Eigenbedarfkündigung

Diskutiere Eigenbedarfkündigung im Kündigung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, ich möchte eine Wohnung in der Innenstadt kaufen und diese selber nutzen. Leider ist dort seit 6 Jahren ein Mieter in dieser Wohnung. Wie...
  • Eigenbedarfkündigung Beitrag #1

georg6163

Hallo,

ich möchte eine Wohnung in der Innenstadt kaufen und diese selber nutzen. Leider ist dort seit 6 Jahren ein Mieter in dieser Wohnung. Wie kann ich dem Mieter kündigen um schnellstens in die Wohnung ziehen zu können?

ciao
georg
 
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  • Eigenbedarfkündigung Beitrag #2

Capo

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(Ausser Eigenbedarf gibt's mE keine Kü Gründe)
Nach dem Kauf gibt's erst eine Kü Frist von 6 Monaten für die mehr als 5 Jahre Wohnzeit des Mieters. Sollte das eine Familie sein, kann schon mal schnell Nachwuchs unterwegs sein und dann greift die Sozialklausel, die eine Eigenbedarf-Kü fast unmöglich macht.

Stell dich darauf ein, dass es ohne RA nicht immer funktioniert. Man kann aber auch Glück haben und in einem Gespräch lenkt der Mieter ein. eine schöne Ersatzwohnung oder andere Vermieter-Zugaben besänftigen da manchmal schon...
 
  • Eigenbedarfkündigung Beitrag #3

RMHV

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Original von capo
(Ausser Eigenbedarf gibt's mE keine Kü Gründe)
Nach dem Kauf gibt's erst eine Kü Frist von 6 Monaten für die mehr als 5 Jahre Wohnzeit des Mieters. Sollte das eine Familie sein, kann schon mal schnell Nachwuchs unterwegs sein und dann greift die Sozialklausel, die eine Eigenbedarf-Kü fast unmöglich macht.

Stell dich darauf ein, dass es ohne RA nicht immer funktioniert. Man kann aber auch Glück haben und in einem Gespräch lenkt der Mieter ein. eine schöne Ersatzwohnung oder andere Vermieter-Zugaben besänftigen da manchmal schon...

Es dürfte bekannt sein, dass eine Kündigung sehr oft mit Problemen verbunden ist. Anwaltliche Hilfe kann vermutlich nicht schaden. Ob man den Mieter aus dem Mietverhältnis rauskaufen will oder muss, wird jeder in der jeweiligen Situation für sich selbst entscheiden müssen. Soweit gibt es von mir keinen Widerspruch. Auch hinsichtlich der Kündigungsfrist bin ich noch ohne Einschränkung dabei.

Widerspruch scheint mir aber angebracht, soweit hier der Begriff Sozialklausel in den Raum geworfen und damit ein generelles Horrorszenario aufgebaut wird. Es steht außer Frage, dass eine Kündigung im Einzelfall auch endgültig scheitern kann. Dies ist aber keineswegs der Normalfall.
Gegen eine Kündigung kann der Mieter nach § 574 Abs. 1 BGB Widerspruch einlegen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, "wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist". Es ist also eine Interessenabwägung durchzuführen. Kommt man zum Ergebnis, dass die Mieterinteressen überwiegen, wird das Mietverhältnis im Grundsatz fortgesetzt.

§ 574a Fortsetzung des Mietverhältnisses nach Widerspruch
(1) 1Im Falle des § 574 kann der Mieter verlangen, dass das Mietverhältnis so lange fortgesetzt wird, wie dies unter Berücksichtigung aller Umstände angemessen ist. 2Ist dem Vermieter nicht zuzumuten, das Mietverhältnis zu den bisherigen Vertragsbedingungen fortzusetzen, so kann der Mieter nur verlangen, dass es unter einer angemessenen Änderung der Bedingungen fortgesetzt wird.


Die Dauer der Fortsetzung hängt also von den Umständen des Einzelfalls ab. War eine Schwangerschaft der Grund für die besondere Härte oder die beliebten Examensvorbereitungen, entfallen diese Gründe regelmäßig nach Ablauf einer vorhersehbaren Zeit. Der Fortsetzungsanspruch des Mieters ist also nur befristet.
Darüber hinaus kann im Einzelfall die Anpassung der Vertragsbedingungen die besondere Härte beim Mieter deutlich lindern :zwinker Es wäre nicht weiter verwunderlich, wenn der Mieter sich eine sehr niedrige Miete mit allen möglichen Mitteln erhalten will, nach Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete vielleicht aber das besondere Interesse an genau dieser Wohnung verliert und den Umzug auch nicht mehr als unzumutbar ansieht.
 
