DKB Mietkautionskonto inkl. DKB Cash Girokonto, letzteres neuerdings monatliche Gebühr - widersprechen?

Diskutiere DKB Mietkautionskonto inkl. DKB Cash Girokonto, letzteres neuerdings monatliche Gebühr - widersprechen? im Sicherheitsleistung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Vor 2 Jahren bekam ich hier den Tip, mit Mietkautionen zur DKB zu wechseln, weil kostenlos. Jetzt haben die ihre AGB geändert und wollen monatl...
  • DKB Mietkautionskonto inkl. DKB Cash Girokonto, letzteres neuerdings monatliche Gebühr - widersprechen? Beitrag #1

Wetterfrosch

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Vor 2 Jahren bekam ich hier den Tip, mit Mietkautionen zur DKB zu wechseln, weil kostenlos. Jetzt haben die ihre AGB geändert und wollen monatl. 4,50€ für das Cash-Girokonto, was man in Verbindung mit dem Mietkautionskonten haben muß, aber eigentlich nicht braucht. Für Bestandskunden ist es wohl weiterhin (noch) kostenlos, vermutlich aber nicht mehr lange.

Hat sich hier schon mal jemand Gedanken gemacht, was passiert, wenn man den Änderungen der AGB für das Cash-Girokonto widerspricht? Gilt dann alles wie bisher oder kündigen die alle Konten? Das wäre schlecht, da viel Aufwand. Man könnte natürlich eine Miete auf das Konto umleiten oder monatl. 700€ einzahlen, aber das verursacht wieder zusätzlichen Buchführungsaufwand.
Oder hat früher dort schon mal jemand der Änderung der AGB widersprochen und kennt die Reaktion? Ist ein Pokerspiel...
 
  • DKB Mietkautionskonto inkl. DKB Cash Girokonto, letzteres neuerdings monatliche Gebühr - widersprechen? Beitrag #2

Ferdl

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Ist ein Pokerspiel...
Nö, ist kein Pokerspiel, du musst dir nur den Text der dir zugesandten Informationen durchlesen.
Früher, vor der "neuen" EU Regelung war es so, dass der Kunde Kündigen musste wenn ihm die neuen Geschäftsbedingungen nicht passten, heute muss das die Bank tun. Also alles viel Kundenfreundlicher :guru
Im Klartext, so du nicht aktiv zustimmst, wird dir dein Konto gekündigt.
Dass ist übrigens bei allen Banken so.
 
  • DKB Mietkautionskonto inkl. DKB Cash Girokonto, letzteres neuerdings monatliche Gebühr - widersprechen? Beitrag #3

bicode

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Ich habe auch ein Giro Konto bei der DKB.
Das Kartenwirrwarr dort in letzter Zeit ist schon irgendwie filmreif...
Hier lesende DKB Kunden wissen wovon ich rede.

Über die DKB haben wir auch ein Vermieterpaket welches bis vor nicht allzu langer Zeit kostenlos war.
Erst wurde für das Vermieterkonto 1,00 mtl. an Gebühren verlangt und nun sind es schon 3,00 mtl.
Eine Steigerung von 200%!

Es ist ärgerlich, vielleicht auch aus deren Sicht verständlich denn irgendwie muss man ja Geld verdienen.
Nur deren Art scheibchenweise in immer kürzeren Abständen an mehr Geld (Gebühren) zu kommen, ist für mich unverständlich.

Gut das Vermieterkonto ist wirklich großartig und ich werde auch weiterhin bei der DKB bleiben, erhoffe mir aber das es das mit den Erhöhungen jetzt auch mal reicht.
 
  • DKB Mietkautionskonto inkl. DKB Cash Girokonto, letzteres neuerdings monatliche Gebühr - widersprechen? Beitrag #4

Wetterfrosch

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Danke, aber das verstehe ich nicht. Ich habe bis jetzt noch keine Gebühren bezahlt, allerdings habe ich schon Ende 2020 das Vermieterpaket gewählt. Gebühren sollen doch erst später kommen? Ab 01.01.2023 ist lt. Änderungsangebot nur noch das erste Konto kostenlos. Zusätzliche Girokonten sollen 2,50€ p.m. kosten. Aber die Treuhandkonten für die Mietkautionen sind doch keine Girokonten? Die VISA-Card habe ich nicht aktiviert, wozu auch - die brauche ich nicht. Jetzt sehe ich gerade, die ist mir schon gekündigt worden. Also dafür fallen zumindest keine Gebühren an :-) Dann wurde mir eine Debitkarte angeboten und auch schon erkannt, dass ich die nicht benötige...

