Havert
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Hi alle zusammen. Wollte noch mal meine Frage konkretisieren.
Ich habe mir ein Haus gekauft, wohne selber schon als Mieter bis heute darin. Bewohnen tue ich eine kleine 60qm große Mansadenwohng. Meine Freundin möchte jetzt zu mir ziehen. Aus diesem Grund möchte ich die Wohnung untermir als Eigenbedarf nutzen/anmelden. Die Wohnung unter mir hat 85qm zur Zeit bewohnt sie ein alleinstehender Mann mit beschäftigtem Verhältniss noch bis Dezember.
Da mir das Haus erst seit heute gehört möchte ich ihm morgen die Kündigung wegen Eigenbedarf übergeben.
Das Haus hat 4 Parteien die voll vermietet sind, incl mit mir.
Meine Fragen:
Wie kurz kann ich den widerspruch festlegen den ich ihm geben muß. Je kürzer um so weniger Zeit hat er zum RA zu gehen und es sich anders zu überlegen und mir Schwierigkeiten zu machen. Würden 3 Tage ausreichen?
Ich habe noch keinen Vermieterrechtschutz, sollte ich mit der Kündigung noch 3 Monate warten bis der Rechtschutz greift? Problem dabei ist das er bis dahin Arbeitslos wird und ich noch mehr Shwierigkeiten bekommen könnte.
Ich habe mit ihm schon darüber gesprochen,laut seiner Aussage will er die Kündigung wegen Eigenbedarfs schriftlich erhalten und er mache mir keine Schwierigkeiten mit dem Ausziehen, er wäre schon dabei eine andere Wohnung zu suchen. aber: Es sind genügend Wohungen in unserer Gegend frei und er findet nichts, zum zweiten wird er keine um den Preis mehr bekommen wie er sie hier bewohnt. Er bezahlt am qm 1.78Euro. Sehe also ein großes Problem das er freiwillig eine teuere Wohnung nimmt, die gut das doppelte Kosten würde.
Alternativ falls es sich mit der Kündigung hinauszögert hätte ich vor die Miete um 10% zu erhöhen mehr glaub ich kann ich nicht, da er erst seit dem 1.08.2005 die Wohnung bezogen hat. Des weiteren hat er am Haus einen Lagerplatz für sein Holz angerichtet ca 4 x 4 Meter für das ich Miete als Stellplatz verlangen möchte. Frage, wieviel kann man maximal für einen Stellplatz verlangen? Gibt es da eine gesetzliche mindesthöhe?
Als weiteres hat er sich mit allen Parteien angestritten und umliegenden Nachbarn, er ist bei allen nicht sehr beliebt. Mir hat er schon angedroht er würde an mich keine Miete bezahlen. Der Typ muß raus!! Dieser Kündigungsgrud was den Hausfrieden betrifft scheint mir aber doch bischen zu wage. und möchte ich nicht verwenden.
Wie muß die Eigenbedarfskündigung aussehen damit sie vor evtl späteren Gericht gültig ist. Ich habe vor,keinen Grund anzugeben was den Eigenbedarf betrifft. Und ich möchte eine Mieterhöhung für seine Wohnung in die Kündigung einschreiben, für die Garage bezahlt er z.Z. 15euro, für den Stellplatz auf dem sein zweit Auto steht und den Lagerplatz für sein Holz zahlt er bis jetzt nichts.
Ich möchte im schon im Guten, ohne Streit auseinander gehen aber sollte er sich weigern und die sache hinauszögern wäre es meiner Meinung nach sinnvoll die Miete an dem ortsüblichen Preisen anzupassen. Der Preis liegt bei uns, bei ca 3Euro pro qm.
Ich habe mir ein Haus gekauft, wohne selber schon als Mieter bis heute darin. Bewohnen tue ich eine kleine 60qm große Mansadenwohng. Meine Freundin möchte jetzt zu mir ziehen. Aus diesem Grund möchte ich die Wohnung untermir als Eigenbedarf nutzen/anmelden. Die Wohnung unter mir hat 85qm zur Zeit bewohnt sie ein alleinstehender Mann mit beschäftigtem Verhältniss noch bis Dezember.
Da mir das Haus erst seit heute gehört möchte ich ihm morgen die Kündigung wegen Eigenbedarf übergeben.
Das Haus hat 4 Parteien die voll vermietet sind, incl mit mir.
Meine Fragen:
Wie kurz kann ich den widerspruch festlegen den ich ihm geben muß. Je kürzer um so weniger Zeit hat er zum RA zu gehen und es sich anders zu überlegen und mir Schwierigkeiten zu machen. Würden 3 Tage ausreichen?
Ich habe noch keinen Vermieterrechtschutz, sollte ich mit der Kündigung noch 3 Monate warten bis der Rechtschutz greift? Problem dabei ist das er bis dahin Arbeitslos wird und ich noch mehr Shwierigkeiten bekommen könnte.
Ich habe mit ihm schon darüber gesprochen,laut seiner Aussage will er die Kündigung wegen Eigenbedarfs schriftlich erhalten und er mache mir keine Schwierigkeiten mit dem Ausziehen, er wäre schon dabei eine andere Wohnung zu suchen. aber: Es sind genügend Wohungen in unserer Gegend frei und er findet nichts, zum zweiten wird er keine um den Preis mehr bekommen wie er sie hier bewohnt. Er bezahlt am qm 1.78Euro. Sehe also ein großes Problem das er freiwillig eine teuere Wohnung nimmt, die gut das doppelte Kosten würde.
Alternativ falls es sich mit der Kündigung hinauszögert hätte ich vor die Miete um 10% zu erhöhen mehr glaub ich kann ich nicht, da er erst seit dem 1.08.2005 die Wohnung bezogen hat. Des weiteren hat er am Haus einen Lagerplatz für sein Holz angerichtet ca 4 x 4 Meter für das ich Miete als Stellplatz verlangen möchte. Frage, wieviel kann man maximal für einen Stellplatz verlangen? Gibt es da eine gesetzliche mindesthöhe?
Als weiteres hat er sich mit allen Parteien angestritten und umliegenden Nachbarn, er ist bei allen nicht sehr beliebt. Mir hat er schon angedroht er würde an mich keine Miete bezahlen. Der Typ muß raus!! Dieser Kündigungsgrud was den Hausfrieden betrifft scheint mir aber doch bischen zu wage. und möchte ich nicht verwenden.
Wie muß die Eigenbedarfskündigung aussehen damit sie vor evtl späteren Gericht gültig ist. Ich habe vor,keinen Grund anzugeben was den Eigenbedarf betrifft. Und ich möchte eine Mieterhöhung für seine Wohnung in die Kündigung einschreiben, für die Garage bezahlt er z.Z. 15euro, für den Stellplatz auf dem sein zweit Auto steht und den Lagerplatz für sein Holz zahlt er bis jetzt nichts.
Ich möchte im schon im Guten, ohne Streit auseinander gehen aber sollte er sich weigern und die sache hinauszögern wäre es meiner Meinung nach sinnvoll die Miete an dem ortsüblichen Preisen anzupassen. Der Preis liegt bei uns, bei ca 3Euro pro qm.