T_Mueller
Hallo Forengemeinde,
ich bin zusammen mit meinem Bruder seit heute Eigentümer einer Wohnung. Wir haben diese von unseren Eltern als vorzeitiges Erbe überschrieben bekommen und werden uns ab sofort um die Belange der Wohnung kümmern. Es handelt sich um eine 2 Zimmerwohnung in München, ca 48 qm, die wir möbliert vermieten.
Bis Anfang des Jahres war die Wohnung an einen Mieter vermietet, der eigentlich auch immer gezahlt hat - nur die letzten 4 Monate nicht mehr. Meine Mutter hat das leider zu spät gemerkt - da war er schon still und heimlich ausgezogen, ohne den Mietvertrag ordendlich gekündigt zu haben. Nun stehen, nach Abzug der Kaution, noch drei Monatsmieten aus, die er uns auch mündlich verprochen hat. Ärgerlich ist, dass wir das sehr spät erst gemerkt haben, und deshalb die Wohnung auch erst ab Mai wieder vermieten konnten.
Mein Vater hat mit ihm telefonisch vereinbart, dass er die ausstehenden Mietschulden in Raten von 100 Euro abstottern kann (was meiner Meinung nach eine faire Übereinkunft darstellt), und der Mieter ist auch (mündlich) darauf eingegangen. Nur gezahlt hat er bisher nicht. Nun hat mein Vater ihm eine Erklärung zugeschickt, die er unterschrieben zurück senden sollte, in der der Mieter uns die ausstehenden Schulden schriftlich bestätigt. Trotz frankiertem Rückumschlag kam bisher keine Antwort. Auf telefonische Anfragen reagiert er stets mit Verständnis und beteuert, dass er darauf wartet, bis er von seinem letzten großen Auftrag das Geld bekommt, das seinerseits noch aussteht.
Nun ist die Frage, wie wir weiter vorgehen können. Die Wohnung ist inzwischen wieder vermietet, also haben wir da momentan auch keine Mietausfälle, wir stehen auch nicht kurz vor dem finanziellen Ruin, dennoch ist der ausstehende Betrag auch für uns kein Pappenstiel. Macht es Sinn, den ehemaligen Mieter selbst abzumahnen? Auf bisherige schriftliche Kontaktaufnahme (per Einschreiben!) hat er nicht reagiert und tut so, als hätte er die Post nicht bekommen ("ich war nicht zu Hause"). Sollen wir ihn über einen Anwalt abmahnen? Oder sollen wir gleich härtere Geschütze auffahren (anzeige) ? Vielleicht kann er ja wirklich nicht zahlen und steht selber vor dem finanziellen Bankrott, dann ist ja auch nichts zu holen bei ihm. Beim letzten Telefonat zwischen ihm und meinem Vater hat er wohl gesagt, dass er derzeit wieder arbeitet, das heißt also, es müsste auch bald wieder Geld vorhanden sein.
Da ich jetzt zum ersten Mal Vermieter bin, und nicht weiß, wie da der Rechtsweg ist, würde ich mich gerne mal darüber informieren, was es da für Möglichkeiten gibt. Ich hoffe, ich habe alle relevanten Informationen preisgegeben, falls ich etwas vergessen habe, bitte einfach nachfragen!
Es wäre schön, wenn jemand dazu ein paar Tipps geben könnte, wie man da sinnvoll vorgeht. Ich habe leider keinerlei Erfahrung mit sowas.
Danke im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Müller
ich bin zusammen mit meinem Bruder seit heute Eigentümer einer Wohnung. Wir haben diese von unseren Eltern als vorzeitiges Erbe überschrieben bekommen und werden uns ab sofort um die Belange der Wohnung kümmern. Es handelt sich um eine 2 Zimmerwohnung in München, ca 48 qm, die wir möbliert vermieten.
Bis Anfang des Jahres war die Wohnung an einen Mieter vermietet, der eigentlich auch immer gezahlt hat - nur die letzten 4 Monate nicht mehr. Meine Mutter hat das leider zu spät gemerkt - da war er schon still und heimlich ausgezogen, ohne den Mietvertrag ordendlich gekündigt zu haben. Nun stehen, nach Abzug der Kaution, noch drei Monatsmieten aus, die er uns auch mündlich verprochen hat. Ärgerlich ist, dass wir das sehr spät erst gemerkt haben, und deshalb die Wohnung auch erst ab Mai wieder vermieten konnten.
Mein Vater hat mit ihm telefonisch vereinbart, dass er die ausstehenden Mietschulden in Raten von 100 Euro abstottern kann (was meiner Meinung nach eine faire Übereinkunft darstellt), und der Mieter ist auch (mündlich) darauf eingegangen. Nur gezahlt hat er bisher nicht. Nun hat mein Vater ihm eine Erklärung zugeschickt, die er unterschrieben zurück senden sollte, in der der Mieter uns die ausstehenden Schulden schriftlich bestätigt. Trotz frankiertem Rückumschlag kam bisher keine Antwort. Auf telefonische Anfragen reagiert er stets mit Verständnis und beteuert, dass er darauf wartet, bis er von seinem letzten großen Auftrag das Geld bekommt, das seinerseits noch aussteht.
Nun ist die Frage, wie wir weiter vorgehen können. Die Wohnung ist inzwischen wieder vermietet, also haben wir da momentan auch keine Mietausfälle, wir stehen auch nicht kurz vor dem finanziellen Ruin, dennoch ist der ausstehende Betrag auch für uns kein Pappenstiel. Macht es Sinn, den ehemaligen Mieter selbst abzumahnen? Auf bisherige schriftliche Kontaktaufnahme (per Einschreiben!) hat er nicht reagiert und tut so, als hätte er die Post nicht bekommen ("ich war nicht zu Hause"). Sollen wir ihn über einen Anwalt abmahnen? Oder sollen wir gleich härtere Geschütze auffahren (anzeige) ? Vielleicht kann er ja wirklich nicht zahlen und steht selber vor dem finanziellen Bankrott, dann ist ja auch nichts zu holen bei ihm. Beim letzten Telefonat zwischen ihm und meinem Vater hat er wohl gesagt, dass er derzeit wieder arbeitet, das heißt also, es müsste auch bald wieder Geld vorhanden sein.
Da ich jetzt zum ersten Mal Vermieter bin, und nicht weiß, wie da der Rechtsweg ist, würde ich mich gerne mal darüber informieren, was es da für Möglichkeiten gibt. Ich hoffe, ich habe alle relevanten Informationen preisgegeben, falls ich etwas vergessen habe, bitte einfach nachfragen!
Es wäre schön, wenn jemand dazu ein paar Tipps geben könnte, wie man da sinnvoll vorgeht. Ich habe leider keinerlei Erfahrung mit sowas.
Danke im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Müller