Natürlich kann die Bank kündigen, wenn man nicht zustimmt. Aber es ist doch nicht sicher, dass dies auch tatsächlich geschieht? Kommt da evtl. noch eine Vorwarnung? Kann man dann evtl. auch noch nachträglich zustimmen und die Kündigung wird dann wieder rückgängig gemacht oder muß man dann wieder mühsam alles zu neuen Konditionen neu einrichten? Wer das schon mal durch hat, weiß es sicher. Auch bei anderen Banken. Ich will eigentlich keinen Streß, aber auch keine Gebühren.
 
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Ferdl

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Ich will eigentlich keinen Streß, aber auch keine Gebühren.
Dies wird gleichzeitig nicht funktionieren, die Zeiten kostenloser Konten ist weitgehend vorbei.
Natürlich kann die Bank kündigen, wenn man nicht zustimmt. Aber es ist doch nicht sicher, dass dies auch tatsächlich geschieht?
Schaust du dir den Text in den Hilfeseiten der Bank an, wird sehr eindeutig darauf hingewiesen, dass eine Nichtzustimmung deinerseits zur Kündigung führen wird. Und ja, es wird nochmals ein Hinweis verschickt dass die Zustimmung erforderlich ist.
 
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Sickboy

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Jetzt ist es soweit.
Die DKB kündigte mir bei nicht Zustimmung das Vermieterpaket zum Mai 2023.

Aktuell sind 8 Konten eingerichtet:

Girokonto
je WHG ein Konto
Konto für Heizöl-Rücklage
Konto für Steuer-Rücklage
Konto für Instandhaltungs-Rücklage

Girokonto weiterhin kostenlos, jedes weitere Konto 3,00 € je Monat.

Ich werde nun wohl alle Mieteingänge auf ein Konto laufen lassen. Die Instandhaltungsrücklagen auf eine kostenfreie private "Sparcard" monatlich transferieren.

Hat jemand noch weitere Ideen oder Vorschläge? Würde mich freuen.
 
  • DKB Mietkautionskonto inkl. DKB Cash Girokonto, letzteres neuerdings monatliche Gebühr - widersprechen? Beitrag #7

Ferdl

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Ich halte deine Kontensammlung für genauso unnötig, wie ich deine Reaktion für seltsam halte. Sorry.

Ich habe für die Vermietung ein Girokonto, welches auch nur für die Vermietung genutzt wird, dies hat nicht nur, aber auch, steuerliche Gründe. Weiter brauche ich pro Wohnung mindest ein, teils zwei, Treuhandkonten. Das finde ich bei 2,50 €/Monat al in, für günstig. Zumal es Geschäftskonten üblicherweise kaum noch unter 10€/M geben dürfte.
Rücklagen bilde ich keine, wozu auch.
PS: so wie das sehe, ist das Vermieterpaket der DKB für Bestandskunden günstiger als für Kontenhopper.

Die Aufteilung je Wohnung, bzw. Mietobjekt geht dann über excel mit virtuellen Konten, so etwas braucht man eh für die Steuer.

Ist nur meine Meinung und jeder darf mit seiner eigenen Lösung glücklich werden.
 
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H.M.Murdoch

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Jaja das neue EU-Recht macht alles besser und komplizierter.... Aus persönlicher und beruflicher Erfahrung heraus kann ich sagen, dass der Kunde bei einer Bank bei der einen Vertrag (muss ja nicht nur der Girovertrag sein) zwei Möglichkeiten hat:

1. Zustimmung und GUT

2. Die Zustimmung nicht erteilen d.h. bewusst widersprechen oder das ganze "aussitzen" --> beides hat zur Folge, dass das Kreditinstitut kündigen wird / kündigen muss. Denn wie soll das eine Bank mit dem jeweiligen Kunden handhaben, wenn jeder Kunde einzelne AGBs etc. in unterschiedlichen Bereichen widerspricht bzw. zustimmt.

Davon mal abgesehen, haben das die US-Konzerne wie Apple, Amazon und Co. bei Ihren Software-Up-Dates usw. doch schon immer so gehandhabt. Entweder Zustimmung oder du kannst nicht mehr einkaufen bzw. das Produkt nicht nutzen. Ich wage mal zu behaupten das 99% der jeweiligen Benutzer dieAGB Anpassungen dieser Konzerne noch NIE durchgelesen haben....
 
