Eigenbedarf trotz Nutzung von 2 der 3 Wohnungen

Diskutiere Eigenbedarf trotz Nutzung von 2 der 3 Wohnungen im Kündigung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo zusammen, ich habe vor 25 Jahren ein Mehrfamilienhaus mit drei Wohnungen gebaut. Eine Wohnung bewohne ich mit meiner Ehefrau. In der...
  • Eigenbedarf trotz Nutzung von 2 der 3 Wohnungen Beitrag #1

Heiko924

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Hallo zusammen,

ich habe vor 25 Jahren ein Mehrfamilienhaus mit drei Wohnungen gebaut.

Eine Wohnung bewohne ich mit meiner Ehefrau. In der anderen Wohnung war ursprünglich vermietet, hier haben wir aber vor 15 Jahren Eigenbedarf angemeldet, da wir Platz für unsere Kinder benötigten. Mittlerweile sind die Kinder aus dem Haus und in der Wohnung befinden sich unsere Arbeitszimmer, Gästezimmer usw.

Und die dritte Wohnung ist vermietet. Der Mieter ist Ende 70 und wohnt seit Fertigstellung des Hauses dort. Der Mieter gehört seit einigen Jahren der Reichsbürger-Szene an, wodurch der Umgang mit ihm sehr sehr unangenehm geworden ist. Pflichtverletzungen des Mietvertrages liegen nicht vor, wir hoffen aber schon länger auf einen Auszug des Mieters.

Meine Tochter bekommt Endes des Jahres Nachwuchs und der Plan ist eigentlich, dass sie dann wieder zu uns ist Haus ziehen. Kommt bei der dritten Wohnung die Anmeldung von Eigenbedarf überhaupt in Betracht? Ein Richter würde ja vermutlich argumentieren, dass wir schon zwei der drei Wohnungen nutzen. Dann müsste die Wohnung mit Arbeits- und Gästezimmern eben geräumt werden und meine Tochter könnte ja dort einziehen. Das ist ja aber auch nicht Sinn der Sache
 
  • Eigenbedarf trotz Nutzung von 2 der 3 Wohnungen Beitrag #2

Ferdl

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Nach meiner Meinung, kommt es auf den tatsächlichen Eigenbedarf an, nicht darauf das dass man auch enger zusammenrücken könnte. Unbedingt vermeiden sollte man den Eindruck, es gäbe andere Gründe zur Kündigung als den Eigenbedarf. Ich denke, es wäre Ratsam einen Fachanwalt zu Rate zu ziehen.
 
  • Eigenbedarf trotz Nutzung von 2 der 3 Wohnungen Beitrag #3
Goldhamster

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Hallo @Heiko924

für mich wäre das ein klassischer Fall von Eigenbedarf.

Ich drücke alle 4 Daumen

Dein
HAMSTER
 
  • Eigenbedarf trotz Nutzung von 2 der 3 Wohnungen Beitrag #4
Wohnungskatz

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ein klassischer Fall von Eigenbedarf
Fragt sich nur, ob der sog. Reichsbürger den anerkennt, denn soweit ich weiß, erkennen diese Herrschaften die Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland überhaupt nicht an.
 
  • Eigenbedarf trotz Nutzung von 2 der 3 Wohnungen Beitrag #5
Goldhamster

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Huhu @Wohnungskatz

bei mir reicht schon ein Aufkleber der "bösen Onkelz" hinten aufm Auto von Mietinteressenten... um komentarlos abgelehnt zu werden.


