EBK: Verkaufen oder vermieten

Diskutiere EBK: Verkaufen oder vermieten im Ausstattung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hi, ich vermiete meine Wohnung zum ersten Mal. Ich habe eine neue EBK (gute Markenküche). Wie sind die Erfahrungen: soll ich die Küche eher...
  • EBK: Verkaufen oder vermieten Beitrag #1

B.Langer

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Hi,

ich vermiete meine Wohnung zum ersten Mal. Ich habe eine neue EBK (gute Markenküche).
Wie sind die Erfahrungen: soll ich die Küche eher verkaufen oder vermieten. Wenn vermieten, wieviel Aufschlag auf den Mietpreis kann ich machen? :gehtnicht

Viele Grüße
Björn
 
  • EBK: Verkaufen oder vermieten Beitrag #2

fizzgig

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du bist dann voll und ganz für die vermietet küche verantwortlich, wenn sie nach 5 jahren kaputt ist musst du eine neue (gelcihwertige einsetzen) steht ja so im mietvertrag. (berichtigt mich)
ich würd sie dem mieter evtl verkaufen?! , vileeicht auch mit abstottern über die miete??
 
  • EBK: Verkaufen oder vermieten Beitrag #3

aspren01

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Also ich vermiete inzwischen nur noch mit EBK. Allerdings ist meine Mieterkundschaft eher im Bereich 'jung und ohne Kinder'. Diese Gruppe hat oft keine Kueche zum mitbringen und suchen ganz zielstrebig Wohnungen die eben eine gute EBK schon haben. Muss natuerlkich dazusagen, dass meine EBKs eher etwas preisguenstiger sind.
Ich berechne einen Aufschlag von ca. 20 - 40 Euro je nach Groesse und Ausstattung der Kueche.
Bezueglich, dass der Vermieter dann fuer die Kueche voll verantwortlich ist, habe ich keine Probleme. Das ist ja auch nicht anders wie mit den Badamaturen, Fliesen, usw. Abnutzung gibt es immer und wenn die Mieter was kaputt machen, dann muessen sie es eben bezahlen. Ich hab z.B. eine Kueche nun schon 15 Jahren und ist noch tadellos - sogar alle Elektrogeraete funktionieren noch. Kommt eben ein bischen auf die Mieter drauf an wie sie mit der Kueche umgehen.
Meine Empfehlung an Dich waere, dass Du die Entscheidung gemaess der Marktnachfrage triffst. Es kommt eben drauf an welche Mietergruppe Du haupsaechlich mit der Wohnung ansprichst.
Andreas
 
  • EBK: Verkaufen oder vermieten Beitrag #4

Insolvenzprofi

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Original von aspren01
Allerdings ist meine Mieterkundschaft eher im Bereich 'jung und ohne Kinder'. Diese Gruppe hat oft keine Kueche zum mitbringen und suchen ganz zielstrebig Wohnungen die eben eine gute EBK schon haben.

das finde ich gut, ich hatte früher total probleme wegen meinem alter eine wohnung zu finden

Original von aspren01
Das ist ja auch nicht anders wie mit den Badamaturen, Fliesen, usw. Abnutzung gibt es immer und wenn die Mieter was kaputt machen, dann muessen sie es eben bezahlen.

darauf kommt es an, ob es ein schaden nach

StGB 303

ist, dann muss natürlich der mieter dafür aufkommen, aber wenn es ein schaden ist, der nach
BGB 538
ist, muss der vermieter dafür bezahlen,,,,allerdings dann nicht, wenn er diesen mangel nach BGB 536c
nicht anzeigt
 
  • EBK: Verkaufen oder vermieten Beitrag #5

aspren01

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Original von Insolvenzprofi
darauf kommt es an, ob es ein schaden nach StGB 303 ist, dann muss natürlich der mieter dafür aufkommen, aber wenn es ein schaden ist, der nach
BGB 538 ist, muss der vermieter dafür bezahlen,,,,allerdings dann nicht, wenn er diesen mangel nach BGB 536c
nicht anzeigt
Danke fuer die Info. Ist manchmal ganz gut im BGB zu stoebern. Musste natuerlich die Artikel zuerst im Internet nachlesen ... :-)

Villeicht wuerde ein Beispiel hier helfen: Ein Vermieter reisst (unbeabsichtigt) eine Schranktuer der mitvermieteten EBK heraus. Wer muss das zahlen? Vermieter oder Mieter? Ist das eh ein Versicherungsfall der Privathaftpflicht des Mieters?
 
  • EBK: Verkaufen oder vermieten Beitrag #6

B.Langer

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Grundsätzlich müsste das doch ein Fall für die Privathaftpflicht sein, oder nicht?
Ansonsten läuft das ja nicht unter der normalen Abnutzung, ich denke der mieter müsste das zahlen...
 
  • EBK: Verkaufen oder vermieten Beitrag #7

Capo

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Jawoll ,das wäre Mietersache. Instandhaltung ist es nicht (wie ein gerissener Rolladengurt oder ein verschliessenes Schloss) und auch kein normales Verwohnen( wie zB Dübellöcher).

Der größte Streitpunkt ist immer der Wohnungszylinder (ein sehr beliebtes Beispiel für die Instandhaltung bzw Versicherung). Der Mieter kommt mit seinem Schlüssel (kopie) nicht mehr in seine Wohnung.
1. Der Schlüssel ist durch häufige Nutzung abgenutzt und unbrauchbar. Vermieter!
2. Die Freundin des Mieters hat ihren Schlüssel im Zylinder abgebrochen. Mieter!
3. Ein Rohrbruch in der verlassenen Wohnung machte das Aufbrechen durch den Handwerker notwendig. Vermieter bzw Versicherung!
4. Die Kopie ist schlecht gemacht und passt deswegen nicht. Mieter!
5. Die Freundin hat den Zylinder getauscht und "ihn" somit rausgeschmissen.
Mieter!
6. Kein einziger Schlüssel passt und die oberen Punkte treffen nicht zu: Der Zylinder muss getauscht werden! Vermieter, da Abnutzung!
7. wie Fall 6, jedoch gehört der Zylinder dem Mieter: Mieterproblem!

Bei der EBK wäre das so:
1.Gewaltsames abbrechen der Schranktür (Spuren im Holz am Scharnier) Mieter bzw Versicherung
2. Abfallen der Tür wegen gebrochenem Scharnier --> Vermieter wegen üblichem Gebrauch...
 
Thema:

EBK: Verkaufen oder vermieten

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