Dummheit muss man büßen....

Diskutiere Dummheit muss man büßen.... im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, Dummeit (oder Gutmütigkeit) straft der liebe Gott sofort - zumindest wenn es sich dabei um einen Vermieter handelt :stupid Vor 6,5 Jahren...
  • Dummheit muss man büßen.... Beitrag #1

dooferVermieter

Neuer Benutzer
Dabei seit
14.04.2006
Beiträge
8
Zustimmungen
0
Hallo,

Dummeit (oder Gutmütigkeit) straft der liebe Gott sofort - zumindest wenn es sich dabei um einen Vermieter handelt :stupid

Vor 6,5 Jahren haben wir die OG Wohnung in unserem Zweifamilienhaus an einen alleinstehenden Junggesellen vermietet. Er gab sich zumindest als Alleinstehend aus: im Hintergrund wartete jedoch schon eine Frau mit drei Kindern, die er 6 Wochen zuvor kennengelernt hatte. Bevor wir uns versahen, zogen alle bei ihm ein. Und schwups, kam nochmal der Storch, wenn auch nur zwei Kinderzimmer vorhanden waren.
Ein Jahr darauf vermieteten wir die EG-Wohnung an die Mutter der Frau vom OG, samt deren Lebensgefährten. Eine Enkelin aus dem OG wurde sofort in der Wohnung von Oma einquartiert.

Bis dahin hatten wir die Nebenkostenabrechnungen immer laut Heizkostenverordnung mit Brunata-Messdienst abgerechnet. Aber als nun die Oma eingezogen war, baten uns beide Mietparteien darum, in Zukunft das Heizöl selber auftanken zu dürfen, um Brunata zu sparen. Wir waren unter der Bedingung einverstanden, indem sie uns eine Vereinbarung unterschrieben, in der festgelegt wurde, dass 1 x im Jahr das Heizöl vollgetankt werden muss, da 3500 lt. Öl unser Bestand sind, die nicht abgelöst wurden. Mit der Vereinbarung wollten wir sicherstellen, dass unser Bestand gewahrt wird.
Die Mieter heizten mehr, als sie tankten und irgendwann war der Tank leer. Und seitdem wird immer nur so viel in den Tank gepumpt, wie der Geldbeutel gerade hergibt. Der Heizungslieferant bestätigte uns, dass er immer gerufen wird, wenn das Öl alle ist, der Brenner steht und die Mieter vermutlich frieren.
Wie forderten sie wiederholt mündlich dazu auf, die Vereinbarung einzuhalten; kündigten die Verrechnung mit der nächsten Nebenkostenabrechnung an, sollte der Tank wieder leer sein und taten das auch. Das Drama war perfekt. Beide Mieter standen vor der Tür; gelobten, dass die Tanks dieses Frühjahr voll sind :lol und als wir ihnen, blöd wie wir sind, anboten, das Öl in 12-Monatsraten zu je 80 Euro abzustottern, fiel der Mieter mit den vier Kindern fast ins Koma: unzumutbar als Alleinverdiener (sein Weibi liegt bis 11 Uhr im Bett; er geht am Wochenende der Schwarzarbeit nach, was geht; leistet sich mal einen Audi, und wenige Wochen, nachdem er uns vorgejammert hat, als Alleinverdiener täten ihm die 80 Euro-Raten zu weh, kaufte er seiner Angebeteten ein neues Zweitauto, damit sie die ca. 350 m zum Kindergartenbus nicht zu Fuss gehen muss :Blumen
Unsere Tanks sind derweil immer noch leer. Sind Vermieter die Ar....löcher der Nation?

Weiter: vor zwei Wochen stand der Lebensgef. der Oma vor der Tür und überbrachte eine "Teilkündigung" mit der er uns seinen Auszug kundtat, weil er künftig woanders von Hartz IV. leben will. Nach wenigen Tagen war er weg.
Dummerweise ließ sich mein Mann an der Haustüre von ihm dazu überrumpeln, den Empfang der Kündigung und die Abtretung aller Rechte und Pflichtern an seine ehem. Lebensgefährtin, die weiterhin in der EG - Wohnung bleibt, zu unterschreiben.

So eine Teilkündigung ist doch gar nicht rechtens und ich habe diese auch nicht unterschrieben (der Mietvertrag wurde ja mit mir und meinem Mann gemacht).
Inwieweit ist der (Ex)-Mieter (trotz Hartz IV.) noch für das ausstehende Heizöl hauftbar zu machen?
Wir wollten ja bisher keinen Streit, weil wir gleich im Haus nebenan wohnen :rofl, aber jetzt reicht es auch uns trotzt größter Dummheit. Bei diesen Ölpreisen werden wir nicht mehr länger unserem Öl hinterherlaufen um irgendwann, wenn die weg sind, in die Röhre gucken.....
Wir sind drauf und dran zu kündigen, zumal unsere Tochter (fast 20) längst von einer eigenen Wohnung träumt....

Was sollen wir (wirksames) tun?


PS.: Würden wir wegen Eigenbedarf kündigen, müssten wir 6 Monate Kündigugngsfrist einhalten. Welche Kündigungsfrist hat der Mieter jetzt ?(gab doch mal eine Neuerung, wenn ich mich entsinne).