Du und ich wüsste bestimmt geeignete Mittel, damit der alte Herr ganz, ganz schnell freiwillig auszieht.
Sogar ohne die ges. Kündigungsfrist voll auszunutzen



Das wär ein Heidenspaß...
Man denke am einen fingierten Brief vom Reichswohnungsamt mit der Aufforderung, die Wohnung sofort zu verlassen.
:D
 
  • Eigenbedarf trotz Nutzung von 2 der 3 Wohnungen Beitrag #6
Andres

Andres

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Nach meiner Meinung, kommt es auf den tatsächlichen Eigenbedarf an, nicht darauf das dass man auch enger zusammenrücken könnte.
Zumindest in sehr weiten Grenzen, ja. Sobald dann mal deutlich mehr als 100 m² Wohnfläche pro Person zur Verfügung stehen, kommen Gerichte irgendwann mit der Frage an, ob das noch "Bedarf" genannt werden kann. In den allermeisten Fällen ist das aber überhaupt kein Problem.

Ich denke, es wäre Ratsam einen Fachanwalt zu Rate zu ziehen.
Diesem Rat möchte ich mich anschließen. Das Geld ist gut investiert, im besten Fall in der Form, dass Probleme überhaupt nicht erst entstehen. Da die Kündigungsfrist nach so langer Nutzung auf inzwischen 9 Monate angewachsen ist, sind Selbstversuche wenig ratsam. Wenn man dabei Fehler macht und deshalb noch einmal von vorne anfangen darf, verzögert sich der Umzug der Tochter mal locker um 2-3 Jahre.

Fragt sich nur, ob der sog. Reichsbürger den anerkennt, denn soweit ich weiß, erkennen diese Herrschaften die Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland überhaupt nicht an.
Die Damen und Herren gibt es in unterschiedlich radikalen Ausprägungen, nicht jeder verschanzt sich mit schweren Waffen in seiner Wohnung, aber natürlich ist der Einwand trotzdem berechtigt. Ich gehe aufgrund der Schilderung aber davon aus, dass das persönliche Verhältnis ohnehin belastet ist. Auf eine biologische Lösung will man auch nicht warten.

Wenn man ein solides Nervenkostüm hat und es positiv sehen will: Der Mieter rastet nach Zugang der Kündigung aus - danach liegen Gründe für eine fristlose Kündigung vor. Beschleunigt das Verfahren ...
 
  • Eigenbedarf trotz Nutzung von 2 der 3 Wohnungen Beitrag #7
Wohnungskatz

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Du und ich wüsste bestimmt geeignete Mittel, damit der alte Herr ganz, ganz schnell freiwillig auszieht.
Sogar ohne die ges. Kündigungsfrist voll auszunutzen
Das würde ich bestimmt ziemlich kreativ werden (natürlich ohne Gewalt oder dergl.!). Das ist echt die Höchststrafe für Vermieter, sich solche Leute ins Haus zu holen!
 
  • Eigenbedarf trotz Nutzung von 2 der 3 Wohnungen Beitrag #8
Wohnungskatz

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Der Mieter rastet nach Zugang der Kündigung aus - danach liegen Gründe für eine fristlose Kündigung vor. Beschleunigt das Verfahren ...
Solange der nicht so ausrastet, dass er sich etwas aus seiner Waffensammlung aus dem Deutschen Reich zu Hand nimmt ... Da ist doch erst heute wieder eine Gerichtsvollzieherin in Essen beim Einsatz bedroht worden. Mit Flüssigkeit übergießen scheint inzwischen Schule zu machen: Großeinsatz in Essen: Mann festgenommen Diesmal waren die Einsatzkräfte offensichtlich gut vorbereitet und haben die Aktion schnell in den Griff bekommen.
Ich frage mich allen Ernstes, wieviel Bekloppte noch da draußen auf Polizei und Feuerwehr warten.

Nachtrag: Höre gerade in den 16-Uhr-Nachrichten, dass die Gerichtsvollzieherin die Wohnung räumen lassen wollte. Ein gefährlicher Job inzwischen! Unfassbar!
 
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  • Eigenbedarf trotz Nutzung von 2 der 3 Wohnungen Beitrag #9

Ferdl

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Meine Kreativität bei solchen Spacken begrenzt sich, aus gutem Grunde, bei der Hinzuziehung von "grün-weis Koblenz" (auch wenn die inzwischen blau-weiß sind)
 
Thema:

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