Heizer
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Nachdem ich bereits vor einigen Wochen einen dubiosen Artikel über Verdunsterheizkostenverteiler auf der Seite des MDR gefunden habe, habe ich nun ein weiteres Highlight technischen und rechtlichen Habwissens gefunden:
Hallo? Seit wann kann man sich die Rechnungen aller Wohnungen angucken? Was wird da wohl der Datenschutz sagen?
Aha. Die Wärme wird also nicht hervorgezaubert sondern durch einen Lieferanten angeliefert. Welch Überaschung. Und der Lieferant war nun so dreist einen einen Vertrag abzuschließen, den die Mieterin unterschrieben hat. Achso. Und das hat man erst durch die Einsicht in die anderen Abrechnungen gemerkt.
Ich erinner mich noch an früher. Da hat mit mein Vermieter immer einige Zentner Kohle geschenkt weil die Wohnung neben mir leer stand. Hallo ??? Auf welcher gesetzlichen Grundlage soll es da einen Ausgleich geben? Im Gegenteil. Durch ein BGH Urteil wurde sogar ein Ausgleich für Heizkostenbenachteiligte Wohnungen untersagt.
Wenn dem so ist, kann nur der Verteilschlüssel falsch gewählt sein. Bei modernen Heizanlagen sollte bei einem Grundkostenanteil von 30% der Wärmepreis sinken, Bei älteren allerdings können die Grundkosten auch schon mal 50% oder mehr betragen. En entsprechender Verteilschlüssel ist zu wählen. Aber dem Schlüssel hat doch Frau Apel in ihrem Vertrag zugestimmt. Also was beschwert sie sich nun?
Das ist ein berechtigter Einwand. In dem Falle sollte der Verteilschlüssel 52:48 betragen. Sobald aber wieder eine Wohnung vermietet wird oder noch eine leer wird, ändert sich das Verhältnis wieder. Deher müßte der Verteilschlüssel jedes Jahr geändert werden. Mal abgesehen, daß das nicht zulässig ist, wäre das auch kaum praktikabel.
So das war der erste Teil des Artikels. Den zweiten Teil zerpflücke ich morgen.
Rechnung durch Leerstand verdoppelt Um die Kosten zu prüfen, hat sie sich die Energie-Abrechnungen und alle Einzelabrechnungen der Wohnungen geben lassen. Darauf hat man ein Anrecht.
Hallo? Seit wann kann man sich die Rechnungen aller Wohnungen angucken? Was wird da wohl der Datenschutz sagen?
Und daraus geht zweierlei hervor: Erstens liegt für das Haus von Frau Apel ein Wärmeliefervertrag vor.
Aha. Die Wärme wird also nicht hervorgezaubert sondern durch einen Lieferanten angeliefert. Welch Überaschung. Und der Lieferant war nun so dreist einen einen Vertrag abzuschließen, den die Mieterin unterschrieben hat. Achso. Und das hat man erst durch die Einsicht in die anderen Abrechnungen gemerkt.
Auf Nachfrage der Umschau räumt die Verwaltung ein, dass allein dadurch Mehrkosten von rund 20 Prozent entstehen. Hinzu kommt jedoch ein Leerstand von bis zu 50 Prozent in der Abrechnungseinheit. Und das verteuert die Heizkosten auf zwei Arten. Zum einen erhöht sich der Verbrauch erheblich, wenn eine Wohnung von Leerstand umgeben ist. So war es auch bei Ute Apel – hinzu kam bei ihr noch ein unbeheizter Trockenboden über ihre Wohnung.
Ich erinner mich noch an früher. Da hat mit mein Vermieter immer einige Zentner Kohle geschenkt weil die Wohnung neben mir leer stand. Hallo ??? Auf welcher gesetzlichen Grundlage soll es da einen Ausgleich geben? Im Gegenteil. Durch ein BGH Urteil wurde sogar ein Ausgleich für Heizkostenbenachteiligte Wohnungen untersagt.
"Wir kennen Fälle aus unseren Prüfungen, wo sich die Heizkosten dadurch mehr als verdoppelt haben", sagt Adolf Krohn, unabhängiger Sachverständiger für Mietnebenkosten und Betriebskosten. Doch das ist noch nicht alles. Denn durch den Leerstand erhöht sich nicht nur der Verbrauch von Frau Apel, sondern auch ihr "individueller Energiepreis" – also der Preis, den sie unterm Strich pro Kilowattstunde verbrauchter Wärme bezahlen muss.
Wenn dem so ist, kann nur der Verteilschlüssel falsch gewählt sein. Bei modernen Heizanlagen sollte bei einem Grundkostenanteil von 30% der Wärmepreis sinken, Bei älteren allerdings können die Grundkosten auch schon mal 50% oder mehr betragen. En entsprechender Verteilschlüssel ist zu wählen. Aber dem Schlüssel hat doch Frau Apel in ihrem Vertrag zugestimmt. Also was beschwert sie sich nun?
Fixkosten werden pro Haus bezahlt Dieser Preis setzt sich aus Verbrauchskosten und Grundkosten zusammen. Die Grundkosten sind z.B. bei Fernwärme und Wärmecontracting sehr hoch, auch Kosten für Betriebsstrom sowie Heizungswartung -ablesung gehören zu den Grundkosten. Und die fallen immer an, egal wie viele Mieter im Haus wie viel Energie verbrauchen.
Für das Haus von Apel fallen nach dem bestehenden Wärmelieferungsvertrag 52 Prozent Grundkosten an – die sind also auch dann fällig, wenn gar keine Wärme verbraucht wird. "Eigentlich müsste der Vermieter diese 52 Prozent Grundkosten für seine leer stehenden Wohnungen selbst bezahlen. Er legt aber nur 30 Prozent Grundkosten nach der Heizkostenverordnung um und entlastet sich damit teilweise von seinem Leerstandsrisiko zu Lasten der verbleibenden Mieter."
Das ist ein berechtigter Einwand. In dem Falle sollte der Verteilschlüssel 52:48 betragen. Sobald aber wieder eine Wohnung vermietet wird oder noch eine leer wird, ändert sich das Verhältnis wieder. Deher müßte der Verteilschlüssel jedes Jahr geändert werden. Mal abgesehen, daß das nicht zulässig ist, wäre das auch kaum praktikabel.
So das war der erste Teil des Artikels. Den zweiten Teil zerpflücke ich morgen.