Neuling13
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Hallo in die Runde,
mein Mann und ich haben ein Haus gekauft bzw. das Haus wurde in den 80er Jahren in zwei Wohnungen (DG und EG) aufgeteilt.
Ein Ehepaar (ca. 60 J.) bewohnt seit 12 Jahren die Erdgeschosswohnung. Die Eigenbedarfskündigung wurde diese Woche durch unsere Rechtsanwältin verschickt.
Der Mieter hat aber schon angekündigt, dass er aus der Wohnung nicht ausziehen will und ist auch sonst nicht wirklich kooperativ.
Vor dem Haus befindet sich ein riesiger Hof mit einem ehemaligen Taubenschlag (wird als Abstellfläche benutzt). Der Mieter besitzt viele Baustellenfahrzeuge und hat auch noch einen Container auf dem Grundstück stehen. Laut ihm sei das Gewohnheitsrecht, er hätte auch damals die Pflastersteine verlegt. Laut Mietvertrag ist aber nur eine Garage angemietet, sprich von anderen Stellplätzen oder Abstelllagern ist im Mietvertrag nichts aufgeführt.
Meine Frage dazu wäre, wie soll man da am Besten vorgehen, da wir noch mindestens 9 Monate Spaß mit den Mietern haben werden.
Die Überlegung war eine schriftliche Aufforderung, dass er den Hof und die Scheune doch bitte räumen möchte. Oder sollen wir die Aufforderung auch über die Anwältin aufsetzen lassen?
Wir möchten eigentlich im Friedlichen auseinandergehen, aber ich denke das wird nur schwer möglich sein.
Über Erfahrungen bzw. Anregungen würden wir uns freuen.
mein Mann und ich haben ein Haus gekauft bzw. das Haus wurde in den 80er Jahren in zwei Wohnungen (DG und EG) aufgeteilt.
Ein Ehepaar (ca. 60 J.) bewohnt seit 12 Jahren die Erdgeschosswohnung. Die Eigenbedarfskündigung wurde diese Woche durch unsere Rechtsanwältin verschickt.
Der Mieter hat aber schon angekündigt, dass er aus der Wohnung nicht ausziehen will und ist auch sonst nicht wirklich kooperativ.
Vor dem Haus befindet sich ein riesiger Hof mit einem ehemaligen Taubenschlag (wird als Abstellfläche benutzt). Der Mieter besitzt viele Baustellenfahrzeuge und hat auch noch einen Container auf dem Grundstück stehen. Laut ihm sei das Gewohnheitsrecht, er hätte auch damals die Pflastersteine verlegt. Laut Mietvertrag ist aber nur eine Garage angemietet, sprich von anderen Stellplätzen oder Abstelllagern ist im Mietvertrag nichts aufgeführt.
Meine Frage dazu wäre, wie soll man da am Besten vorgehen, da wir noch mindestens 9 Monate Spaß mit den Mietern haben werden.
Die Überlegung war eine schriftliche Aufforderung, dass er den Hof und die Scheune doch bitte räumen möchte. Oder sollen wir die Aufforderung auch über die Anwältin aufsetzen lassen?
Wir möchten eigentlich im Friedlichen auseinandergehen, aber ich denke das wird nur schwer möglich sein.
Über Erfahrungen bzw. Anregungen würden wir uns freuen.