dooferVermieter
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Hallo,
hier kopiere ich mal die Antwort von einem Anwalt, den ich wegen der Eigenbedarfsfrage konsultiert habe:
meine Frage war:[ist es möglich, meine vermietete Parterrewohnung wegen Eigenbedarf zu kündigen, damit ich darin einen Laden eröffnen kann?]
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Antwort eines Rechtsanwalts:
Eine Eigenbedarfskündigung ist auch dann gerechtfertigt, wenn der Eigentümer die Wohnung für überwiegend berufliche Zwecke benutzen möchte.
Der BGH stellt klar, dass eine inhaltliche Überprüfung von Eigenbedarfsgründen praktisch nicht stattzufinden hat. Der Vermieter ist frei darin, auch überhöhten oder scheinbar unvernünftigen Eigenbedarf geltend zu machen. Auch einer überwiegend gewerblichen Nutzung der Wohnung steht aus zivilrechtlicher Sicht nichts entgegen. Die Grenze ist dort erreicht, wo der geltend gemachte Bedarf keinerlei Bezug zu einer Wohnraumnutzung mehr hat.
Es ist also nur möglich, wenn die Wohnung wenigstens teilweise auch als Wohnraum genutzt werden soll.
Als Begründung reicht es jedoch aus, dass die Wohnung teilweise zu Berufszwecken genutzt werden soll.
Leute, wir sind doch nicht enteignet worden, als wir vermietet haben. Es kann doch wohl nicht sein, dass wir um unser Eigentum bitten, betteln und kämpfen müssen, wenn wir die Räume wieder selbst benötigen. Wir verzichten dann ja auch auf die Miete. Ein Mieter kann ja auch jederzeit seine Kündigung abgeben. Ist mir erst vor zwei Wochen passiert: da hat mir ein Mieter eine formlose, undatierte Teilkündigung seines Mietverhältnisses ohne Angabe eines Auszugtermins vorbeigebracht und Schwups, drei Tage später war er verschwunden, ohne mir Telefonnummer oder neue Adresse zu hinterlassen. Und unsereins wenn sein Eigentum wieder selbst braucht, muss (oft) darum kämpfen. Bei mir steht sowas jetzt wohl auch an
Gruß
dooferVermieter
hier kopiere ich mal die Antwort von einem Anwalt, den ich wegen der Eigenbedarfsfrage konsultiert habe:
meine Frage war:[ist es möglich, meine vermietete Parterrewohnung wegen Eigenbedarf zu kündigen, damit ich darin einen Laden eröffnen kann?]
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Antwort eines Rechtsanwalts:
Eine Eigenbedarfskündigung ist auch dann gerechtfertigt, wenn der Eigentümer die Wohnung für überwiegend berufliche Zwecke benutzen möchte.
Der BGH stellt klar, dass eine inhaltliche Überprüfung von Eigenbedarfsgründen praktisch nicht stattzufinden hat. Der Vermieter ist frei darin, auch überhöhten oder scheinbar unvernünftigen Eigenbedarf geltend zu machen. Auch einer überwiegend gewerblichen Nutzung der Wohnung steht aus zivilrechtlicher Sicht nichts entgegen. Die Grenze ist dort erreicht, wo der geltend gemachte Bedarf keinerlei Bezug zu einer Wohnraumnutzung mehr hat.
Es ist also nur möglich, wenn die Wohnung wenigstens teilweise auch als Wohnraum genutzt werden soll.
Als Begründung reicht es jedoch aus, dass die Wohnung teilweise zu Berufszwecken genutzt werden soll.
Leute, wir sind doch nicht enteignet worden, als wir vermietet haben. Es kann doch wohl nicht sein, dass wir um unser Eigentum bitten, betteln und kämpfen müssen, wenn wir die Räume wieder selbst benötigen. Wir verzichten dann ja auch auf die Miete. Ein Mieter kann ja auch jederzeit seine Kündigung abgeben. Ist mir erst vor zwei Wochen passiert: da hat mir ein Mieter eine formlose, undatierte Teilkündigung seines Mietverhältnisses ohne Angabe eines Auszugtermins vorbeigebracht und Schwups, drei Tage später war er verschwunden, ohne mir Telefonnummer oder neue Adresse zu hinterlassen. Und unsereins wenn sein Eigentum wieder selbst braucht, muss (oft) darum kämpfen. Bei mir steht sowas jetzt wohl auch an
Gruß
dooferVermieter