Eigentümerbeschluß

Diskutiere Eigentümerbeschluß im Eigentümerversammlung Forum im Bereich Wohnungseigentum; Inwieweit haftet der Verwalter für Eigentümerbeschluß ? :? :? :? :? Grund der Frage: Der Verwalter darf den Eigentümern ihre Entscheidungen...
  • Eigentümerbeschluß Beitrag #1

Beluga

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Inwieweit haftet der Verwalter für Eigentümerbeschluß ? :? :? :? :?

Grund der Frage:

Der Verwalter darf den Eigentümern ihre Entscheidungen nicht nehmen,
sondern ihre Abstimmergebnisse naturgetreu protokollieren.
><
Was wenn Eigentümer falsche/ungültige Beschlüsse fassen, außer dass
den Beschluss von ihm initiert worden ist.
Inwiefern muß der Verwalter diebezügliche juristische Kenntnisse besitzen ?


:wink :pc :wink :pc :wink :pc :wink :pc
 
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  • Eigentümerbeschluß Beitrag #2

Capo

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Er muss soviele juristische Kenntnisse haben, dass er ungültige Beschlüsse NICHT veranlasst. (Hat aber nicht jeder ;) ) Weil eine Haftung in diesem Zusammenhang aber nicht gegeben ist, müssen die Eigentümer wohl vielleicht mal über einen Wechsel nachdenken... :tasse

Beschlüsse die im Nachhinein von Gerichten ungültig erklärt werden, ist wohl juristische Entscheidungssache. Manchmal macht der Verwalter alles richtig und erst das Gericht erklärt das als ungültig.

Der Verwalter ist sicher nicht für falsche Beschlüsse zuständig, sondern vielmehr der Moderator der Angelegenheit..
 
  • Eigentümerbeschluß Beitrag #3

RMHV

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Original von Beluga
Inwiefern muß der Verwalter diebezügliche juristische Kenntnisse besitzen ?

Grundsätzlich muss der Verwalter schon juristische Kenntnisse besitzen. Auf Ahnungslosigkeit wird sich kein Verwalter herausreden können. Der Verwalter ist allerdings auch nicht der Oberbefehlshaber der Eigentümer. Der Verwalter hat die Eigentümer über erkennbare Anfechtungsrisiken aufzuklären. Fassen die Eigentümer trotz Aufklärung einen Beschluss, kann der Verwalter nicht für die Folgen haftbar gemacht werden. Erkennbar nichtige Beschlüsse muss der Verwalter nach Möglichkeit sogar verhindern. Gelingt dies nicht, darf der Beschluss nicht umgesetzt werden.
Kommt der Verwalter seiner Aufklärungspflicht nicht nach, hat er im Grundsatz für die Folgen seiner Pflichtverletzung zu haften. Die Grenzen zur Pflichtverletzung sind allerdings kaum eindeutig zu ziehen. Über viele Rechtsfragen streiten sich die Juristen durch mehrere Instanzen mit jeweils unterschiedlichem Ausgang. Man wird einem Verwalter kaum vorwerfen können, dass er die Endentscheidung nicht vorhergesehen hat.
 
  • Eigentümerbeschluß Beitrag #4
Martens

Martens

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moin,

wie heißt es so schön: Des Menschen Wille ist sein Himmelreich...

Ich habe mich schon mit Händen und Füßen dagegen wehren müssen, eine formal falsche Abrechnung zu erstellen, weil "die anderen Verwalter das immer so gemacht haben". Nur leider stand davon in der Teilungserklärung nichts...

Dann heißt es: Sie sind doch Dienstleister, warum machen Sie es nicht so, wie wir es haben wollen, es wird schon niemand anfechten etc. pp.

Schwierige Kiste, das ganze.

Man kann den Eigentümern dann nur dick ins Protokoll schreiben, daß man sie über die abweichende Rechtsauffassung informiert hat und der Beschluß gegen die Ratschläge des Verwalters gefaßt wurde.

Kommt es ganz dicke, muß man sich auch weigern, beschlossenen Unsinn umzusetzen, das ist dann aber vermutlich das Ende der Geschäftsbeziehung zu dieser WEG.

hoffe geholfen zu haben,
Christian Martens
 
  • Eigentümerbeschluß Beitrag #5

Beluga

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Dann sind es eben die unvernünftige Eigentümer, die den Verwalter zum Prügelknabe machen wollen, für eigenen Unfug. :shame :stupid
 
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