Heime
Hallo Wir haben ein Riesenproblem, wir sind Besitzer eines 3 Familienhauses. Bei den Mietern im 1. Stock ist folgendes passiert. 1.: Der Abfluss der Dusche ist undicht geworden, Dichtung defekt. 2.: Eine Silikonfuge war undicht. Etwa 2 1/2 Jahre alt. Die Dusche samt Abfluss ist etwa 8 Jahre alt. Das Haus ist ein Fachwerkhaus, Baujahr 1960.
Dadurch ist ein Wasserschaden entstanden, welcher immer heftiger wird. Inzwischen sieht es so aus das sogar ein Deckenbalken in Mitleidenschaft gezogen wurde. Wenn der ausgetauscht werden müsste, dann heißt es das das halbe Badezimmer erneuert werden muss. Wir vermuten das der Abfluss der Auslöser war, irgendwo war dieser Kunststoffanstrich undicht, das hat die Verlegeplatte aufquellen lassen und die Dielenbretter darunter. Dann senkte sich die Dusche ab und der Riss bei der Silikonfuge entstand. Vorhanden ist eine Gebäude und eine Leitungswasserversicherung.
Die Gebäudeversicherung stellt sich krumm, die haben nur den Schaden bei den Vermietern im Erdgeschoss geregelt plus den Trocknen im 1. Stock. Alles weitere will die Versicherung nicht begleichen aufgrund der defekten Silikonfuge, es kam nur so ein blöder Spruch, dass sie nur zahlen werden wenn wir nachweisen können das im Abfluss ein Riss oder Loch wäre.
Langsam verzweifel ich hier, dass ich zu einem Rechtsanwalt muss ist mir inzwischen auch klar, lustig unsere Rechtsschutz ist bei der gleichen Versicherung. Aber vorher wollte ich doch nochmal hier im Internet nach Rat fragen. Wie seht Ihr das ganze?
Dadurch ist ein Wasserschaden entstanden, welcher immer heftiger wird. Inzwischen sieht es so aus das sogar ein Deckenbalken in Mitleidenschaft gezogen wurde. Wenn der ausgetauscht werden müsste, dann heißt es das das halbe Badezimmer erneuert werden muss. Wir vermuten das der Abfluss der Auslöser war, irgendwo war dieser Kunststoffanstrich undicht, das hat die Verlegeplatte aufquellen lassen und die Dielenbretter darunter. Dann senkte sich die Dusche ab und der Riss bei der Silikonfuge entstand. Vorhanden ist eine Gebäude und eine Leitungswasserversicherung.
Die Gebäudeversicherung stellt sich krumm, die haben nur den Schaden bei den Vermietern im Erdgeschoss geregelt plus den Trocknen im 1. Stock. Alles weitere will die Versicherung nicht begleichen aufgrund der defekten Silikonfuge, es kam nur so ein blöder Spruch, dass sie nur zahlen werden wenn wir nachweisen können das im Abfluss ein Riss oder Loch wäre.
Langsam verzweifel ich hier, dass ich zu einem Rechtsanwalt muss ist mir inzwischen auch klar, lustig unsere Rechtsschutz ist bei der gleichen Versicherung. Aber vorher wollte ich doch nochmal hier im Internet nach Rat fragen. Wie seht Ihr das ganze?