Eigenbedarf obw ich schon im haus wohne

Diskutiere Eigenbedarf obw ich schon im haus wohne im Kündigung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; hallo, ich bewohne eine 35 qm wohnung in dem haus meiner großeltern/eltern. ich möchte mich aber "vergrößern" und würde gerne die beiden kleineren...
  • Eigenbedarf obw ich schon im haus wohne Beitrag #1

meerschaum

hallo,
ich bewohne eine 35 qm wohnung in dem haus meiner großeltern/eltern. ich möchte mich aber "vergrößern" und würde gerne die beiden kleineren wohnungen in der unteren etage zusammenlegen lassen und diese nutzen. kann man den beiden mietern in diesem fall wg eigenbarf kündigen ? oder ist das unmöglich wenn ich schon das haus bewohne ?

über hilfe wäre ich dankbar !
 
  • Eigenbedarf obw ich schon im haus wohne Beitrag #2

Capo

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Da ich davon ausgehe, dass du der Vermieter bist, kannst du nicht wegen Eigenbedarf kündigen, es sei denn, deine Familie verghrößert sich und eine Wohnung ist notwendig. Nur weil man den Mieter nicht mehr im selben Haus haben möchte, darf man nicht kündigen. Eigenbedarf heisst, die Wohnung wird für einen Angehörigen oder sich selbst NOTWENDIG, weil man sonst gezwungen ist, eine andere Wohnung anzumieten. Aber eine weitere Wohnung würde dir ja nichts bringen bzw die würdest du gar nicht wollen (für wen auch).

Sorry, aber so ein "Eigenbedarf" wird schlecht durchsetzbar sein.
 
  • Eigenbedarf obw ich schon im haus wohne Beitrag #3

RMHV

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Original von capo
Da ich davon ausgehe, dass du der Vermieter bist, kannst du nicht wegen Eigenbedarf kündigen, es sei denn, deine Familie verghrößert sich und eine Wohnung ist notwendig. Nur weil man den Mieter nicht mehr im selben Haus haben möchte, darf man nicht kündigen. Eigenbedarf heisst, die Wohnung wird für einen Angehörigen oder sich selbst NOTWENDIG, weil man sonst gezwungen ist, eine andere Wohnung anzumieten. Aber eine weitere Wohnung würde dir ja nichts bringen bzw die würdest du gar nicht wollen (für wen auch).

Sorry, aber so ein "Eigenbedarf" wird schlecht durchsetzbar sein.

Sorry Capo, aber das liegt weit neben des Sache...

Es ist irgendwie traurig, dass man noch immer darauf hinweisen muss, aber nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichts aus 1999 entscheidet ganz allein der Vermieter über seinen Wohnbedarf. Diese Entscheidung ist auch durch die Gerichte nicht überprüfbar (BVerfG, 1 BvR 29/99 vom 20.5.1999, Absatz-Nr. 15, http://www.bverfg.de/). Der Vermieter hat sich mit der Entscheidung, eine Wohnung mit 35 m² zu bewohnen, nicht auf alle Ewigkeit darauf festgelgt, dass er sich mit diesen 35 m² zufrieden geben müsste.

Notwendig ist eine Wohnungsgröße also immer dann, wenn der Vermieter diese Größe für sich selbst haben möchte.

Es ging auch nicht darum, dass der Vermieter 2 Wohnungen im Haus selbst nutzen möchte, sondern darum aus 2 kleinen Wohnungen durch Zusammenlegung eine größere Wohnung zu manchen. Abgesehen davon wäre ein Eigenbedarf auch dann nicht ausgeschlossen, wenn der Vermieter 2 Wohnungen selbst nutzen wollte. Es wird, wie fast immer, auf den Einzelfall ankommen.

Eine Eigenbedarfskündigung ist bereits mit der Angabe "Eigenbedarf" als Kündigungsgrund ausreichend begründet und damit zunächst wirksam. Gegen die wirksame Kündigung kann der Mieter nach § 574 Widerspruch wegen einer besonderen Härte einlegen. Die besondere Härte wird der Mieter begründen müssen. Es hat dann eine Interessenabwägung zu erfolgen. Über den Ausgang dieser Interessenabwägung kann hier mangels Kenntnis der Mietersituation noch nicht einmal spekuliert werden.
 
  • Eigenbedarf obw ich schon im haus wohne Beitrag #4

Jerry

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Na das ist doch mal eine mutmachende Aussage ;)

An sich ist es ja auch schwer verständlich, wenn man den Eigenbedarf bis ins kleinste nachweisen müsste - es reicht doch aus, wenn die Eigenbedarfskündigung wegen eines Sachverhalts, den der Mieter belegen kann, unzumutbar werden kann. Wieviel Schutz der Mieterinteressen muss da noch sein?

Eigentum verpflichtet - da muss es wenigstens auch mal angemessen berechtigen...

Jerry
 
  • Eigenbedarf obw ich schon im haus wohne Beitrag #5

Capo

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Sorry Capo, aber das liegt weit neben des Sache...

Da bin ich doch mal positiv überrascht. Dann gibt's vielleicht noch Hoffnung für's Mietrecht :top

@RMHV
Thx, dass du mich verbesserst (wenn nötig) :top
 
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