Chrisch3232
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Guten Tag!
Sachverhalt:
Meine Ehefrau und ich sind Eigentümer einer Eigentumswohnung in einem Haus mit 3 Parteien insgesamt. Alle Wohnungen sind verkauft.
Bei der Eigentümerversammlung sind bis jetzt immer 2 Parteien vertreten gewesen. Die dritte Partei lässt sich regelmäßig durch den Hausverwalter vertreten.
Wir sind mit der Hausverwaltung äußerst unzufrieden und streben eine Kündigung an. Sollte es zu einem Ergebnis von 1:1 kommen, dann kann der Hausverwalter durch seine Stimme (Vertretung) die Entscheidung treffen.
Frage:
Ich finde dies äußerst ungerecht. Darf der Hausverwalter über seine eigene Abberufung mitstimmen?
MfG
Sachverhalt:
Meine Ehefrau und ich sind Eigentümer einer Eigentumswohnung in einem Haus mit 3 Parteien insgesamt. Alle Wohnungen sind verkauft.
Bei der Eigentümerversammlung sind bis jetzt immer 2 Parteien vertreten gewesen. Die dritte Partei lässt sich regelmäßig durch den Hausverwalter vertreten.
Wir sind mit der Hausverwaltung äußerst unzufrieden und streben eine Kündigung an. Sollte es zu einem Ergebnis von 1:1 kommen, dann kann der Hausverwalter durch seine Stimme (Vertretung) die Entscheidung treffen.
Frage:
Ich finde dies äußerst ungerecht. Darf der Hausverwalter über seine eigene Abberufung mitstimmen?
MfG