simalexa
Hallo nochmal.
Im Forum habe ich schon einiges gelesen bzgl. Kündigung wg. Eigenbedarf. Leider kann ich nirgends eine Definition des Eigenbedarfes finden. Wie weit kann ich eine Kündigung wg. Eigenbedarf auslegen? Geht das lediglich für den Vermieter selbst wenn er in die Wohnung will oder höchstens noch im 1. Verwandtschaftsgrat (Söhne, Töchter) oder auch für Enkel?
Danke im Voraus
Im Forum habe ich schon einiges gelesen bzgl. Kündigung wg. Eigenbedarf. Leider kann ich nirgends eine Definition des Eigenbedarfes finden. Wie weit kann ich eine Kündigung wg. Eigenbedarf auslegen? Geht das lediglich für den Vermieter selbst wenn er in die Wohnung will oder höchstens noch im 1. Verwandtschaftsgrat (Söhne, Töchter) oder auch für Enkel?
Danke im Voraus