Die generelle Renovierungsverpflichtung unzulässig

Diskutiere Die generelle Renovierungsverpflichtung unzulässig im Renovierung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Unzulässig ist die allgemeine Bestimmung im Mietvertrag, nach der ein Mieter ohne Beachtung des Zustandes der Wohnung zur Renovierung bei seinem...
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sonnenstern228

Unzulässig ist die allgemeine Bestimmung im Mietvertrag, nach der ein Mieter ohne Beachtung des Zustandes der Wohnung zur Renovierung bei seinem Azuszug verpflichtet ist. Denn hierbei würde weder der Zeitpunkt berücksichtigt, an dem die letzte Schönheitsreparatur stattgefunden hat, weder eine Ausnahme für kurzfristige Mietverhältnisse gemacht.


LG Berlin, 65 S 308/97
 
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Die generelle Renovierungsverpflichtung unzulässig

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