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Andres

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Jaja das neue EU-Recht macht alles besser und komplizierter....
Woher kommt dieses Bedürfnis, dass an allem Bösen die EU Schuld sein muss? Der Mensch braucht klare Feindbilder, oder wie darf ich mir das vorstellen? Bedienen nicht die Russen gerade die Nachfrage? Ich weiß, dass das nicht auf deinem Mist gewachsen ist, sondern hier ...
Früher, vor der "neuen" EU Regelung war es so
... aber muss man alles so unreflektiert nachplappern? Die Floskel "neues EU-Recht" ist weiterhin angemessen, wenn man bei eBay den Eindruck erwecken möchte, dass man schon lange im Geschäft ist. Und da stimmt's sogar halbwegs: Die Nachschärfung des Gewährleistungsrechts ist tatsächlich eine Folge von europäischem Recht.

Dass auch Banken dem Schweigen ihrer Privatkunden keinen Erklärungswert beimessen dürfen, ist eine deutsche Angelegenheit.

2. Die Zustimmung nicht erteilen d.h. bewusst widersprechen oder das ganze "aussitzen" --> beides hat zur Folge, dass das Kreditinstitut kündigen wird / kündigen muss. Denn wie soll das eine Bank mit dem jeweiligen Kunden handhaben, wenn jeder Kunde einzelne AGBs etc. in unterschiedlichen Bereichen widerspricht bzw. zustimmt.
Nur weil du es dir nicht vorstellen kannst, existiert es nicht? Du merkst, dass die Logik ein Loch hat? Es ist in jedem Geschäftsfeld mit gewissen Vertragslaufzeiten völlig normal, dass verschiedene Kunden verschiedenen AGB (das "s" ist unnötig) unterliegen und auch sonst unterschiedliche vertragliche Gestaltungen gewählt sind. Ganz besonders bei Versicherungen ist es weithin bekannt, dass ältere Verträge manchmal anderen Bedingungen unterliegen. Ich werde nicht behaupten, dass das immer reibungslos abläuft, aber es ist völlig normal und gehört zum Geschäft.
 
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H.M.Murdoch

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Woher kommt dieses Bedürfnis, dass an allem Bösen die EU Schuld sein muss? Der Mensch braucht klare Feindbilder, oder wie darf ich mir das vorstellen? Bedienen nicht die Russen gerade die Nachfrage? Ich weiß, dass das nicht auf deinem Mist gewachsen ist, sondern hier ...

Ich habe keine "Bedürfnis" "der EU" den schwarzen Peter zuzuschieben; das sind alleine MEINE persönlich gemachten Erfahrungen im Rahmen meiner geschäftlichen und betrieblichen Tätigkeit aus den letzten Jahren. Ich habe bisher kein Gesetz der EU wahrgenommen, dass einen Unternehmer in irgendeiner Art und Weise schützt oder Ihm nicht zusätzlich Auflagen aufbürdet. Ggfs. siehts du das als privater Endverbraucher anders.... ja die EU stärkt natürlich ständig im Wohle und Interesse des (unmündigen) EU-Bürgers dessen Rechte gegenüber jedem Selbstständigen, Kleingewerbetreibenden und Unternehmer. (Stichwort: Lieferkettensorgfaltsgesetz, um nur mal eines zu nennen). Du kannst aber gerne Beispiele aufzählen die für DICH im Alltag eine absolute "Bereicherung" darstellen.... es kommt halt nur immer auf die Sichtweise an (Verbraucher vs. Selbstständiger). Mir ist i.d.R. weniger Regulierung lieber als eine Überregulierung und Bevormundung des Bürgers (Planwirtschaft der EU)

Nur weil du es dir nicht vorstellen kannst, existiert es nicht? Du merkst, dass die Logik ein Loch hat? Es ist in jedem Geschäftsfeld mit gewissen Vertragslaufzeiten völlig normal, dass verschiedene Kunden verschiedenen AGB (das "s" ist unnötig) unterliegen und auch sonst unterschiedliche vertragliche Gestaltungen gewählt sind. Ganz besonders bei Versicherungen ist es weithin bekannt, dass ältere Verträge manchmal anderen Bedingungen unterliegen. Ich werde nicht behaupten, dass das immer reibungslos abläuft, aber es ist völlig normal und gehört zum Geschäft.

Das hat nichts "vorstellen" zu tun sondern mit der Realität.... Es geht insbesondere im Bereich der Banken-AGB ja nicht nur um prinzipielle vertragliche Ausgestaltungen sondern auch um ganz profane Dinge wie z.B. Preisanpassungen im Giroverkehr. Zum anderen schau dir doch mal die Geschäftsbedingungen deiner Bank an und dann versuch doch mal Unterpunkt 17 im Überweisungsverkehr "individuell" zu verhandeln bzw. der AGB-Änderungen bzgl. dieses Passus zu widersprechen. Du glaubst doch nicht wirklich das sich ein Kreditinstitut mir dir ausandersetzen will um entsprechende Individualvereinbarungen zu treffen... Wenn eine Bank z.B. 100.000 Kunden hat und nur 10% wollen einzelne AGB-Passagen nicht akzeptieren, dann wäre ein reibungsloser Geschäftsverkehr (gerade im Girobereich) doch gar nicht mehr möglich. (z.B. Ausführungsfristen etc.)