  • Eigenbedarfkündigung Beitrag #4

Insolvenzprofi

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Original von RMHV
Es dürfte bekannt sein, dass eine Kündigung sehr oft mit Problemen verbunden ist. Anwaltliche Hilfe kann vermutlich nicht schaden. Ob man den Mieter aus dem Mietverhältnis rauskaufen will oder muss, wird jeder in der jeweiligen Situation für sich selbst entscheiden müssen. Soweit gibt es von mir keinen Widerspruch. Auch hinsichtlich der Kündigungsfrist bin ich noch ohne Einschränkung dabei.
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Oh man, warum immer so pessimistisch??? das ist absoluter quatsch und wird ständig durch die medien falsch nach aussen gebracht!!!!!
nur Leute denen ein Umzug eine besondere Härte darstellt können die Fortsetzung des MV verlangen, aufgrund deiner Kaufentscheidung (zum Eigennutz) besteht eine aufklärungspflicht (kauf bricht miete nicht 566 BGB) deswegen würde ich direkt mal nachfragen wie alt der mieter ist, ob er krank ist oder ob er kurz vor der Niederkunft steht... ansonsten gibs immer noch einigunsgmöglichkeiten wie z. b. das man gemeinsam mmit dem mieter eine neue wohnung sucht und seinen umzug bezahlt....
 
  • Eigenbedarfkündigung Beitrag #5

Capo

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Oh man, warum immer so pessimistisch??? das ist absoluter quatsch und wird ständig durch die medien falsch nach aussen gebracht!!!!!

Weil es durch die Medien so rübergebracht wird, deswegen sind Mieter angeblich immer im Recht. Wenn man als Vermieter das zu blauäugig sieht, kommt man dann vielleicht erst ein Jahr später in die Wohnung.
 
  • Eigenbedarfkündigung Beitrag #6

Insolvenzprofi

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Original von capo
Oh man, warum immer so pessimistisch??? das ist absoluter quatsch und wird ständig durch die medien falsch nach aussen gebracht!!!!!

Weil es durch die Medien so rübergebracht wird, deswegen sind Mieter angeblich immer im Recht. Wenn man als Vermieter das zu blauäugig sieht, kommt man dann vielleicht erst ein Jahr später in die Wohnung.

ich finde es nicht FAIR wie Sie sich gegen über die user äussern, die hier einfach nur ein bisschen hilfe suchen, stattdessen kriegen die user von ihnen zu hören, dass die Kündigung grundsätzlich mit problemen verbunden ist...das ist schlicht und ergreifend Falsch, denn da sie aus der Branche kommen, wissen sie das dieses nicht so pauschal gesagt werden kann,,,ausserdem sind viele der deutschen und vor allem Ausländischen Mieter immer zu einem Gespräch bereit...
 
  • Eigenbedarfkündigung Beitrag #7

Capo

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Deswegen rate ich auch immer zu einem ersten Gespräch, bevor das eskaliert.
Es ist jedoch niemanden geholfen, wenn der Mieter wie auch der Vermieter meinen im Recht zu sein und das auch unbedingt durchsetzen wollen. Der Vermieter ist bei Eigenbedarf erfahrungsgemäß meist der schlechter gestellte.

Mit meinem post wollte ich auch nur klar stellen, dass der Vermieter sich in einem solchen Fall nicht zu weit aus dem Fenster lehnen soll und lieber mal selbst nach einer passenden Wohnugn schauen sollte, bevor er das Räumungskommando ruft.

Ich denke, dass Hilfe nur dann "echte Hilfe" ist, wenn beide zu kompromissen bereit sind. Dass dafür leider erfahrungsgemäß oft eine beurteilung der wahren Situation (ohne Medienvorurteile) notwendig ist, liegt weder an diesem Forum, noch an meinen Antworten.

Ich habe auch nicht behauptet, dass eine Kü grundsätzlich problematisch ist, sondern leider nur meist, wenn sie vom Vermieter ausgesprochen wird und dann auch nur, wenn weder Vermieter noch Mieter blauäugig an die Sache rangehen.
Das hat leider zu vielen Vermietern den Spaß am Vermieten genommen und sehr viel Geld gekostet...

Weil dieses Forum keine Rechtsberatung bieten kann (und darf/will), orientier ich mich bei meiner Hilfe an meinen Erfahrungen und jeder Vermieter, der als jeden 2.Satz "Ich geh zum Mieterbund" gehört hat, wird das bestätigen.
Jeder Vermieter ohne Scheuklappen wird die Lage bei Eigenbedarf ähnlich einschätzen.
 
  • Eigenbedarfkündigung Beitrag #8

Insolvenzprofi

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da kann ich mich nur anschließen... aber klar, wenn man 2 Satz hört ich geh zum mieterbund... hat einfach nur lust www.russisch-inkasso-problembehebung.de
einzuschalten... aber jeder weiß doch, dass dieses keine maßnahmen sind...
 
  • Eigenbedarfkündigung Beitrag #9

Capo

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DAs Prob mE ist nicht, dass Mieter oder Vermieter nicht zu Kompromissen bereit sind, sondern, dass der Vor (ver-)mieter gewonnen hat.
So nach der Art: mein letzter Vermieter hat gezockt und ich war doof, jetzt bin ich schlauer und frage den Mieterbund...
 
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