Eigenbedarf auf eine größere Wohnung in meinem Haus

Diskutiere Eigenbedarf auf eine größere Wohnung in meinem Haus im Kündigung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo. Ich bin ab 1.10.06 stolzer Hausbesitzer, ich wohne selbst in dem gekauftem Haus seit 3 Jahren. Meine Wohnung ist die keinste Wohnung im...
  • Eigenbedarf auf eine größere Wohnung in meinem Haus Beitrag #1

Havert

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Hallo.
Ich bin ab 1.10.06 stolzer Hausbesitzer, ich wohne selbst in dem gekauftem Haus seit 3 Jahren. Meine Wohnung ist die keinste Wohnung im Haus und hat noch Mansade. Jetzt möchte ich die Wohnung unter mir nutzen, sie ist größer und hat mehr Räume. In der Wohnung lebt seit einem Jahr ein Mieter alleinstehend und im beschäftigtem Verhältniß. Wie müsste die Eigenbedarfskündigung aussehen um rechtens zu sein.
 
  • Eigenbedarf auf eine größere Wohnung in meinem Haus Beitrag #2

Capo

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gibt es noch weitere Mieter in dem Haus?
 
  • Eigenbedarf auf eine größere Wohnung in meinem Haus Beitrag #3

Havert

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Das Haus hat 4 Wohnungen 3 sind vermietet eine bewohne ich selbst
 
  • Eigenbedarf auf eine größere Wohnung in meinem Haus Beitrag #4

RMHV

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Original von Havert
Wie müsste die Eigenbedarfskündigung aussehen um rechtens zu sein.

Zunächst gibt es keinerlei Vorschriften zum Aussehen einer Kündigung.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und begründet werden.

Eigenbedarf wäre der Kündigungsgrund. Für die Wirksamkeit der Kündigung ist keine weitere Begründung nötig. Das Mietverhältnis wird allerdings durch die begründete Kündigung keineswegs zwingend beendet. Es wird für den weiteren Verlauf sinnvoll sein, die derzeitige Wohnsituation des Eigentümers nach Personenzahl und Wohnfläche als Rechtfertigung für den Wunsch nach einem Wohnungswechsel zu beschreiben.

Der Mieter soll nach § 568 Abs. 2 "auf die Möglichkeit, die Form und die Frist des Widerspruchs nach den §§ 574 bis 574b rechtzeitig" hingewiesen werden. Da bei einem unterlassenen Hinweis die Widerspruchsfrist des Mieters nicht abläuft, ist der Hinweis eigentlich aus faktischen Gründen zwingend erforderlich. Mit dem Hinweis sollte vom Mieter auch eine Begründung für eine behauptete besondere Härte verlangt werden.
 
  • Eigenbedarf auf eine größere Wohnung in meinem Haus Beitrag #5

Insolvenzprofi

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Original von RMHV

Eigenbedarf wäre der Kündigungsgrund. Für die Wirksamkeit der Kündigung ist keine weitere Begründung nötig.

leider nicht, das Wort "eigenbedarf" als solches reicht nicht aus

Quelle:
Oberlandesgericht Karlsruhe
Rechtsentscheid
Wohnungswirtschaft und Mietrecht 1982, S. 241
Landgericht Dortmund
Wohnungswirtschaft und Mietrecht 1975, S. 148

Als gründe, die auch angeben werden müssen, da die Kündigung sonst unwirksam ist, kann folgendes gemacht werden;

Folgende Bedarfgründe kommen unter anderem in Betracht:
m) berufliche Gründe (z.B. berufsbedingter Ortswechsel, Eintritt in den Ruhestand),
n) gesundheitliche Gründe (z.B. Aufnahme einer Pflegeperson),
o) Veränderung der Lebenssituation (z.B. Begründung einer Lebensgemeinschaft, Geburt von Kindern, Heirat),
p) beabsichtigte Scheidung oder Getrenntleben des Vermieters,
q) wirtschaftliche Gründe (z.B. Vermieter muß die bisher innegehabte Wohnung wegen einer Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse vermieten)

hier noch einige Urteile dazu:
1.)
Rechtsmissbräuchlich ist der Eigenbedarf, wenn im gleichen Haus eine andere oder mehrere vergleichbare Wohnungen leer stehen und der Vermieter dort einziehen könnte. Nur sehr gute Argumente beweisen, warum er ausgerechnet die gekündigte Mieterwohnung benötigt. Allerdings muss die Wohnung ähnlich sein in Größe, Lage oder Zuschnitt (BVerfG AZ 1 BvR 416/90).
2.)
Er beansprucht einen überhöhten Wohnbedarf: Die 18-jährige Tochter soll in eine 107 Quadratmeter große Wohnung ziehen (LG Bremen AZ 2 S 324/91) oder eine allein erziehende Mutter mit Kind in eine 7-Zimmer-Wohnung (Bundesverfassungsgericht AZ 1 BvR 308, 336, 356/88). Aber nicht jeder Wunsch nach großem Wohnraum wird als rechtsmissbräuchlich abgelehnt. Begründet der Vermieter seinen Wunsch nachvollziehbar und vernünftig, gibt ihm das Gericht Recht. Es berücksichtigt auch seine gegenwärtigen Lebensumstände (LG Kiel AZ 1 S 315/89

hoffe Dir geholfen zu haben...
 