Danke im Voraus für jede brauchbare Auskunft.

Frohe Ostertage :hase wünscht

dooferVermieter
 
  • Dummheit muss man büßen.... Beitrag #2

wolle

Der Mieter hat 3 Monate Kü Frist. Eine Teilkündigung mag es geben, trotzdem haftet er für die Betriebskosten weiterhin, bis diese erstellt ist. (bis zu 12 Monate nach ABRECHNUNGSZEITRAUM). Also solltet ihr nachtanken (im Frühjahr ist es eh billiger..), dann gibt's eine ordentliche Abrechnung und die Oma darf einen neuen Vertrag unterschreiben.

Sollte Oma und Anhang den Mietvertrag unterschrieben haben, so läuft der weiterhin, da beide kündigen müssen. Eine Vertragspartei allein kann den Vertrag nicht kündigen. (Das wäre richtig lustig, wenn dann die "verlassene" auf der Straße sitzen würde ;) )

Wegen dem Öl: Da die Mieter ihren vertragl Pflichten (Öl nachfüllen) nicht nachkommen, denke ich, könnte man den kündigen, aber Eigenbedarf erscheint mir in dieser Situation besser geeignet, obwaohl man eine schwangere nicht raus bekommt. Also ist wohl die Oma fällig...

Alles in allem: Nervige Situation, aber noch nichts verloren. :tröst
 
  • Dummheit muss man büßen.... Beitrag #3

dooferVermieter

Neuer Benutzer
Dabei seit
14.04.2006
Beiträge
8
Zustimmungen
0
Vielen Dank für die Antwort.

Wir haben auch schon mit dem Gedanken gespielt, die Betankung einfach wieder selbst zu übernehmen und dann ordentlich abzurechnen. - Aber wenn die nicht zahlen, dann sind die ersten 3500 l unbezahlt und die Tanks mit 6000 l voll, so dass die dann wieder fest heizen können und womöglich auch das nicht zahlen.

Wir hatten bei der letzten Nebenkostenabrechnung die Kosten des Heizöls berechnet, was die Vermieter dazu veranlasste, aufzumarschieren und uns vorzujammern; Fakt: Heizöl trotz Nebenkostenabrechnung nicht bezahlt; (nach vorausgegangener, erfolgloser Aufforderung und schriftlicher Ankündigung).

Der Heizöllieferant, den wir beauftragen würden, möchte ja immerhin sein Geld und zwar von uns.

Wir werden uns auf jeden Fall mit den ausstehenden Forderungen auch an den Teilmieter halten. Aber der lebt jetzt von Hartz IV. - ist von dem was zu holen?

Wenn ich Sie richtig verstehe, besteht dessen Mietvertrag mit uns ja nach wie vor, auch wenn er weg ist. Er will aber seine Kündigung beim Amt als Nachweis vorlegen, um Hartz IV. für auch für die Bezuschussung seiner neuen Wohnung zu bekommen.
Theoretisch hat er jetzt 2 Mietverträge: den mit uns und seinem neuen Vermieter.

Oder verstehe ich da etwas falsch?

Noch was: die Frau der anderen Mietpartei ist jetzt nicht mehr schwanger; das Kind wird jetzt bald 6.

Kann die Oma in ihrer Wohnung zwei Zimmer an die Enkelinnen aus dem OG abtreten oder müssen wir zustimmen?
Auch die Garage: da der Ex-Lebensgefährte weg ist, kann sie die Garage an die Tochter im OG abtreten?

danke für jede Auskunft.

dooferVermieter Johanna
 
  • Dummheit muss man büßen.... Beitrag #4

RMHV

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
16.07.2005
Beiträge
3.910
Zustimmungen
186
Original von dooferVermieter
Vielen Dank für die Antwort.

Wir haben auch schon mit dem Gedanken gespielt, die Betankung einfach wieder selbst zu übernehmen und dann ordentlich abzurechnen. - Aber wenn die nicht zahlen, dann sind die ersten 3500 l unbezahlt und die Tanks mit 6000 l voll, so dass die dann wieder fest heizen können und womöglich auch das nicht zahlen.

Wir hatten bei der letzten Nebenkostenabrechnung die Kosten des Heizöls berechnet, was die Vermieter dazu veranlasste, aufzum*****ieren und uns vorzujammern; Fakt: Heizöl trotz Nebenkostenabrechnung nicht bezahlt; (nach vorausgegangener, erfolgloser Aufforderung und schriftlicher Ankündigung).

Ausstehende Nachzahlungen aus Betriebsksotenabrechnungen sind leider kein Grund für eine Kündigung. Da wird kein Weg an einer Titulierung der Forderung vorbei führen. Wird dann nicht gezahlt, scheint mir zumindest eine Kündigung nach § 573 Abs. 1 BGB, eventuell sogar fristlos nach § 543 Abs. 1 BGB, mit ausreichend Aussicht auf Erfolg möglich. Anwaltliche Beratung dürfte dringend sein.
Der wichtige Grund wird dann darin liegen, dass der Mieter nicht bereit oder nicht in der Lage ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen. In diesem Fall wird es für den Vermieter nicht zumutbar sein, das Mietverhältnis fortzusetzen.
 
