mrv153
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Hallo zusammen,
da wir gerade am verzweifeln sind schildere ich unsere Situation.
Wir haben vor etwa 3 Jahren ein Haus geerbt, mit 3 Wohnungen (1. OG, EG, UG Keller).
Wir wollten in die EG Wohnung einziehen, allerdings wird diese von einer 70-Jährigen Frau belagert, die nicht ausziehen möchte. Sie wurde bereits vor 2.5 Jahren wegen Eigenbedarf gekündigt, allerdings widerspricht sie dieser Kündigung. Sie wohnt dort seit 16 Jahren. Für eine Räumungsklage fehlt aktuell noch das Geld.
Nun sind wir in die 60qm große Kellerwohnung eingezogen, die Frau hat im Keller eine Waschmaschine im Waschkeller und einen 15qm großen Kellerraum, den wir als Eigentum beanspruchen wollen. Wir brauchen einfach den zusätzlichen Raum sowie die Waschküche. Sie hat 2 Badezimmer und den Platz!
Zur Info: Die Frau wohnt alleine mit 70 Jahren in einer 120qm großen EG Wohnung, wir wohnen zu 2. in einer 60qm großen Kellerwohnung.
Können wir der Mieterin den Kellerraum sowie die Waschküche verwehren? Es existiert nur ein mündlicher Mietvertrag.
da wir gerade am verzweifeln sind schildere ich unsere Situation.
Wir haben vor etwa 3 Jahren ein Haus geerbt, mit 3 Wohnungen (1. OG, EG, UG Keller).
Wir wollten in die EG Wohnung einziehen, allerdings wird diese von einer 70-Jährigen Frau belagert, die nicht ausziehen möchte. Sie wurde bereits vor 2.5 Jahren wegen Eigenbedarf gekündigt, allerdings widerspricht sie dieser Kündigung. Sie wohnt dort seit 16 Jahren. Für eine Räumungsklage fehlt aktuell noch das Geld.
Nun sind wir in die 60qm große Kellerwohnung eingezogen, die Frau hat im Keller eine Waschmaschine im Waschkeller und einen 15qm großen Kellerraum, den wir als Eigentum beanspruchen wollen. Wir brauchen einfach den zusätzlichen Raum sowie die Waschküche. Sie hat 2 Badezimmer und den Platz!
Zur Info: Die Frau wohnt alleine mit 70 Jahren in einer 120qm großen EG Wohnung, wir wohnen zu 2. in einer 60qm großen Kellerwohnung.
Können wir der Mieterin den Kellerraum sowie die Waschküche verwehren? Es existiert nur ein mündlicher Mietvertrag.