Es geht hier um das "Massengeschäft" und dort wird dir KEINE Bank eine "Krücke" basteln die dir dann genehm ist. Ja im Versicherungsbereich gibt es alte Tarife etc. die man dann so beibehält. Nur die werden ja nicht durch eine AGB Änderung prinzipiell ungültig. Sicherlich kann man individuelle Vereinbarungen in einen z.B. neu abzuschließenden Darlehensvertrag einpflegen, aber nicht für bestehende laufende Verträge wie z.B. das elektronische Bezahlen, Online-Banking oder Kreditkarten-Regelungen....
Aber gerne kannst du auch hier Beispiele von dir ausführen, worin du persönlich mal einer AGB-Änderung widersprochen hast und der jeweilige Vertragspartner das völlig ohne murren akzeptiert hat und dieser Vertrag unverändert für dich weiterläuft.... Es würde jedem Unternehmen ja die Freiheit genommen Verträge (und zwar solcher in lfd. Rechnung) ändern zu können. Weil der Kunde diese dann ja aussitzen kann....
 
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Andres

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Ich habe keine "Bedürfnis" "der EU" den schwarzen Peter zuzuschieben;
Warum machst du es dann? Lies dir doch noch einmal das Thema von Anfang an durch und sag mir dann: Was hat das mit der EU zu tun?

Zum anderen schau dir doch mal die Geschäftsbedingungen deiner Bank an und dann versuch doch mal Unterpunkt 17 im Überweisungsverkehr "individuell" zu verhandeln bzw. der AGB-Änderungen bzgl. dieses Passus zu widersprechen.
Habe ich und haben andere in der Vergangenheit getan. Ich bin u.a. Kunde einer Bank, die (mindestens, d.h. soweit ich Kenntnis davon habe) Gebührenmodelle aus drei Generationen weiterbetreibt. Die Konditionen alter Verträge kann man nicht mehr neu abschließen, aber sie werden für den Bestand fortgeführt. Versicherungen habe ich oben schon genannt. Es ist völlig normal, dass alte Versicherungsverträge andere Vertragsbedingungen als neu abgeschlossene Verträge haben. Telefon/Internet, fest und mobil - absoluter Normalfall. Um vielleicht wieder zum Themenkreis Immobilien zurückzukehren: Ein größerer Vermieter wird dutzende verschiedene Mietverträge im Einsatz haben. Muss ich weitere Beispiele nennen? (Warum?)

Ich bezweifle nicht, dass es Unternehmen gibt, die solche Strukturen vermeiden. Ich widerspreche nur entschieden der Aussage ...
2. Die Zustimmung nicht erteilen d.h. bewusst widersprechen oder das ganze "aussitzen" --> beides hat zur Folge, dass das Kreditinstitut kündigen wird / kündigen muss. Denn wie soll das eine Bank mit dem jeweiligen Kunden handhaben, wenn jeder Kunde einzelne AGBs etc. in unterschiedlichen Bereichen widerspricht bzw. zustimmt.
... weil sie objektiv falsch ist. Die Kündigung ist keine zwangsläufige Folge und Unternehmen sind und waren schon immer in der Lage, auch zu unterschiedlichen Geschäftsbedingungen zu arbeiten.

Das hat nichts "vorstellen" zu tun sondern mit der Realität....
Dann leben wir wohl in unterschiedlichen Realitäten.
 
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Ferdl

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Die Kündigung ist keine zwangsläufige Folge
Hier liegst du meines Wissens falsch, die Regelung mit der aktiven Zustimmung ist, als gesetzliche Bestimmung, umzusetzen. Bei meinem Bezug auf EU war bewusst das neu in Ausführungszeichen, die EU-Verordnung gibt es längeren, neu ist, bzw war, dass ein deutsches Gericht beschlossen hat, das auch in D-land diese Regeln umgesetzt werden müssen.

Bei Gebühren hast du wiederum Recht, dies sind "individuelle" Vereinbarungen mit der Bank, manche legen Wert auf langfristige Geschäftsbeziehungen und bieten Bestandskunden andere Konditionen wie zB Neukunden. Im Massengeschäft der kostenlosen/ fürnNickelfuffzig Girokonten, kann und wird das aus wirtschaftlichen Gründen nicht funktionieren.

Und meine Einschätzung bezüglich der aktiven Zustimmung bleibt
Also alles viel Kundenfreundlicher :guru
 
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