  • Dummheit muss man büßen.... Beitrag #5

dooferVermieter

Neuer Benutzer
Dabei seit
14.04.2006
Beiträge
8
Zustimmungen
0
@RMHV,

vielen für Ihre Auskunft.

Es unterstützt uns sehr, wenn wir sehen, dass wir mit unserer Meinung nicht falsch liegen.

Wenn sich die Mieter die Heizöl-Kosten nicht leisten könnten (jeder kann mal in eine Zwangslage kommen), würden wir das verstehen und abwarten, bis wieder bessere Tage für die Mieter kommen.

Aber wenn wir sehen, dass die tun und lassen, was sie wollen, dann reisst uns schon die Hutschnur. Das sind die Sorte, die es darauf ankommen lassen. Da wird sich an rein gar nichts gehalten, was vertraglich vereinbart war: kein Hof-Straßenkehren, kein Schneeräumen, das Haus vermüllt...

Und bevor sie die Betriebskosten zahlen, kaufen sie lieber noch ein drittes Auto. Die leisten sich allen Schnickschnack; Autos, ein Quad, Kleidung, Reisen, pachten einen Fischweiher usw. Es liegt ja nicht daran, dass sie nicht zahlungsfähig wären ( bis auf den Ex-Mieter, der uns die Teilkündigung gebracht hat und nun von Hartz IV. leben will). Der legt die Kündigung und die Bestätigung über den Erhalt jetzt dem Arbeitsamt als Nachweis vor, in dem Glauben, das Mietverhältnis mit uns sei beendet. Aber eine Teilkündigung für gemeinsam geschlossene Mietverträge gibt es gar nicht. Er hat jetzt theoretisch zwei Mietverhältnisse. Wir wissen nicht, ob wir das so laufen lassen sollen, oder nicht.

Gruß
dooferVermieter
 
  • Dummheit muss man büßen.... Beitrag #6
alibaba

alibaba

Gesperrt
Dabei seit
11.12.2014
Beiträge
1.188
Zustimmungen
146
Ort
Berlin
@dooferVermieter :D

sehr interessanter Beitag , wie ist denn nun stand aller Dinge nach 9Jahre , deine Tochter (28) numehr eingezogen auf Eigenbedarf ???

sind die SpezialMieter ???

Gruss
alibaba :D
 
Thema:

Dummheit muss man büßen....

Dummheit muss man büßen.... - Ähnliche Themen

3 Parteien im 2-Familienhaus möglich?: Hallo zusammen, wir werden demnächst eine Immobilie erwerben. Das Haus zählt als Zweifamilienhaus, quasi als zwei Eigentumswohnungen: - Die eine...
Brennholz für Kamin als Heizkosten verrechnen?: Hallo, Ich werde leider nicht fündig und bräuchte Hilfe. Ich besitze ein 2 Familienhaus, wohne als Vermieter im EG und Mieter im OG. Geheizt...
Sonderabschreibung 7 b - Ärger Finanzamt: Hallo Forenmietglieder, viel gelesen und ab heute aktiver Vermieter im Forum:D. Einleitung Bau Mehrfamilienhaus 5 Wohnungen, Fertigstellung...
Zweifel an Geschäftsfähigkeit der Mieterin/Kündigung: Hallo zusammen, ich muss etwas ausholen, dafür schon mal sorry! Wir haben ein 3 Familienhaus gekauft. Eine Wohnung war bereits vermietet (DG)...
Gemeinsam mit der Schwester erstmals vermieten: Hallo allerseits, ich habe dieses Forum gefunden und schon begeistert vieles gelesen. Kurz zum Hintergrund warum ich schreibe: meine Schwester...

Sucheingaben

mieter hat öl in fliesenfuge gebracht

,

heizöl stand nachfüllen bei auszg mieter

,

Wohnung gekündigt Heizöl volltanken

,
hauftbarer arbeiter
, unterschriebenen mietvertrag mieter ist nicht zahlungsfähig, vermieter handelt, 4 mietparteien im haus nur wir zahlen das öl nun ist der tank leer, hartz 4 nachweis über heizölbetankung rechtens, dummheit muss zahlen, heizöl tanks leer pflicht vermieter, Haus gekündigt öltank voll, miete heizöl tanken, heizoeltank leer muss der mieter oelstand beobachten, mieter zahlt keine heizkosten muss der vermieter trotzdem den öltank füllen, heizöl muss immer vollgetankt werden, mietvertrag einfamilienhaus öltanken, öl-tankung mieter auszug haus, muss heizöltank vollgetankt werden wenn kein geld, vereinbarung mieter tanken heizöl selbst, müssen mieter heizöl tanken, Mieter zahlt keine miete muss der vermieter trotzdem heizöl tanken , nach kündigung wegen eigenbedarf öltank füllen, haus miete öl selber tanken geld bei auszug zurück, bei auszug vollgetankt, heizöltank leergelaufen mieter muss zahlen
Oben