bini
Neuer Benutzer
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Seit 2000 sind wir Mieter einer Wohnung. Lediglich 2003 haben wir eine ordentliche Nebenkostenabrechnung erhalten. Für 2004 dann ein "ominöses" Schreiben in dem der Vermieter die Nebenkostenvorauszahlungen um 20 Euro erhöht hat. Dieses haben wir auch - leider - gemacht. Im Dezember 2004 haben wir dann die Nebenkostenabrechnungen angefordert. Der Vermieter teilte mit, dass die Abrechnungen für das Jahr 2000 bis 2002 nur meine Lebenspartnerin was angehen würden - der Mietvertrag lief bis Ende 2002 nur auf meine Freundin. Alle weiteren Abrechnungen würden zeitnah kommen. Bis heute habe ich keine Abrechnung erhalten.. Nach einer Fristsetzung von 4 Wochen habe ich nun die Nebenkostenvorauszahlung eingestellt. Wenn alle Abrechungen vorliegen will ich die einbehaltenen Nebenkosten, abzüglich evtl. anfallendem Guthaben, natürlich zahlen. Dieses habe ich meinem Vermieter schriftlich mitgeteilt. Gegen mein einbehalten der Nebenkostenvorauszahlung will mein Vermieter nun vorgehen. Verhalte ich mich richtig? Kann ich alle Nebenkostenabrechnungen einfordern oder gibt es eine Verjährungsfrist für mich? Kann ich die "ominöse" Erhöhung um 20 Euro zurückfordern - wäre ja eine kleine Stange Geld? Ich bitte um Infos und ggf. um Urteile mit Aktenzeichen...Vielen Merci im Voraus.