Eigenbedarfskündigung und Mieter will vorher ausziehen

Diskutiere Eigenbedarfskündigung und Mieter will vorher ausziehen im Kündigung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Moin in die Runde, nehmen wir mal folgende Situation an: Ein Vermieter kündigt wegen Eigenbedarf (Nachwuchs) dem Mieter. Aus Kulanz wird eine...
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Darth_Vader

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Moin in die Runde,

nehmen wir mal folgende Situation an:
Ein Vermieter kündigt wegen Eigenbedarf (Nachwuchs) dem Mieter.
Aus Kulanz wird eine längere Frist angegeben.
Der Mieter könnte kurzfristig etwas Neues bekommen und möchte daher früher raus.

Wie wäre das korrekte vorgehen aus Sicht des Vermieters und des Mieters?
 
  • Eigenbedarfskündigung und Mieter will vorher ausziehen Beitrag #2

RP63VWÜ

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Moin zurück!
Mich stört etwas der Konjunktiv (könnte).
Wenn man sich einig ist → Aufhebungsvertrag
Viel mehr ist aus der kurzen Threaderöffnung nicht herauszulesen.
 
  • Eigenbedarfskündigung und Mieter will vorher ausziehen Beitrag #3
Andres

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  • Eigenbedarfskündigung und Mieter will vorher ausziehen Beitrag #4
taxpert

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Aus Kulanz wird eine längere Frist angegeben.
Das klingt mir nach einer frühzeitigen Kündigung (eben nicht auf den letzten Drücker!) durch den Vermieter und weniger nach "auf bitten des Mieters", oder?

taxpert
 
  • Eigenbedarfskündigung und Mieter will vorher ausziehen Beitrag #5
Darth_Vader

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Und wenn man sich nicht einig ist: Der Mieter kann seinerseits kündigen, mit der üblichen Frist.
Das wäre auch meine Überlegung. Der Mieter könnte ordentlich Kündigen. Würde denn mit dieser Kündigung, die "Eigenbedarfskuendigung" aufgehoben werden?


Das klingt mir nach einer frühzeitigen Kündigung (eben nicht auf den letzten Drücker!) durch den Vermieter und weniger nach "auf bitten des Mieters", oder?
Genau.


Nehmen wir an, der Mieter hat eine übliche Kündisungsfrist von 3 Monaten.
Nehmen wir weiter an, dass der Mieter weniger als 5 Jahre dort wohnt, so beträgt die Kündigungsfrist des Vermieters ebenfalls
Nun kündigt der Vermieter wegen Eigenbedarf dem Mieter mit 6 Monaten vorlauf.

Mich stört etwas der Konjunktiv (könnte).
Viel mehr ist aus der kurzen Threaderöffnung nicht herauszulesen.
Nun ja, ich möchste die Zusammenhänge und Auswirkungen verstehen, nach dem Motto: "Was wäre wenn.."
Der Vermieter kann nur unter bestimmten Bedigungen Kündigen. die sind recht klar umrissen.
Aber was wäre wenn der Mieter nun selbst raus will? Wird die Eigenbedarfskuendigung dan unwirksam, und es kann neu verietet werden?
 
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  • Eigenbedarfskündigung und Mieter will vorher ausziehen Beitrag #6

RP63VWÜ

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Nun ja, wenn dem Mieter wegen Eigenbedarf gekündigt wird, ist es doch (meist) normal, dass er auch raus "will", weil er muss.
Wenn die Wohnung jetzt neu vermietet wird, ist der Vermieter ganz schnell hier.
Ein vorgetäuschter Eigenbedarf kann bereits dann gegeben sein, wenn der Vermieter eine Eigenbedarfskündigung androht oder sich darauf beschränkt, Eigenbedarf anzumelden und der Mieter daraufhin freiwillig auszieht, weil er keinen Anlass hatte, den Angaben des Vermieters zu misstrauen
 
  • Eigenbedarfskündigung und Mieter will vorher ausziehen Beitrag #7
Andres

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Das wäre auch meine Überlegung. Der Mieter könnte ordentlich Kündigen. Würde denn mit dieser Kündigung, die "Eigenbedarfskuendigung" aufgehoben werden?
Nein, beide Kündigungen bestehen weiterhin, sie sind grundsätzlich unabhängig voneinander. Das ist zwar meist ein eher theoretischer Unterschied, wird aber z.B. in dem Moment relevant, in dem der Mieter seine eigene Kündigung wegen Täuschung anficht und ...
Aber was wäre wenn der Mieter nun selbst raus will? Wird die Eigenbedarfskuendigung dan unwirksam, und es kann neu verietet werden?
... das ist mehr als plausibel, wenn der Mieter darlegt, er sei nur durch einen solchen Trick zur eigenen Kündigung animiert worden. Außerdem befreit die Kündigung des Mieters den Vermieter nicht aus anderen Pflichten, die sich aus der Eigenbedarfskündigung ergeben, z.B. die Pflicht, über den Wegfall des Eigenbedarfs während der Kündigungsfrist zu informieren oder ggf. eine Ersatzwohnung anzubieten. Gerade solche Nebenpflichten sind ein sehr guter Indikator, dass die beiden Kündigungen unabhängig existieren.
 
  • Eigenbedarfskündigung und Mieter will vorher ausziehen Beitrag #8
Darth_Vader

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Wenn die Wohnung jetzt neu vermietet wird, ist der Vermieter ganz schnell hier.
Ahh, das war mir so nicht bekannt. :) Ich hatte schon etwas davon gelesen, dass ein vorgetäuschter Eigenbedarf zum Eigentor werden kann, und dass auch der Eigenbedarf unter bestimmten vorraussetzunen wieder aufgegeben werden kann.

Nein, beide Kündigungen bestehen weiterhin, sie sind grundsätzlich unabhängig voneinander. Das ist zwar meist ein eher theoretischer Unterschied, wird aber z.B. in dem Moment relevant, in dem der Mieter seine eigene Kündigung wegen Täuschung anficht und ...

... das ist mehr als plausibel, wenn der Mieter darlegt, er sei nur durch einen solchen Trick zur eigenen Kündigung animiert worden. Außerdem befreit die Kündigung des Mieters den Vermieter nicht aus anderen Pflichten, die sich aus der Eigenbedarfskündigung ergeben, z.B. die Pflicht, über den Wegfall des Eigenbedarfs während der Kündigungsfrist zu informieren oder ggf. eine Ersatzwohnung anzubieten. Gerade solche Nebenpflichten sind ein sehr guter Indikator, dass die beiden Kündigungen unabhängig existieren.
Gedanklich auch ein interessanter Ansatz, dass der Mieter seine eigene Kündigung anfechten kann, aber es macht Sinn :D
 
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