NicoDen
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Hallo,
ich wende mich hierher da mein Partner und Ich gerne in seine größere vermietete Wohnung (90qm )ziehen würden. Unsere jetzt gemietete ist einfach viel zu klein für uns beide ( 60 qm). Da wir Familie gründen möchten brauchen wir einfach eine größere Wohnung.
So nun zu unserem Problem. Mein Mann ist in einem Mieterpool daher haben wir die EIgenbedarfskündigung im Juli an den Verwalter gesendet damit dieser die Kündigung an die Mieterin weiterleiten kann. Nun kam Antwort vom Hausverwalter die Mieterin hätte schon seit Monaten keine richtige Miete bezahlt und einen Schufaeintrag von über 30.000 Euro sodass da auch nichts zu holen ist. Daraufhin haben Sie ihr gekündigt ( dies war noch vor unserer Kündigung) Sie ist zum Rechtsanwalt der hat in seinem Schreiben mitteilen lassen, dass die Mieterin eh eine neue Wohnung ab November 22 hätte. Es kam aber nie eine schriftliche separate Kündigung. Die Verwaltung war kurz davor eine Räumungsklage durchzuziehen dann kam aber unsere Eigenbedarfskündigung dazwischen( wir haben ja auch von all dem anderen nichts gewusst). Nun hat die Verwaltung alles zurückgenommen da sie ja wenn die Mieterin rausgeht nichts mehr davon hat da wir ja die Wohnung selbst bewohnen möchten.
Wenn mein Mann kündigen möchte kann er das tun aber wenn sie dagegen geht muss er alles selbst übernehmen. So die Worte des Hausverwalters. Nun die Frage was kann er tun. Soll er abwarten ob die Mieterin tatsächlich im November die Wohnung verlässt. Oder jetzt schon erneut eine Kündigung schreiben und wegen Eigenbedarf kündigen. Die 1. Kündigung von uns hat sie ja nie erhalten. Das Problem ist, dass tatsächlich wenn sie dagegen geht und es zu einer Räumungsklage kommen sollte mein Mann für alle Kosten aufkommen muss da wie erwähnt sie ja Rückstände von über 30.000 Euro hat und da nichts zu holen ist.
Habt ihr irgendeinen Rat für uns?
Über jede Antwort sind wir dankbar.
Denise
ich wende mich hierher da mein Partner und Ich gerne in seine größere vermietete Wohnung (90qm )ziehen würden. Unsere jetzt gemietete ist einfach viel zu klein für uns beide ( 60 qm). Da wir Familie gründen möchten brauchen wir einfach eine größere Wohnung.
So nun zu unserem Problem. Mein Mann ist in einem Mieterpool daher haben wir die EIgenbedarfskündigung im Juli an den Verwalter gesendet damit dieser die Kündigung an die Mieterin weiterleiten kann. Nun kam Antwort vom Hausverwalter die Mieterin hätte schon seit Monaten keine richtige Miete bezahlt und einen Schufaeintrag von über 30.000 Euro sodass da auch nichts zu holen ist. Daraufhin haben Sie ihr gekündigt ( dies war noch vor unserer Kündigung) Sie ist zum Rechtsanwalt der hat in seinem Schreiben mitteilen lassen, dass die Mieterin eh eine neue Wohnung ab November 22 hätte. Es kam aber nie eine schriftliche separate Kündigung. Die Verwaltung war kurz davor eine Räumungsklage durchzuziehen dann kam aber unsere Eigenbedarfskündigung dazwischen( wir haben ja auch von all dem anderen nichts gewusst). Nun hat die Verwaltung alles zurückgenommen da sie ja wenn die Mieterin rausgeht nichts mehr davon hat da wir ja die Wohnung selbst bewohnen möchten.
Wenn mein Mann kündigen möchte kann er das tun aber wenn sie dagegen geht muss er alles selbst übernehmen. So die Worte des Hausverwalters. Nun die Frage was kann er tun. Soll er abwarten ob die Mieterin tatsächlich im November die Wohnung verlässt. Oder jetzt schon erneut eine Kündigung schreiben und wegen Eigenbedarf kündigen. Die 1. Kündigung von uns hat sie ja nie erhalten. Das Problem ist, dass tatsächlich wenn sie dagegen geht und es zu einer Räumungsklage kommen sollte mein Mann für alle Kosten aufkommen muss da wie erwähnt sie ja Rückstände von über 30.000 Euro hat und da nichts zu holen ist.
Habt ihr irgendeinen Rat für uns?
Über jede Antwort sind wir dankbar.
Denise