Heiko924
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Hallo zusammen,
ich habe vor 25 Jahren ein Mehrfamilienhaus mit drei Wohnungen gebaut.
Eine Wohnung bewohne ich mit meiner Ehefrau. In der anderen Wohnung war ursprünglich vermietet, hier haben wir aber vor 15 Jahren Eigenbedarf angemeldet, da wir Platz für unsere Kinder benötigten. Mittlerweile sind die Kinder aus dem Haus und in der Wohnung befinden sich unsere Arbeitszimmer, Gästezimmer usw.
Und die dritte Wohnung ist vermietet. Der Mieter ist Ende 70 und wohnt seit Fertigstellung des Hauses dort. Der Mieter gehört seit einigen Jahren der Reichsbürger-Szene an, wodurch der Umgang mit ihm sehr sehr unangenehm geworden ist. Pflichtverletzungen des Mietvertrages liegen nicht vor, wir hoffen aber schon länger auf einen Auszug des Mieters.
Meine Tochter bekommt Endes des Jahres Nachwuchs und der Plan ist eigentlich, dass sie dann wieder zu uns ist Haus ziehen. Kommt bei der dritten Wohnung die Anmeldung von Eigenbedarf überhaupt in Betracht? Ein Richter würde ja vermutlich argumentieren, dass wir schon zwei der drei Wohnungen nutzen. Dann müsste die Wohnung mit Arbeits- und Gästezimmern eben geräumt werden und meine Tochter könnte ja dort einziehen. Das ist ja aber auch nicht Sinn der Sache
ich habe vor 25 Jahren ein Mehrfamilienhaus mit drei Wohnungen gebaut.
Eine Wohnung bewohne ich mit meiner Ehefrau. In der anderen Wohnung war ursprünglich vermietet, hier haben wir aber vor 15 Jahren Eigenbedarf angemeldet, da wir Platz für unsere Kinder benötigten. Mittlerweile sind die Kinder aus dem Haus und in der Wohnung befinden sich unsere Arbeitszimmer, Gästezimmer usw.
Und die dritte Wohnung ist vermietet. Der Mieter ist Ende 70 und wohnt seit Fertigstellung des Hauses dort. Der Mieter gehört seit einigen Jahren der Reichsbürger-Szene an, wodurch der Umgang mit ihm sehr sehr unangenehm geworden ist. Pflichtverletzungen des Mietvertrages liegen nicht vor, wir hoffen aber schon länger auf einen Auszug des Mieters.
Meine Tochter bekommt Endes des Jahres Nachwuchs und der Plan ist eigentlich, dass sie dann wieder zu uns ist Haus ziehen. Kommt bei der dritten Wohnung die Anmeldung von Eigenbedarf überhaupt in Betracht? Ein Richter würde ja vermutlich argumentieren, dass wir schon zwei der drei Wohnungen nutzen. Dann müsste die Wohnung mit Arbeits- und Gästezimmern eben geräumt werden und meine Tochter könnte ja dort einziehen. Das ist ja aber auch nicht Sinn der Sache