  • Eigenbedarf auf eine größere Wohnung in meinem Haus Beitrag #6

RMHV

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Original von Insolvenzprofi
Original von RMHV

Eigenbedarf wäre der Kündigungsgrund. Für die Wirksamkeit der Kündigung ist keine weitere Begründung nötig.

leider nicht, das Wort "eigenbedarf" als solches reicht nicht aus

Quelle:
Oberlandesgericht Karlsruhe
Rechtsentscheid
Wohnungswirtschaft und Mietrecht 1982, S. 241
Landgericht Dortmund
Wohnungswirtschaft und Mietrecht 1975, S. 148

Als gründe, die auch angeben werden müssen, da die Kündigung sonst unwirksam ist, kann folgendes gemacht werden;
...
hier noch einige Urteile dazu:
1.)
Rechtsmissbräuchlich ist der Eigenbedarf, wenn im gleichen Haus eine andere oder mehrere vergleichbare Wohnungen leer stehen und der Vermieter dort einziehen könnte. Nur sehr gute Argumente beweisen, warum er ausgerechnet die gekündigte Mieterwohnung benötigt. Allerdings muss die Wohnung ähnlich sein in Größe, Lage oder Zuschnitt (BVerfG AZ 1 BvR 416/90).
2.)
Er beansprucht einen überhöhten Wohnbedarf: Die 18-jährige Tochter soll in eine 107 Quadratmeter große Wohnung ziehen (LG Bremen AZ 2 S 324/91) oder eine allein erziehende Mutter mit Kind in eine 7-Zimmer-Wohnung (Bundesverfassungsgericht AZ 1 BvR 308, 336, 356/88). Aber nicht jeder Wunsch nach großem Wohnraum wird als rechtsmissbräuchlich abgelehnt. Begründet der Vermieter seinen Wunsch nachvollziehbar und vernünftig, gibt ihm das Gericht Recht. Es berücksichtigt auch seine gegenwärtigen Lebensumstände (LG Kiel AZ 1 S 315/89

hoffe Dir geholfen zu haben...

Alles schon seit langem überholt...
Nachzulesen beim Bundesverfassungsgericht 1 BvR 29/99 vom 20.5.1999, Absatz-Nr. 15, http://www.bverfg.de
Dort ist auszugsweise zu lesen: "Sie (die Zivilgerichte) müssen die Entscheidung des Eigentümers über seinen Wohnbedarf grundsätzlich achten (vgl. BVerfGE 79, 292 <303 ff.>). Denn es unterliegt der alleinigen, sich aus dem Eigentumsgrundrecht ergebenden Befugnis des Vermieters zu bestimmen, welchen Wohnbedarf er für sich und seine Angehörigen als angemessen ansieht (vgl. BVerfGE 68, 361 <373 f.>)".

Die Gerichte sind also nicht zur Überprüfung der Eigentümerentscheidung befugt. Damit kann auch keine weitere Begründung als Voraussetzung für die Zulässigkeit der Kündigung verlangt werden. Die Kündigung ist bereits mit dem Wunsch des Eigentümers auf Selbstnutzung der Wohnung ausreichend begründet.
Ob das Mietverhältnis mit einer derart knappen Begründung tatsächlich beendet wird, hängt dann vom Ergebnis der Interessenabwägung nach einem Widerspruch des Mieters wegen einer besonderen Härte ab.
 
  • Eigenbedarf auf eine größere Wohnung in meinem Haus Beitrag #7

Insolvenzprofi

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Danke erstmal für die Antwort.,..

ich habe letztens ein report im ZDF darüber gesehen beo ratgeber recht... aber da wurde auch gesagt, sogar von einem anwalt der dort befragt wurde, dass es nur unter gewissen vorraussetzungen möglich ist eine größrere Wohnung als die eigene auf eigenbedarf freizumachen, dieses war sehr interessant...naja, versuchen kann man es ja, aber ich sage mal, sollte die eine Wohnung 220 m² haben und die andere 280 m² dann ist es kaum recht zufertigen.,..
ich bleibe dabei, es wird schwierig sein es zu wiederlegen... da viele gerichte es unterschiedlich sehen, deswegen mein Rat; eine BGH entscheidung muss her...
 
Thema:

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