen möglichen "Pfusch" auch vor der Abnahme und nicht erst danach zu entdecken.
Die entsprechenden öffentlich bestellten Sachverständigen (z.B. für Heizungsbau) erscheinen dann wiederum aber, wenn es um die Berechtigung zur Stellung von Bafa-Anträgen geht, nicht auf der Dena-Liste der legitimierten Antragsteller für Bundesfördermittel. Die bei der Dena gelisteten Experten wiederum sind dann nicht öffentlich bestellt und vereidigt, sodass dieses Qualifikationsmerkmal fehlt.
Wie geht man in einem solchen Fall realistischerweise vor? Ist es tatsächlich notwendig, einen "öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen" für jeden der vier o.g. Teilbereiche zu beauftragen?
Selbstredend könnte ich beispielsweise verschiedene Heizungsbauer, Elektriker, Fensterbauer zur Beurteilung des Ist-Zustandes bitten. Hier fehlt mir jedoch die Unabhängigkeit: Wer garantiert mir, dass eine von diesen genannte Modernisierung wirklich notwendig ist und nicht aus ureigenen finanziellen Motiven erfolgt und wer kontrolliert im Anschluss unabhängig die Qualität der ausgeführten Arbeiten?
Hinzu kommt der Bereich einer möglicherweise langfristigen energetischen Sanierung. An dieser Stelle besteht die Überlegung (unabhängig vom obig ausgeführten Anliegen) , eine BaFa geförderte Energieberatung mit einem langfristigen energetischen Modernisierungsplan in Anspruch zu nehmen.
Ich wäre dankbar für Erfahrungswerte.