schumick
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guten tag allerseits,
in einem objekt mit 25 wohneinheiten wurden die ww zähler zum letzten mal
1998 geeicht; es besteht ein wartungsvertrag zwischen hausverwaltung und der firma,
bei der die erfassungsgeräte geleast wurden; diese hat ihre schlamperei bereits
zugegeben. mir gehören drei kleine appartements in besagtem objekt und ich hatte
einer mieterin in unkenntnis der nicht erfogten eichung eine ganz normale abrechnung
geschickt, die sie aber (über ein schreiben des mietervereins an mich) nicht bereit ist ,
zu zahlen; kann ich ja auch nachvollziehen. wie kann ich nun meine nbk abrechnung 2005
noch korrigieren, damit sie formell richtig wird? in der hvo steht etwas von 15% kürzung,
haus und grund meite, die gesamte abrechnung sei ungültig und müsse nun nach fläche
gerechnet werden; es geht um ein praktikables vorgehen, was mv und mieterin ruhigstellen
soll;
in der zwischenzeit wurden die zähler erneuert und den zähler der strittigen wohnung
habe ich auslittern lassen! wie sehr hilft mir das argument, dass ein ungeeichter zähler
niemals mehr verbrauch anzeigt, als ein ungeeichter? gegen das eichgesetz habe ich ja
nun mal verstoßen!
vielen dank für jeden hinweis
schumick
in einem objekt mit 25 wohneinheiten wurden die ww zähler zum letzten mal
1998 geeicht; es besteht ein wartungsvertrag zwischen hausverwaltung und der firma,
bei der die erfassungsgeräte geleast wurden; diese hat ihre schlamperei bereits
zugegeben. mir gehören drei kleine appartements in besagtem objekt und ich hatte
einer mieterin in unkenntnis der nicht erfogten eichung eine ganz normale abrechnung
geschickt, die sie aber (über ein schreiben des mietervereins an mich) nicht bereit ist ,
zu zahlen; kann ich ja auch nachvollziehen. wie kann ich nun meine nbk abrechnung 2005
noch korrigieren, damit sie formell richtig wird? in der hvo steht etwas von 15% kürzung,
haus und grund meite, die gesamte abrechnung sei ungültig und müsse nun nach fläche
gerechnet werden; es geht um ein praktikables vorgehen, was mv und mieterin ruhigstellen
soll;
in der zwischenzeit wurden die zähler erneuert und den zähler der strittigen wohnung
habe ich auslittern lassen! wie sehr hilft mir das argument, dass ein ungeeichter zähler
niemals mehr verbrauch anzeigt, als ein ungeeichter? gegen das eichgesetz habe ich ja
nun mal verstoßen!
vielen dank für jeden hinweis
schumick